Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Verkehrszeichen: Vorschriftzeichen
Verkehrsschilder sind ein wichtiges Element für einen reibungslosen und unfallfreien Straßenverkehr für Fahrzeuge aller Art. Sie sind ein Teil der Straßenausstattung und einigen Verkehrsteilnehmern auch mancherorts zu viel.
Oft wird deshalb vom sogenannten Schilderwald gesprochen. Doch diese Aluminium-Symbole sorgen maßgeblich für einen sicheren Verkehr, wenn sie denn richtig platziert werden.
Eine wichtige Unterkategorie bilden dabei die sogenannten Vorschriftzeichen.
Im Gegensatz zur Hinweis- sowie Warnfunktion der Gefahr- und Richtzeichen sind sie eher Sinnbild sowohl für Verbote als auch für Gebote im Straßenverkehr.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Vorschriftzeichen
Bei den Vorschriftzeichen handelt es gemäß StVO sich um Schilder, die Ge- und Verbote im Straßenverkehr regeln.
Häufig handelt es sich bei Vorschriftzeichen um runde Verkehrsschilder, die meist entweder an einem roten Rand auf weißem Grund oder an der blauen Grundfarbe zu erkennen sind. Dies muss allerdings nicht immer der Fall sein.
Vorschriftszeichen kennzeichnen unter anderem Gehwege, Radwege sowie Durchfahrtsverbote. Einige Beispiel finden Sie hier.
Was ist ein Vorschriftzeichen im Straßenverkehr?
Das markanteste Merkmal, an dem Sie Vorschriftzeichen im Verkehr erkennen können, ist die überwiegend runde Form der Schilder. Diese werden gegebenenfalls durch die sogenannten Zusatzschilder ergänzt, die nähere Informationen vermitteln.
Daneben zählen aber auch Markierungen auf der Fahrbahn selbst zu den Vorschriftzeichen; wie der Zebrastreifen, die Sperrflächenmarkierung oder die generelle Fahrstreifenbegrenzung.
Die Schilder sind immer rechts von der Straße aufgestellt und immer dort, wo die Anordnung unmittelbar erfolgen muss. In Ausnahmen können sie mit einem Zusatzzeichen versehen werden, das die Entfernung zum Punkt, an dem die Gültigkeit beginnt, näher bestimmt.
Beschränkt sich die Anweisung auf eine Fahrbahn, darf ein Vorschriftzeichen nur über dieser angebracht werden.
Wichtig! Bei dieser Gruppe der Verkehrszeichen ist darauf hinzuweisen, dass die Gebotsschilder im Verkehr durch eine andere Farbe deutlich von den Verbotsschildern zu unterscheiden sind. Die letzteren weisen einen roten Rand auf, wohingegen die Gebote durch blau markiert werden.
Vorschriftzeichen nach der StVO
Wie die Gefahr- und Richtzeichen sind auch die Vorschriftzeichen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausführlich beschrieben. Die Vorschriftzeichen sind im § 41 StVO verankert. Zudem gibt es in der Anlage 2 eine ausführliche Liste zu diesen Verkehrszeichen und ihrer jeweiligen Bedeutung.
Dies finden Sie im § 41:
- Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
- Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Zur Erläuterung finden Sie nachstehend die im § 41 Abs. 2 erwähnten Sonderfälle:
- Zeichen 277 – Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Mithilfe von Zusatzeichen kann der Geltungsbereich bezüglich der Streckenlänge, des Gewichts oder der Fahrzeuge erweitert beziehungsweise präzisiert werden.
- Zeichen 283 – Beim absoluten Halteverbot gibt es zusätzliche Einschränkungen in Bezug auf das Halten von Fahrzeugen auf dem Seitenstreifen.
- Zeichen 286 – Ebenso gibt es für das eingeschränkte Haltverbot Erweiterungen oder weitere Beschränkungen durch Zusatzzeichen.
- Zeichen 290.1 und 290.2 – Diese Vorschriftzeichen markieren den Anfang und das Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone.
Weitere Beispiele für ein Vorschriftzeichen sind das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“, das mit einem Zusatzzeichen für Radfahrer versehen sein kann, oder das Zeichen für die vorgeschriebene Fahrtrichtung mit dem Pfeil nach rechts auf blauem Grund (Zeichen 209).
Beispiel für ein Vorschriftzeichen: Das Stoppschild
Das wohl bekannteste Verkehrsschild, bei dem selbst jedes Kind weiß, was es machen muss, ist das Stoppschild beziehungsweise das Vorschriftzeichen 206.
Denn selbst wenn ein Verkehrsteilnehmer nicht weiß, was unter „Vorfahrt“ zu verstehen ist, wird er durch das Schild auf ein Verbot hingewiesen. Es ist eindeutig, auf jeden Fall anzuhalten.
Grundsätzlich bedeutet dieses Vorschriftzeichen „Halt. Vorfahrt gewähren.“ Daneben gibt es in der Anlage 2 der StVO weitere Informationen, die das Symbol im Kontext des Verkehrsrechts in sich birgt:
- Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
- Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.