Vorschriftzeichen – Gebote und Verbote im Straßenverkehr

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Verkehrszeichen: Vorschriftzeichen

Ein Vorschriftzeichen gemäß StVO ist das Zeichen 215 "Kreisverkehr".
Ein Vorschriftzeichen gemäß StVO ist das Zeichen 215 „Kreisverkehr“.

Verkehrsschilder sind ein wichtiges Element für einen reibungslosen und unfallfreien Straßenverkehr für Fahrzeuge aller Art. Sie sind ein Teil der Straßenausstattung und einigen Verkehrsteilnehmern auch mancherorts zu viel.

Oft wird deshalb vom sogenannten Schilderwald gesprochen. Doch diese Aluminium-Symbole sorgen maßgeblich für einen sicheren Verkehr, wenn sie denn richtig platziert werden.

Eine wichtige Unterkategorie bilden dabei die sogenannten Vorschriftzeichen.

Im Gegensatz zur Hinweis- sowie Warnfunktion der Gefahr- und Richtzeichen sind sie eher Sinnbild sowohl für Verbote als auch für Gebote im Straßenverkehr.

FAQ: Fragen und Antworten zum Vorschriftzeichen 

Was ist ein Vorschriftzeichen?

Bei den Vorschriftzeichen handelt es gemäß StVO sich um Schilder, die Ge- und Verbote im Straßenverkehr regeln.

Wie sehen Vorschriftzeichen aus?

Häufig handelt es sich bei Vorschriftzeichen um runde Verkehrsschilder, die meist entweder an einem roten Rand auf weißem Grund oder an der blauen Grundfarbe zu erkennen sind. Dies muss allerdings nicht immer der Fall sein.

Welche Vorschriftszeichen gibt es?

Vorschriftszeichen kennzeichnen unter anderem Gehwege, Radwege sowie Durchfahrtsverbote. Einige Beispiel finden Sie hier.

Was ist ein Vorschriftzeichen im Straßenverkehr?

Das markanteste Merkmal, an dem Sie Vorschriftzeichen im Verkehr erkennen können, ist die überwiegend runde Form der Schilder. Diese werden gegebenenfalls durch die sogenannten Zusatzschilder ergänzt, die nähere Informationen vermitteln.

Daneben zählen aber auch Markierungen auf der Fahrbahn selbst zu den Vorschriftzeichen; wie der Zebrastreifen, die Sperrflächenmarkierung oder die generelle Fahrstreifenbegrenzung.

Die Schilder sind immer rechts von der Straße aufgestellt und immer dort, wo die Anordnung unmittelbar erfolgen muss. In Ausnahmen können sie mit einem Zusatzzeichen versehen werden, das die Entfernung zum Punkt, an dem die Gültigkeit beginnt, näher bestimmt.

Beschränkt sich die Anweisung auf eine Fahrbahn, darf ein Vorschriftzeichen nur über dieser angebracht werden.

Wichtig! Bei dieser Gruppe der Verkehrszeichen ist darauf hinzuweisen, dass die Gebotsschilder im Verkehr durch eine andere Farbe deutlich von den Verbotsschildern zu unterscheiden sind. Die letzteren weisen einen roten Rand auf, wohingegen die Gebote durch blau markiert werden.

Das Zeichen 283 steht für "absolutes Halteverbot".
Das Zeichen 283 steht für „absolutes Halteverbot“.

Vorschriftzeichen nach der StVO

Wie die Gefahr- und Richtzeichen sind auch die Vorschriftzeichen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausführlich beschrieben. Die Vorschriftzeichen sind im § 41 StVO verankert. Zudem gibt es in der Anlage 2 eine ausführliche Liste zu diesen Verkehrszeichen und ihrer jeweiligen Bedeutung.

Dies finden Sie im § 41:

  1. Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
  2. Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.

Zur Erläuterung finden Sie nachstehend die im § 41 Abs. 2 erwähnten Sonderfälle:

  • Zeichen 277 – Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Mithilfe von Zusatzeichen kann der Geltungsbereich bezüglich der Streckenlänge, des Gewichts oder der Fahrzeuge erweitert beziehungsweise präzisiert werden.
  • Zeichen 283 – Beim absoluten Halteverbot gibt es zusätzliche Einschränkungen in Bezug auf das Halten von Fahrzeugen auf dem Seitenstreifen.
  • Zeichen 286 – Ebenso gibt es für das eingeschränkte Haltverbot Erweiterungen oder weitere Beschränkungen durch Zusatzzeichen.
  • Zeichen 290.1 und 290.2 – Diese Vorschriftzeichen markieren den Anfang und das Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone.

Weitere Beispiele für ein Vorschriftzeichen sind das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“, das mit einem Zusatzzeichen für Radfahrer versehen sein kann, oder das Zeichen für die vorgeschriebene Fahrtrichtung mit dem Pfeil nach rechts auf blauem Grund (Zeichen 209).

Beispiel für ein Vorschriftzeichen: Das Stoppschild

Das Stoppschild ist ein Vorschriftzeichen, das jeder sofort erkennt.
Das Stoppschild ist ein Vorschriftzeichen, das jeder sofort erkennt.

Das wohl bekannteste Verkehrsschild, bei dem selbst jedes Kind weiß, was es machen muss, ist das Stoppschild beziehungsweise das Vorschriftzeichen 206.

Denn selbst wenn ein Verkehrsteilnehmer nicht weiß, was unter „Vorfahrt“ zu verstehen ist, wird er durch das Schild auf ein Verbot hingewiesen. Es ist eindeutig, auf jeden Fall anzuhalten.

Grundsätzlich bedeutet dieses Vorschriftzeichen „Halt. Vorfahrt gewähren.“ Daneben gibt es in der Anlage 2 der StVO weitere Informationen, die das Symbol im Kontext des Verkehrsrechts in sich birgt:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
  3. Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.

Vorschriftzeichen: Beispiele

Zeichen 272: Verbot des Wendens
Zeichen 272: Verbot des Wendens
Zeichen 205: Vorfahrt gewähren
Zeichen 205: Vorfahrt gewähren
Zeichen 276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Zeichen 276: Überholverbot für
Kraftfahrzeuge aller Art
Zeichen 209: Vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus
Zeichen 209: Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Geradeaus
Zeichen 224: Haltestelle
Zeichen 224: Haltestelle
Zeichen 269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Zeichen 269: Verbot für Fahrzeuge mit
wassergefährdender Ladung
Zeichen 223.1-50: Seitenstreifen befahren, 2 Fahrstreifen + Seitenstreifen
Zeichen 223.1-50: Seitenstreifen befahren, 2 Fahrstreifen + Seitenstreifen
Zeichen 239: Gehweg
Zeichen 239: Gehweg
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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