Verkehrseinrichtungen: Sicherheit geht vor!

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Verkehrseinrichtungen: Allgemeines und Definition

Verkehrseinrichtungen sind Teil der allgemeinen Straßenausstattung und gehören zu den Verkehrszeichen.
Verkehrseinrichtungen sind Teil der allgemeinen Straßenausstattung und gehören zu den Verkehrszeichen.

Unter den sogenannten Verkehrszeichen sind grundsätzlich alle Schilder zu verstehen, die jeden Verkehrsteilnehmer vor Gefahren warnen, Verbote sowie Gebote kennzeichnen und Richtungen zur Orientierung im Straßenverkehr vorgeben. Sie werden als Gefahren-, Vorschrift- und Richtzeichen bezeichnet. Zur Spezifizierung sind unter Umständen zusätzliche Informationen in Form von Zusatzschildern angebracht.

Die Verkehrseinrichtungen sind ein Teil dessen, da sie die Personen im Straßenverkehr vor Hindernissen oder Gefahren schützen. Sie gewähren einen sicheren und reibungslosen Ablauf. Damit sind Verkehrseinrichtungen ein elementarer Bestandteil im heutigen Straßenverkehr.

FAQ: Fragen und Antworten zu Verkehrseinrichtungen

Was ist eine Verkehrseinrichtung?

Zu den Verkehrseinrichtungen zählen gemäß § 43 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter anderem Schranken, Leitpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten und Lichtzeichenanlagen.

Welchen Stellenwert haben Verkehrseinrichtungen?

Durch Verkehrseinrichtungen lässt sich der Verkehr steuern. Dabei haben diese Vorrang gegenüber den allgemeinen Verkehrsregeln.

Was droht bei der Missachtung von Verkehrseinrichtungen?

Eine entsprechende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann gemäß Bußgeldkatalog neben einer Geldsanktion auch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Verkehrseinrichtungen gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Wie alle anderen Verkehrszeichen sind auch Verkehrseinrichtungen als ergänzend zu betrachten. Denn in erster Linie sollten Verkehrsteilnehmer die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverordnung eigenverantwortlich beachten. Verkehrszeichen sind damit Teil einer örtlichen Anordnung und aufgrund von Umständen zwingend erforderlich.

Laut § 43 StVO gehören zu den Verkehrseinrichtungen folgende Anlagen:

  • Schranken
  • Sperrpfosten
  • Absperrgeräte
  • Leiteinrichtungen

In der Regel ist eine Verkehrseinrichtung rot-weiß gestreift. Für zusätzliche Aufmerksamkeit können ein Blicklicht oder ein Zusatzzeichen angebracht werden.

Zu den Verkehrseinrichtungen gehören laut StVO unter anderem Schranken und Sperrpfosten.
Zu den Verkehrseinrichtungen gehören laut StVO unter anderem Schranken und Sperrpfosten.

Davon ausgenommen sind Leitpfosten (weiß und schwarz) sowie Leitschwellen und Leitborden (gelb). Die letztgenannten Verkehrseinrichtungen markieren in erster Linie nur vorübergehend bestimmte Gefahren und Hindernisse.

Weitere Verkehrseinrichtungen sind Absperrgeländer, Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen (Ampeln). Des Weiteren zählen dazu Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

Wozu dienen Verkehrseinrichtungen?

Wie bereits erwähnt, sorgen Leitborde und Leitschwelle für einen sicheren Verkehrsfluss. Doch wie sehen die konkreten Aufgaben aus? Beziehungsweise in welchen Situationen kommen Verkehrseinrichtungen zum Einsatz?

Anders als Gefahrenzeichen und Co. gibt es Einrichtungen, die nicht permanenter Teil des Straßenbildes sind.

Absperrschranke, Leitbake, Leitschwelle, Leitbord, Leitkegel und Absperrtafeln sind vor allem immer dort zu finden, wo eine Arbeits- oder Unfallstelle gekennzeichnet werden muss. Aber auch andere vorübergehende Hindernisse werden damit von Polizeibeamten, Rettungskräften oder Bauarbeitern abgesichert.

Derartige Verkehrseinrichtungen verbieten das Befahren des markierten Straßenabschnitts und leiten gleichzeitig den Verkehr daran vorbei.

Die Zeichen 625 bis 627 (Richtungstafel in Kurven, Leitplatte und Leitmal) kennzeichnen dauerhafte Hindernisse oder gefährliche Stellen.

Des Weiteren gibt es die bereits angesprochenen Leitpfosten, die in aller Regel links und rechts zur Fahrbahn aufgestellt sind. Sie markieren den Straßenverlauf im Abstand von 50 Metern zueinander. In Kurven kann diese Entfernung auch unterschritten werden.

Schließlich kann ein Verkehrszeichen, das weiß-rot-weiß gestreift ist, auch als Parkwarntafel auftauchen. Damit werden hauptsächlich Fahrzeuge und Anhänger gekennzeichnet. Sie kommen beim Halten auf der Fahrbahn innerhalb geschlossener Ortschaften zum Einsatz.

Wichtig! Die Bestimmungen, die durch die Verkehrseinrichtungen erfolgen, stehen über den allgemeinen Verkehrsregeln (siehe § 43 Abs. 2 StVO).

Sonderfall: Verkehrsleiteinrichtung

Die Verkehrsleiteinrichtungen sind Element der Verkehrseinrichtungen beziehungsweise der allgemeinen Straßenausstattung. Sie dienen vor allem dazu, den Verkehrsteilnehmern die richtige Verkehrsführung anzuzeigen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn die Sichtverhältnisse sehr schlecht sind.

Die Verkehrsleiteinrichtungen sind jedoch nicht mit dem sogenannten Verkehrsleitsystem zu verwechseln, das mithilfe von statischen Verkehrszeichen (Verkehrsschildern) sowie Wechselverkehrszeichen den Straßenverkehr lenkt.

Eine Leiteinrichtung kann Folgendes sein:

  • Leitpfosten
  • Fahrbahnmarkierung
  • Leitborde
  • Betonschutzwände
  • Schutzplanken
  • Schneezeichen
  • Leitschwelle
  • Leitwände

Verkehrseinrichtungen: Beispiele

Zeichen 720: Grünpfeilschild
Zeichen 720: Grünpfeilschild
Zeichen 625-11: Richtungstafel in Kurven (linksweisend)
Zeichen 625-11: Richtungstafel
in Kurven (linksweisend)
Zeichen 630-10: Parkwarntafel (links vorbei)
Zeichen 630-10: Parkwarntafel (links vorbei)
Zeichen 600: Absperrschranke
Zeichen 600: Absperrschranke
Zeichen 605-13: Warnlichtbake (Aufstellung rechts)
Zeichen 605-13: Warnlichtbake (Aufstellung rechts)
Zeichen 605-14: 	 Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222 (Aufstellung rechts)
Zeichen 605-14:
Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222 (Aufstellung rechts)
Zeichen 605-12: Warnbake (Aufstellung rechts)
Zeichen 605-12: Warnbake (Aufstellung rechts)
Zeichen 626-30: Leitplatte
Zeichen 626-30: Leitplatte
Zeichen 605-10: Schraffenbake (Aufstellung rechts)
Zeichen 605-10: Schraffenbake (Aufstellung rechts)
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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