Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Nicht selten sind Autofahrer nach einem Verkehrsunfall überfordert
Da ein Unfall im Straßenverkehr meist unerwartet und plötzlich geschieht, ist es nicht gerade verwunderlich, dass die Beteiligten zunächst einmal unter Schock stehen und nicht so recht wissen, wie ihnen geschieht. Obwohl Führerscheinanwärtern das korrekte Verhalten bei einem Verkehrsunfall bereits in der Fahrschule vermittelt wird, scheint das Erlernte wie weggeblasen, wenn sie sich tatsächlich in einer solchen Situation wiederfinden.
Damit es Ihnen als Autofahrer nicht auch so ergeht, haben wir im folgenden Ratgeber zusammengefasst, welches Verhalten bei Unfällen von Ihnen erwartet wird. Wir gehen dabei sowohl auf die Vorgehensweise nach einem Autounfall am Unfallort als auch auf die weitere Abwicklung durch die Versicherung ein. Zusätzlich erklären wir, welches Verhalten bei einem Unfall weder empfehlenswert noch angebracht ist.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Verhalten bei einem Unfall
Bei einem Unfall sind Sie unter anderem dazu verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern und Erste Hilfe zu leisten. Alle Schritte können Sie dieser Checkliste entnehmen.
Liegt bei einem Unfall nur ein kleiner Sachschaden vor, müssen Sie diesen nicht zwangsläufig bei der Polizei melden. So reicht es aus, wenn Sie sich mit dem anderen Unfallbeteiligten über die Schadensregulierung verständigen und den Schaden bei der Versicherung melden.
Ja. Wer den Unfallort unerlaubt verlässt, muss etwa mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen. Versorgen Sie verletzte Personen nicht, kann dies als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.
Im Video: Dieses Verhalten ist beim Unfall wichtig
Wie gestaltet sich das Verhalten am Unfallort?
„Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt, wozu sind Sie verpflichtet?“ – mit dieser Fahrschulfrage wird in der theoretischen Prüfung die richtige Vorgehensweise bei einem Unfall abgefragt. Aber wie sieht diese genau aus? Und muss eine gewisse Reihenfolge eingehalten werden?
Die folgenden Schritte fassen das angemessene Verhalten bei einem Unfall nach Priorität zusammen:
- Sichern Sie den Unfallort ab: Dies beinhaltet das Einschalten der Warnblinkanlage sowie das Aufstellen eines Warndreiecks (in einer Entfernung von mindestens 100 Metern), um nachfolgende Fahrer frühzeitig auf den Unfall hinzuweisen und um zu vermeiden, dass sie in die Unfallstelle rauschen. Bei leichten Schäden sollten Sie versuchen, das Kfz aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, bei schweren Beschädigungen sollten Sie es hingegen nicht bewegen, um keine Spuren dabei zu vernichten.
- Leisten Sie Erste Hilfe: Um sich angemessen zu verhalten, sollten Sie bei Unfällen als nächstes überprüfen, ob Personen verletzt wurden und – falls vonnöten – Erste Hilfe leisten. Oft genügt es auch bereits, wenn Sie die Opfer lediglich beruhigen und ihnen beistehen.
- Informieren Sie Notarzt und Polizei: Da die Rettungskräfte nicht wissen, was sie an der Unfallstelle eigentlich erwartet, sind sie auf eine detaillierte Beschreibung Ihrerseits angewiesen. Dabei sollten Sie sich auf die Beantwortung der fünf W-Fragen einstellen (Wo, Was, Wie viele, Welche Verletzungen, Warten).
- Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus: Der letzte Schritt beim richtigen Verhalten bei einem Unfall besteht daraus, die Kontakt- und Versicherungsdaten auszutauschen. Sind die Verletzungen des Unfallgegners zu schwer, können Sie Ihre Daten auch bei der Polizei hinterlassen.
Wichtig: Auch wenn Sie nicht unmittelbar daran beteiligt, sondern lediglich Zeuge waren, wird trotzdem ein gewisses Verhalten nach einem Unfall von Ihnen erwartet. Sie haben unter anderem die Pflicht, dabei zu helfen, den Unfallort abzusichern sowie Erste Hilfe zu leisten.
Unfall verursacht: Was tun? Unsere Checkliste hilft weiter
Damit Sie beim richtigen Verhalten bei einem Autounfall keine Schritte vergessen oder möglicherweise die vorgeschriebene Reihenfolge durcheinanderbringen, haben wir Ihnen im Folgenden eine entsprechende Checkliste zusammengestellt. Diese können Sie sich als PDF-Dateiherunterladen, ausdrucken und immer griffbereit im Handschuhfach Ihres Autos aufbewahren.
- Unfallstelle abgesichert?
- Warnblinkanlage eingeschaltet?
- Warnweste übergezogen?
- Warndreieck aufgestellt?
- Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernt? (bei leichten Schäden)
- Unfallopfern geholfen?
- Erste Hilfe geleistet?
- Notruf abgesetzt? (Telefonnummer 112)
- Unfallgeschehen detailliert und knapp geschildert?
- Auf Nachfragen und mögliche Anweisungen gewartet?
- Unfallbericht ausgefüllt?
- Daten mit dem Unfallgegner ausgetauscht?
- Unfallskizze angefertigt?
- Fotos der Schäden gemacht?
- Versicherung informiert? (innerhalb einer Woche nach dem Unfall)
CHECKLISTE: VERHALTEN BEI UNFÄLLEN ALS PDF-DATEI
Richtiges Verhalten: Müssen Sie nach jedem Verkehrsunfall die Polizei rufen?
In Bezug auf die Benachrichtigung der Polizeibeamten sind sich einige Fahrer nach einem Unfall oft unsicher, was sie tun sollen. Gehört es nun zum korrekten Verhalten bei einem Unfall, diesen der Polizei zu melden oder können sie getrost darauf verzichten?
Es gilt: Handelte es sich um einen Verkehrsunfall, bei dem es lediglich zu einem Blechschaden kam, sind Sie als Unfallbeteiligter nicht dazu verpflichtet, die Polizei zu rufen.
Sollte sich der Unfallgegner beispielsweise uneinsichtig zeigen oder es herrscht eine grundsätzliche Uneinigkeit, was die Schuldfrage oder den Unfallhergang betrifft, steht es Ihnen jedoch frei, die Beamten als Unterstützung dazuzurufen. Anders verhält es sich, wenn Personen verletzt oder sogar getötet wurden. In diesem Fall gehört es verpflichtend nach dem Unfall zum korrekten Vorgehen, die Polizei zu informieren.
Was tun bei einem Autounfall? Vergessen Sie nicht die Versicherung!
Es existiert nicht nur ein vorgeschriebenes Verhalten bei Unfällen, das sich auf die Versorgung von Opfern oder das Absichern der Unfallstelle bezieht. Vielmehr schreibt auch die jeweilige Versicherung vor, was zu tun ist. Bei einem Unfall haben Sie beispielsweise nicht ewig Zeit, um diesen zu melden. In der Regel räumt Ihnen Ihre Haftpflichtversicherung als Unfallverursacher eine Frist von einer Woche dafür ein.
Zusätzlich bietet es sich an, einen möglichst detaillierten Unfallbericht anzufertigen. Ein solcher ist für beide Versicherungen wichtig, um die Schuldfrage klären zu können. Zum korrekten Verhalten bei einem Unfall gehört es außerdem, dass beide Parteien den Bericht unterschreiben und darauf verzichten, sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe zu schieben. Schließlich überprüfen die Versicherungen im Anschluss an die Schadensmeldung des Unfalls ohnehin genau, wie es zur Kollision gekommen ist.
Autounfall: Was Sie nicht tun sollten
Es existieren mitunter gewisse Situationen, in denen die Beteiligten ein falsches Verhalten bei einem Unfall an den Tag legen. Folgende Szenarien sollten Sie nicht nur vermeiden, weil Sie anderen Verkehrsteilnehmern schaden könnten, sondern auch, weil Sie sich dadurch strafbar machen könnten:
- Leisten Sie Erste Hilfe, bevor Sie die Unfallstelle abgesichert haben, bringen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch die Unfallopfer sowie unbeteiligte Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Rauscht beispielsweise ein Fahrer in die Unfallstelle, weil er mit dieser schlichtweg nicht gerechnet hatte, kann dies schwere Verletzungen für alle drei Parteien bedeuten.
- Weigern Sie sich, verletzten Personen zu helfen, weil Sie z. B. Angst davor haben, etwas falsch zu machen, kann Ihnen unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden. § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) sieht für diesen Tatbestand eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Flüchten Sie zusätzlich noch vom Unfallort, handelt es sich um Fahrerflucht. Dieses Verhalten bei einem Unfall wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.
- Belassen Sie Ihr beschädigtes Auto auf der Straße, obwohl nur kleine Schäden vorliegen, kann es ein Hindernis für andere Autofahrer darstellen und so den Verkehrsfluss beeinträchtigen. Nachdem Sie Fotos von der Situation angefertigt haben, sollte nach einem Autounfall das weitere Vorgehen daraus bestehen, das Kfz von der Fahrbahn zu entfernen (lediglich bei geringen Beschädigungen!).