Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Was ist unter der Wertminderung zu verstehen?
Im Prozess der Schadensregulierung nach einem Unfall spielt die Wertminderung eine große Rolle. Aufgrund der Schadenersatzpflicht nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Sie Anspruch darauf, dass das beschädigte Fahrzeug vollkommen instand gesetzt wird.
Doch trotz einer umfänglichen Reparatur bleibt der Wagen ein Unfallauto und es liegt eine Wertminderung des Kfz vor. In diesem Zusammenhang wird dann auch oft synonym vom Minderwert gesprochen. Der Schaden kann also nicht vollständig behoben werden.
Die Wertminderung beschreibt also den Wert einer beschädigten Sache, den der Markt nach einer erfolgten Reparatur einer Sache zuordnet. Denn verbliebene offensichtliche oder verdeckte Mängel sind nicht vollständig auszuschließen.
Doch was bedeutet das genau für die Schadensregulierung nach einem Unfall? Wie erfolgt die Berechnung der Wertminderung? Und was ist die merkantile Wertminderung ?
Inhalt
FAQ: Wertminderung
War ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, bei welchem mehr als nur ein Bagatellschaden entstanden ist, gilt dieses als Unfallfahrzeug und hat dadurch einen geringeren Restwert.
Es gibt keine einheitliche Berechnungsformel, um die Wertminderung zu ermitteln. Diese wird von einem Sachverständigen im Rahmen eines Kfz-Gutachtens festgelegt.
Es gibt auch eine Art natürliche Wertminderung. Das Fahrzeug verliert vor allem in den ersten drei Jahren enorm an Wert.
Was ist der Unterschied zwischen einem technischen und einem merkantilen Minderwert?
Wie bereits oben erwähnt, kann der Wagen selbst nach einer umfänglichen Reparatur nicht eins-zu-eins in den Ausgangszustand versetzt werden. Verborgene Schäden sind möglich beziehungsweise nicht vollkommen auszuschließen.
Damit ist die Qualität der Vorschadensfreiheit nicht mehr gegeben und der Marktwert sinkt. Dies wird mit der Wertminderung bei einem Auto beschrieben.
Dadurch können Sie auch nicht mehr einen vergleichbaren Kaufpreis erzielen wie vor dem Unfall. Eine merkantile Wertminderung liegt vor.
Bestehen trotz Werkstattaufenthalts des Wagens sichtbare oder unvermeidbare Mängel, ist von einer technischen Wertminderung zu sprechen. Dies ist sehr häufig der Fall, wenn nach einem Unfall im Lack Farbunterschiede erkennbar sind.
Wie ist nach einem Unfall die Wertminderung zu berechnen?
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass bis dato noch keine einheitliche Berechnungsformel existiert, um die Wertminderung nach einem Unfall festzulegen.
Angaben zur Wertminderung finden Sie übrigens in einem Kfz-Gutachten, das von einem Sachverständigen erstellt wird, der den Schaden genau dokumentiert und einschätzt.
Bislang werden unterschiedliche Berechnungsmodelle herangezogen und damit liegt die Festlegung der Wertminderung im Ermessen des Gutachters.
Aufgrund dessen hat der Bundesgerichtshof (BGH) Richtlinien rausgegeben, welche eine genauere Berechnung des Wertverlusts nach einem Unfall ermöglichen sollen.
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
- Stetige Beobachtung des regionalen und überregionalen Marktes
- Methode Ruhkopf-Sahm
Nach der Methode Ruhkopf-Sahm ergibt sich die Wertminderung eines durch einen Unfall beschädigten Autos aus dem Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten. Diese werden addiert. Die Wertminderung stellt wiederum einen prozentualen Anteil dieser Summe dar.
Unter dem Wiederbeschaffungswert ist der Zeitwert vom Fahrzeug zu verstehen.
Es werden jedoch nur die voraussichtlichen Kosten für eine Instandsetzung mit einbezogen.
Zudem spielen für die Berechnung einer Wertminderung von einem Unfallwagen das Alter und die Schadenshöhe eine Rolle.
Der Minderwert ist ein fiktiver Wert, der zur Festlegung eines Schadensersatzes herangezogen wird.
Im Folgenden finden Sie eine Tabelle, die Ihnen zur Orientierung dienen soll. Dabei geht es um die Reparaturkosten als prozentualen Anteil des Wiederbeschaffungswertes sowie um die prozentuale Wertminderung im jeweiligen Zulassungsjahr.
Anteil Reparaturkosten am Wiederbeschaffungswert | Wertminderung im ersten Jahr | Wertminderung im zweiten Jahr | Wertminderung im dritten Jahr |
---|---|---|---|
10 bis 30 Prozent | 5 Prozent | 6 Prozent | 7 Prozent |
30 bis 60 Prozent | 4 Prozent | 5 Prozent | 6 Prozent |
60 bis 90 Prozent | 3 Prozent | 4 Prozent | 5 Prozent |
Beispiel für die Wertminderung bei einem Auto nach einem Unfall
Um die obige Tabelle besser zu veranschaulichen, folgt nun ein Beispiel:
- Liegt bei einem Kfz der Wiederbeschaffungswert bei 10.000 Euro und die Reparatur beläuft sich auf 2.000 Euro, ergibt sich ein Anteil von 20 Prozent.
- Ist des Weiteren vom zweiten Zulassungsjahr auszugehen, beläuft sich die Wertminderung gemäß Tabelle auf sechs Prozent.
- Werden Zeitwert und Reparaturkosten nun addiert, erhalten Sie eine Summe von 12.000 Euro.
- Berechnen Sie von diesen 12.000 Euro anschließend sechs Prozent, erhalten Sie eine Wertminderung von 720 Euro.