Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Den Bußgeldbescheid überprüfen
Zu schnell gefahren oder beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt? Ein paar Wochen später finden Sie dann einen Bußgeldbescheid in ihrer Post. Was ist zu tun? Welche Möglichkeiten haben Sie? Zunächst ist eines wichtig: Den Bescheid erstmal prüfen, bevor Sie das Bußgeld bezahlen! Denn es kann sich durchaus lohnen gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Formfehler im Bußgeldbescheid treten immer wieder auf.
Der Bußgeldbescheid ist grundsätzlich ein wichtiger Bestandteil im standardisierten Ablauf des Bußgeldverfahrens. Dieses Verfahren wird eingeleitet, wenn aufgrund einer Ordnungswidrigkeit der Bußgeldkatalog angewendet wird. Generell unterscheidet das deutsche Verkehrsrecht zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat. Bei der Letztgenannten findet eine Gerichtsverhandlung statt.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Prüfen eines Bußgeldbescheids
Ein Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein und dann gegebenenfalls angefochten werden. Daher sollten Sie jeden Bescheid zunächst einmal prüfen, bevor Sie das darin vermerkte Bußgeld bezahlen.
Eine Übersicht typischer Fehler in einem Bußgeldbescheid finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid haben Sie nach der Zustellung zwei Wochen Zeit.
Der Inhalt und die Form eines Bußgeldbescheids
Der Inhalt und die Formalien eines Bußgeldbescheids sind im sogenannten OWiG aufgezeichnet – dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Im vierten Abschnitt unter den Paragraphen 65 und 66 geht es explizit um den Bußgeldbescheid. Doch was genau muss ein inhaltlich und formal vollständiger Bescheid enthalten?
- Zunächst müssen Angaben zur betroffenen Person und zu etwaigen Nebenbeteiligten enthalten sein. Daneben sind auch der Name und die Anschrift des Verteidigers enthalten.
- Außerdem sollten ganz bestimmte Details zum Tatbestand geschildert sein wie die genaue Bezeichnung der Tat sowie deren Zeit und Ort. Das schließt auch die rechtlichen Grundlagen ein, auf denen der Bußgeldbescheid fußt. Die gesetzlichen Merkmale einer Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Vorschriften müssen erkennbar sein.
- Darüber hinaus enthält ein Bußgeldbescheid in der Regel ein Beweismittel – in den meisten Fällen ist dies wohl das bekannte „Blitzerfoto“ – sowie die Geldbuße selbst sowie andere Kosten und etwaige Nebenfolgen. Das können unter anderem Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sein.
Neben diesen Angaben beinhaltet das Schreiben einen weiteren wichtigen Aspekt – die sogenannte Rechtsmittelbelehrung.
- Der Bescheid muss darauf hinweisen, dass die Rechtskraft eintritt, sobald der Betroffene keinen Einspruch einlegt. Zudem kann die Entscheidung nach einem Einspruch nachteiliger ausfallen. Laut dem Gesetz sollte der Bescheid schließlich auch die Zahlungsaufforderung innerhalb einer zweiwöchigen Frist enthalten. Sollte der Betroffene der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen können, muss die Behörde davon unterrichtet werden.
- Schließlich muss ein Bußgeldbescheid den Hinweis auf eine mögliche Erzwingungshaft beinhalten.
Ein falscher Bußgeldbescheid
Häufige Fehler finden sich bei der Fristsetzung. Innerhalb von drei Monaten nach der Tat muss ein Bußgeldbescheid in der Regel zugestellt werden (Verjährung). Dabei zählt das Datum der Zustellung. Dieses vermerkt der Postbote in der sogenannten Postzustellungsurkunde (PZU).
Bei der Berechnung dieses Zeitfensters kann es zu Fehlern oder Unstimmigkeiten kommen aufgrund von Feiertagen, Wochenenden oder Ähnlichem.
Daneben ist es möglich, dass die Bußgeldstelle die Rechtsmittelbelehrung vergisst oder nur unvollständig aufführt.
Bußgeldbescheid – Falsche Angaben
Doch wie sieht es aus, wenn andere Formfehler im Bußgeldbescheid auftreten?
Bußgeldbescheid – Falsches Kennzeichen:
Sie haben falsch geparkt und bekommen einen Strafzettel. Ein falsches Kennzeichen wurde vermerkt. Was können Sie tun? So etwas kann immer mal passieren. Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, überprüfen Sie diesen genau. Dann bleibt Ihnen die Möglichkeit für einen Einspruch.
Bußgeldbescheid – Falscher Name:
Manchmal kann es vorkommen, dass Ihr Name oder andere persönliche Angaben inkorrekt sind. Auch bei diesen Formfehlern können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Generell gilt: Wenn Sie gar nicht der Täter sind, wird der Bußgeldbescheid gegenstandslos .
Falls Sie sich aber nicht sicher genug sein sollten, lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid von einem Anwalt prüfen. Eine Vielzahl an Fachleuten hat sich auf die Sichtung und das Prüfen eben jener Bescheide spezialisiert.
Generell muss aber darauf geachtet werden, dass ein Einspruch nur innerhalb der nächsten zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen kann. Wenn Sie sofort die Kosten des Bußgeldverfahrens begleichen, nehmen Sie sich sogar komplett diese Option.