Haben Sie Anspruch auf den Mietwagen nach einem Unfall?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mietwagen nach einem Unfall statt Nutzungsausfallentschädigung

Erfahren Sie hier, was beim Mietwagen nach dem Unfall zu beachten ist.
Erfahren Sie hier, was beim Mietwagen nach dem Unfall zu beachten ist.

Wurden Sie in einen Unfall verwickelt und entsteht ein einfacher Blech- oder gar ein Totalschaden, ist dies nicht nur sehr ärgerlich, sondern auch meist mit hohen Kosten verbunden.

Außerdem stehen viele Fahrer in einem solchen Fall vor dem Problem, wie sie den Alltag ohne Auto meistern. Dabei geht es nicht nur um den täglichen Arbeitsweg, sondern auch darum, Einkäufe zu erledigen oder die Kinder von der Schule oder den Hobbys abzuholen. Vor allem wenn es keine Alternativen wie Busse oder Bahnen gibt, muss bestenfalls ein Ersatzauto nach dem Unfall her.

Generell ist die andere Option bei einem Unfall die Nutzungsausfallentschädigung. In diesem Falle würden Sie für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Kfz nicht nutzen können, entschädigt werden.

Doch ebenso möglich ist der bereits angesprochene Mietwagen nach einem Unfall. Wer übernimmt dafür die Kosten? Und hat wirklich jeder Anspruch auf einen Mietwagen nach dem Unfall? Erfahren Sie mehr dazu im nachstehenden Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zum Mietwagen nach einem Unfall

Steht mir nach einem Unfall ein Mietwagen zu?

Laut Verkehrsrecht hat der Geschädigte nach einem Unfall üblicherweise einen Anspruch auf einen Mietwagen. Dies gilt insbesondere, wenn sich das Fahrzeug zur Reparatur in der Werkstatt befindet.

Wer bezahlt den Mietwagen nach einem Unfall?

Die Kosten für den Mietwagen übernimmt im Zuge der Schadensregulierung in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.

Worauf gilt es nach einem Unfall bei der Wahl des Mietwagens zu achten?

Grundsätzlich muss das Modell des Mietwagens nach einem Unfall angemessen sein. Daher gilt es am besten ein Kfz der gleichen Fahrzeugklasse zu wählen. Darüber hinaus müssen die Nutzungsdauer und die Kosten dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.

Mietwagen nach einem Unfall: Wer hat Anspruch?

Hierbei ist die Schuldfrage ausschlaggebend. Generell ist diese im Prozess der Schadensregulierung von großer Wichtigkeit, denn sie entscheidet darüber, wessen Versicherung die Kosten für den Unfallschaden übernehmen muss.

Ein Mietwagen bei einem Totalschaden kann für den gesamten Zeitraum der Neubeschaffung beansprucht werden.
Ein Mietwagen bei einem Totalschaden kann für den gesamten Zeitraum der Neubeschaffung beansprucht werden.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt in der Regel die Reparaturkosten sowie den finanziellen Aufwand für den Nutzungsausfall, für ein mögliches Schmerzensgeld oder eben für einen Leihwagen bei einem Unfall. Die Kosten für den Mietwagen bei unverschuldetem Unfall müssen Sie demnach nicht tragen.

Die Reparatur des Wagens steht im Mittelpunkt und insbesondere wenn diese viel Zeit in Anspruch nimmt, brauchen viele aus den bereits erwähnten Gründen einen Mietwagen nach einem Unfall. Eine Instandsetzung sollte jedoch möglich und noch wirtschaftlich sein. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Totalschaden vor und ein Mietwagen kann für den Zeitraum der Beschaffung eines Neu- oder Gebrauchtwagen eingesetzt werden.

Wichtig! In der Regel steht dem Geschädigten ein Ersatzauto nach einem Unfall zu.

Voraussetzungen für den Mietwagen bei einem Unfall

Ob Sie einen Leihwagen nach dem Unfall wirklich beanspruchen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Dazu zählen folgende Aspekte, die es zu beachten gilt:

  • Die genaue Standzeit in der Werkstatt ist entscheidend. Die Reparaturrechnung ist hierbei zu berücksichtigen.
  • Die Unbenutzbarkeit des Autos sollte nachweisbar sein.
  • Die Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern pro Tag ist zu berücksichtigen. Sollten Sie das Fahrzeug nur für Kurzstrecken nutzen, ist der Anspruch auf einen Mietwagen bei einem Unfall eher unwahrscheinlich.
  • Nur Kosten, die wirklich entstehen, sind erstattungsfähig. Kostenersatzforderungen oder fiktive Abrechnungen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Nutzungsdauer und Kosten

Grundsätzlich gilt: Sie sollten den Mietwagen nach einem Unfall nur in Anspruch nehmen, wenn Sie diesen tatsächlich brauchen. Die Nutzungsdauer und vor allem die Kosten müssen angemessen sein.

Leihwagen nach einem Unfall: Wie lange Sie diesen nutzen können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Leihwagen nach einem Unfall: Wie lange Sie diesen nutzen können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Zunächst ist darauf zu achten, dass der Ersatzwagen bei einem Unfall dem beschädigten Modell entspricht. Sie dürfen nicht von einem Kleinwagen auf eine Luxuskarosserie umsteigen. Im Zweifelsfall behält die Versicherung 15 Prozent der Forderung ein.

Ähnlich wird auch dann seitens der Versicherung agiert, wenn Sie einen Ersatzwagen nach einem Unfall selbst beziehungsweise privat organisieren. Denn in einem solchen Fall können bis zu 50 Prozent der eigentlichen Kostenübernahme gestrichen werden.

Mietwagen nach einem Unfall: Wie lange dürfen Sie diesen beanspruchen?

Eine pauschale Antwort kann auf diese Frage nicht gegeben werden. Denn die Dauer hängt von verschiedenen, individuellen Faktoren ab.

Nehmen Sie nach einem Unfall einen Leihwagen in Anspruch, kann der Zeitraum für die Schadensermittlung durch einen Gutachter mit in die Nutzungsdauer des Mietwagens nach einem Unfall einfließen.

Für die Entscheidung zwischen Neubeschaffung und Instandsetzung sind etwa zehn Tage veranschlagt. Die sollten nicht überschritten werden. Die Versicherung kann Ihnen ein bewusstes Hinauszögern vorwerfen und der Anspruch auf einen Leihwagen bei einem Unfallschaden kann vollkommen erlöschen.

Was ist bezüglich der Mietwagenkosten nach einem Unfall zu beachten?

  • Der Anbieter für den Mietwagen regelt die Bezahlung mit der Versicherung.
  • Es sollte ein Preisvergleich vorgenommen werden.
  • Die Kosten müssen angemessen und verhältnismäßig sein.
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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