Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldrechner: Unangeschnallt Auto fahren
Bußgeldkatalog “Anschnallpflicht”
Verstoß | Verwarngeld / Bußgeld | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Fahren ohne Sicherheitsgurt | 30 Euro | - |
Kind ohne Sicherung im Auto transportiert | 60 Euro | 1 |
Mehrere Kinder ohne Sicherung im Auto transportiert | 70 Euro | 1 |
Ein Kind ungenügend gesichert im Auto transportiert | 30 Euro | - |
Mehrere Kinder ungenügend gesichert im Auto transportiert | 35 Euro | - |
Fahren ohne Schutzhelm (Kraftrad) | 15 Euro | - |
Ein Kind ohne Schutzhelm auf einem Kraftrad transportiert | 60 Euro | 1 |
Mehrere Kinder ohne Schutzhelm auf einem Kraftrad transportiert | 70 Euro | 1 |
Gurtpflicht in Deutschland
In Deutschland existiert die Pflicht, bei einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug sich selbst und mitfahrende Kinder durch einen Gurt zu sichern. Diese Anschnallpflicht wurde in mehreren Schritten eingeführt:
- 1976 Erwachsene (Vordersitz im Pkw)
- 1984 Erwachsene (Rücksitz im Pkw)
- 1992 Fahrer und Mitfahrer von Lkw über 3,5 t
- 1993 Sicherung von Kindern durch Gurt und Kindersitz
- 1999 Fahrer und Mitfahrer von Reisebussen
Seit dem Jahr 1984 wird ein Bußgeld erhoben, wenn Personen auf dem Vordersitz nicht angeschnallt sind. Das Fahren ohne Gurt auf dem Rücksitz zieht seit 1986 Sanktionen nach sich. Seit 1998 muss auch für Kinder, die nicht richtig gesichert sind, ein Bußgeld gezahlt werden.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Anschnallpflicht
In Deutschland erstreckt sich die Anschnallpflicht auf alle Personen, die im Kfz mitfahren. Weitere Infos rund um die Gurtpflicht finden Sie in unserem Video.
Wann ausnahmsweise keine Anschnallpflicht gilt, erfahren Sie hier.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Anschnallpflicht vorsieht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Besondere Regeln der Anschnallpflicht
Für Kinder auf dem Beifahrersitz ist ein Kindersitz Vorschrift, solange das betreffende Kind bis zu 12 Jahre alt ist bzw. die Körpergröße 150 cm nicht überschreitet. Auch auf dem Rücksitz müssen Kinder gesichert werden. Einen Hund anschnallen ist zwar nicht vorgeschrieben, doch muss dieser wie Ladung gesichert werden. Er darf auf keinen Fall den Fahrer behindern oder ablenken. Für Hunde gibt es im Fachhandel spezielle Gurte. Der Anschnallpflicht unterliegen auch Taxifahrer. Genauso müssen sich Menschen in Reisebussen mit einem Sicherheitsgurt anschnallen.
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Wie hoch ist das Bußgeld?
Die Höhe des Bußgeldes variiert, wenn ein Fahrzeug geblitzt und die Insassen nicht angeschnallt sind. Generell sind es 30 Euro für einen Erwachsenen und mindestens 60 Eurobei Kindern. Letztgenannter Betrag ist für ein Kind fällig. Handelt es sich um mehrere Kinder, die nicht angeschnallt sind, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro.
Ist das Kind zwar gesichert, entspricht diese Sicherung jedoch nicht den Vorschriften, werden ebenfalls 30 Euro Bußgeld erhoben.
Im Video: Wichtige Fragen zur Anschnallpflicht kurz erkärt
Wer ist verantwortlich für das Anlegen des Gurtes?
Ein Erwachsener ist im Verkehr für sich selbst verantwortlich. Das gilt auch, wenn eine erwachsene Person als Beifahrer nicht angeschnallt ist. Erwachsene haften für mitfahrende Kinder und Haustiere wie z. B. Hunde. Es ist also ihre Pflicht, diese ausreichend zu sichern bzw. das Anschnallen zu garantieren.
Wird der Anschnallpflicht nicht nachgekommen, kann das bei einem Unfall nicht nur Verletzungen oder Todesfälle zur Folge haben. Möglich ist auch, dass eine Person, die nicht mit einem Gurt angeschnallt gewesen ist, nicht den vollen Umfang des ihr normalerweise zustehenden Schmerzensgeldeserhält.
Ausnahmen von der Anschnallpflicht
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) benennt in § 21a Situationen und Personen, in denen bzw. für die keine Gurtpflicht gilt. Das bedeutet, das übliche Bußgeld wenn jemand nicht angeschnallt ist, entfällt.
- Für Personen, welche im Haus-zu-Haus-Verkehr arbeiten und daher regelmäßig und oft das Fahrzeug verlassen müssen
- Bei Fahrten, die nur mit Schrittgeschwindigkeit erfolgen, wie z. B. beim Einparken
- Bei Fahrten mit Kraftomnibussen, wenn stehende Fahrgäste erlaubt sind
- Für das Personal in Kraftomnibussen, wenn sie Dienstleistungen ausführen, für die sie den Sitzplatz verlassen müssen
- Für das Begleitpersonal von Personengruppen, die als besonders betreuungsbedürftig gelten, wenn sie Dienstleistungen ausführen, für die sie den Sitzplatz verlassen müssen
- Für Personen, die in Kraftomnibussen von einer Gesamtmasse mit mehr als 3,5 t als Fahrgäste fahren und ihren Sitzplatz für kurze Zeit verlassen