Gebühren beim Bußgeldbescheid

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was sind die sogenannten Gebühren beim Bußgeldbescheid?

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Das Ordnungswidrigkeitengesetzt enthält alle Regelungen zu den Gebühren beim Bußgeldbescheid.

Viele fragen sich, warum die Kosten, die im Bußgeldbescheid enthalten sind, höher sind als die Bußgelder, die man dem Bußgeldkatalog entnehmen kann. Neben den ganz speziellen und individuellen Umständen eines Tatbestands spielen dabei auch die Gebühren eines Bußgeldbescheids eine Rolle.

Neben dem eigentlichen Bußgeld kommen also noch andere Kosten auf die Betroffenen zu. Das sind die sogenannten „Bußgeldbescheid-Gebühren und Auslagen“. Darunter fallen Auslagen der Verwaltungsbehörde sowie die Kosten für die postalische Zustellung und andere Beträge.

Als Gebühr gelten die Kosten für die geleisteten Dienste der Mitarbeiter in der Bußgeldstelle und die Auslagen gelten als Beträge, die die Verwaltungsbehörde aufbringen muss.

FAQ: Fragen und Antworten zu den Gebühren beim Bußgeldbescheid

Weshalb ist der letztendliche Betrag im Bußgeldbescheid höher als das eigentliche Bußgeld?

Der Grund dafür ist, dass Ihnen nicht nur das jeweilige Bußgeld auferlegt wird, sondern außerdem Gebühren und Auslagen für den bürokratischen Aufwand.

Wie hoch sind die Gebühren beim Bußgeldbescheid?

Die allgemeinen Gebühren beim Bußgeldbescheid belaufen sich auf mindestens 25 Euro.

Können bei einem Bußgeldbescheid noch weitere Gebühren anfallen?

Ja, für die Zustellung des Bußgeldbescheids werden normalerweise 3,50 Euro fällig, wodurch die Gebühren auf insgesamt 28,50 Euro steigen. Infos über weitere Gebühren im Bußgeldverfahren erhalten Sie hier.

Die rechtliche Grundlagen für die Gebühren

Diese Gebühren eines Bußgeldbescheids sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Paragraph 107 festgelegt. Darin ist folgende Definition der Bußgeldbescheid-Gebühren zu finden:

Grundsätzlich bemisst sich die Gebühr nach der Höhe der Geldbuße. Dabei wird die Gebühr als

[…] fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße […]

ausgewiesen. Als Zusatz ist vermerkt, dass die Gebühren im Bußgeldbescheid mindestens 25 Euro betragen und 7500 Euro nicht übersteigen dürfen.

Bußgeldbescheid: Die 25-Euro-Gebühr

Bei eher geringeren Bußgeldern bedeutet das in der Regel zusätzliche Kosten von 28,50 Euro, die Sie zahlen müssen. Dabei beträgt der Versand des Bescheides 3,50 Euro.

Es gibt recht viele Verkehrsdelikte, bei denen die Bußgelder eher gering sind und die oben beschriebene Fünf-Prozent-Regelung nicht greift. Die Bußgeldbescheid-Gebühr von 25 Euro betrifft überwiegend Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Vorfahrtsverstöße.

Aufgrund der Reglung erhöhen sich Gebühren für den Bußgeldbescheid erst ab einer Geldbuße von mehr als 500 Euro.

Die Kosten entstehen durch die nachweisliche Zustellung des Bußgeldbescheids und durch die Erstellung eines Gutachtens.

Generell gilt: Bei der Überweisung des Bußgelds inklusive der Gebühren muss der Betroffene das Aktenzeichen angeben. Sonst kann die Behörde die Zahlung nicht zuordnen.

Weitere Gebühren im Bußgeldverfahren

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Verschiedene Gebühren können zum eigentlichen Bußgeld dazukommen.
  • Für die Einsicht in die Akten während des Verfahrens werden 12 Euro veranschlagt.
  • Wünscht der Betroffene die Erstellung eines Gutachtens, muss dieser mehrere hundert Euro zahlen.
  • Nachdem der Betroffene Einspruch gegen seinen Bescheid eingelegt hat, kommt es in der Regel zum sogenannten Zwischenverfahren, indem der Einspruch geprüft wird. Sollte es dann in die Hauptverhandlung gehen, fallen wiederum Kosten an. Diese betragen in etwa zehn Prozent des eigentlichen Bußgeldes.
    Die Kostendeckelung bei Gerichtsverfahren liegt bei 50 Euro bis maximal 15.000 Euro.
  • Mit einer Gerichtsverhandlung kommen schließlich für den Versand des Urteils mindestens weitere sieben Euro auf den Täter zu.

Nur wenn der Bußgeldbescheid gerichtlich bestätigt wird, zahlt der Täter. Neben den Gerichtskosten sind dies das Bußgeld selbst und die Bußgeld-Gebühren. Daneben sind dann alle Nebenfolgen des Bußgeldverfahrens rechtskräftig.

Im Falle eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens trägt der Staat alle Gebühren des Gerichtsverfahrens.

Ab einem Betrag von 60 Euro für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr spricht man von einem Bußgeld. Alle Beträge, die sich darunter liegen, gelten als Verwarnungsgeld.

Generell gilt bei den Kosten für den Bußgeldbescheid, dass diese nur schlecht vorhersagbar sind.
Die vollständige Strafe für eine Ordnungswidrigkeit ergibt sich also aus den Gebühren sowie dem festgesetzten Bußgeld. Die Auslagen, die für den Täter berechnet werden, können von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein. Ebenso wie beim eigentlichen Bußgeld kommt es auch bei den Gebühren und Auslagen auf den individuellen Fall an.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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