Zuparken: Welche Sanktionen drohen dafür?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Zuparken

Verstoß Bußgeld Punkte
Im Bereich einer Ein- bzw. Ausfahrt parken
10 Euro
… mit Behinderung
15 Euro
… länger als 3 Stunden
20 Euro
… länger als 3 Stunden mit Behinderung
30 Euro
Unerlaubt in zweiter Reihe parken 55 Euro
… mit Behinderung 80 Euro 1
… länger als 15 Minuten 85 Euro 1
… länger als 15 Minuten mit Behinderung 90 Euro 1
… mit Gefährdung
90 Euro 1
… mit Unfallfolge
110 Euro 1
In bzw. vor einer Feuerwehrzufahrt parken55 Euro
… mit Behinderung der Rettungskräfte im Einsatz 100 Euro1

Auto zugeparkt: Die Gesetze erlauben dies nicht!

Wenn Autofahrer andere Fahrzeuge zuparken, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.
Wenn Autofahrer andere Fahrzeuge zuparken, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.

Grundsätzlich müssen sich alle Verkehrsteilnehmer gemäß § 1 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) so verhalten, dass andere nicht geschädigt oder gefährdet werden. Darüber hinaus gilt es eine Behinderung oder Belästigung zu vermeiden. Daher ist das Zuparken anderer Fahrzeuge eigentlich bereits durch die allgemeinen Grundregeln für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr untersagt. Allerdings schenken nicht alle Autofahrer diesen geltenden Vorschriften auch die nötige Beachtung.

Doch welche Rechte habe ich, wenn mein Fahrzeug eingeparkt wurde? Was kann ich tun? Ist die Polizei zu verständigen? Darf ich ein Auto, welches mich zugeparkt hat, abschleppen lassen? Und welche Sanktionen können zum Beispiel drohen, wenn Autofahrer eine Feuerwehrzufahrt zuparken? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Bußgeldkatalog.

FAQ: Fragen und Antworten zum Zuparken

Machen sich Verkehrsteilnehmern, die ein Auto zuparken, strafbar?

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie eine Garage oder eine Einfahrt zuparken, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Liegt, wenn ein Auto zugeparkt wird, eine Nötigung vor?

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Zuparken als Nötigung und somit als Straftat gewertet wird. Allerdings ist dies laut Strafgesetzbuch nur der Fall, wenn Personen widerrechtlich mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gedrängt werden. Ob die entscheidenden Tatmerkmale einer Nötigung beim Zuparken vorliegen, prüft im Einzelfall das zuständige Gericht.

Hilft die Polizei, wenn ein privater Parkplatz zugeparkt ist?

Die Polizei ist in der Regel nicht zuständig, wenn ein Privatparkplatz zugeparkt ist. Was Sie stattdessen tun können, lesen Sie hier.

Video: Falschparker abschleppen lassen

Im Video: Informationen zum Abschleppen von Falschparkern.
Im Video: Informationen zum Abschleppen von Falschparkern.

Ausfahrt blockiert: Was kann ich unternehmen?

Einfahrt der Garage zugeparkt: Was kann ich tun?
Einfahrt der Garage zugeparkt: Was kann ich tun?

Wie zuvor bereits erwähnt, gilt bei der Verkehrsteilnahme der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dieser sollte grundsätzlich bereits verhindern, dass sich Fahrzeuge gegenseitig zuparken. Dennoch kann es aufgrund von Unachtsamkeit immer wieder vorkommen, dass das Auto unglücklich abgestellt wird und andere Wagen dadurch blockiert werden.

Erfolgt das Zuparken auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen, fällt die Zuständigkeit in den Bereich von Ordnungsamt und Polizei. Verständigen Sie die Beamten, können diese gemäß Bußgeldkatalog einen Strafzettel oder ein Bußgeld verhängen und das Fahrzeug, welches Sie zugeparkt hat, abschleppen lassen. Weitreichende Sanktionen drohen dabei unter anderem auch, wenn eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt und dadurch die Einsatzkräfte behindert werden.

Wurde hingegen ein privater Stellplatz zugeparkt, ereignet sich das Fehlverhalten also auf privatem Grund, sind die Behörden nicht zuständig. Sie müssen daher ggf. selbst ein Abschleppunternehmen anfordern und die Kosten vorstrecken. Über die Erstattung streiten die beteiligten Parteien anschließend nicht selten vor Gericht. Daher ist es sinnvoll, vom Zuparken Beweisfotos anzufertigen.

Übrigens! Wollen Sie eine Geschwindigkeitsmessung verhindern, indem Sie einen Blitzer zuparken, stellt dies laut Einschätzung des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2013 (Az. 1 StR 469/12) keine Straftat dar.

Video: Der richtige Abstand beim Parken

Video: Müssen Sie einen bestimmten Mindestabstand beim Parken einhalten?
Video: Müssen Sie einen bestimmten Mindestabstand beim Parken einhalten?

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissen und Kulturanthropologie studiert. Sie ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeldrechner.com und bereitet dafür komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich auf.

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