Letzte Aktualisierung am: 11. August 2024
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Erkennen, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist
In der jeweiligen Behörde, die für das Ausstellen und Verschicken der Bußgeldbescheide zuständig ist, arbeiten auch nur Menschen. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn sich ein Bußgeldbescheid gelegentlich als fehlerhaft herausstellt.
§ 66 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) klärt, welche Punkte im Bußgeldbescheid stehen müssen. Fehlerhaft und eventuell sogar unwirksam ist dieser vor allem dann, wenn eine Verwechslung vermutet werden kann.
Im Bußgeldverfahren haben Sie die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern oder gegen den fehlerhaften Bescheid Einspruch einzulegen. Jedoch liefert nicht jeder kleine Fehler eine gute Grundlage für Ihre Argumentation. Wann ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist und was das für dessen Wirksamkeit bedeutet, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu Fehlern im Bußgeldbescheid
Auch wenn ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, muss er dadurch nicht unbedingt unwirksam sein. Um sicherzugehen, sollten Sie einen vermeintlich fehlerhaften Bescheid von einem Anwalt prüfen lassen.
Informationen über typische Fehler in einem Bußgeldbescheid finden Sie hier.
Nein, auch wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, sollten Sie mit dieser Begründung Einspruch dagegen einlegen. Ein Anwalt kann Sie entsprechend beraten.
Typische Fehler im Bußgeldbescheid
Viele Autofahrer halten ihren Bußgeldbescheid für fehlerhaft, wenn ihr Name nicht richtig geschrieben wurde oder sich ein Zahlendreher in das Geburtsdatum einschlich. Häufige formale Fehler sind z. B.:
- Zeit und Ort der Verkehrsordnungswidrigkeit falsch angegeben
- Zahlen- oder Buchstabendreher in Name, Anschrift und Geburtsdatum
- Das Kennzeichen, welches im Bußgeldbescheid steht, ist falsch
- Rechtsbehelfsbelehrung fehlt
- Bußgeldvorschriften im Bußgeldbescheid sind fehlerhaft angegeben
Manchmal ist es gar nicht der Bußgeldbescheid, der fehlerhaft ist, sondern z. B. die Geschwindigkeitsmessung, die dem Vorwurf zugrunde liegt. Insbesondere bei Blitzern kann es vorkommen, dass die Geräte falsch aufgestellt oder bedient wurden und so fehlerhafte Ergebnisse ausspuckten.
Selbst Abstandsmessungen, bei denen üblicherweise Videoaufnahmen als Beweisgrundlage dienen, sind oft fehlerhaft (z. B. wenn die zu beobachtende Strecke zu kurz war). Bei solchen technischen Fehlern kann es durchaus Sinn machen, den Bescheid anzufechten. Aber auch dann sollten Sie Aufwand und Kosten abwägen.
In der Regel lohnt sich ein Einspruch aufgrund solcher Fehler nur bei einem sehr hohen Bußgeld und Nebenfolgen (Fahrverbot oder Punkten in Flensburg).
Bevor Sie Einspruch einlegen, sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob sich dies überhaupt lohnt. Möglicherweise ist der Bußgeldbescheid gar nicht fehlerhaft. In diesem Fall würden Sie sich unnötige Kosten aufhalsen.
Wird der Bußgeldbescheid durch falsche Angaben ungültig?
Zwar kommt es häufig vor, dass sich ein Formfehler einschleicht und den Bußgeldbescheid de facto fehlerhaft macht, allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass er auch unwirksam wird. Gerade bei formalen Fehlern wie z. B. Zahlendrehern im Geburtsdatum, lohnt sich ein Einspruch nicht unbedingt.
Wichtig ist, dass keine Verwechslungsgefahr besteht und die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid enthalten ist. Doch was ist, wenn das Kennzeichen im Bußgeldbescheid fehlerhaft ist? Selbst hier kommt es auf die Beweislage an.
Wurde der Betroffene direkt vor Ort aus dem Verkehr gezogen, sind schließlich auch die Beamten der Polizeikontrolle Zeugen der Verkehrsordnungswidrigkeit. Anders verhält es sich, wenn Sie geblitzt werden und später im Bußgeldbescheid das Kennzeichen fehlerhaft ist. Es kommt häufig vor, dass die Messdaten dem falschen Fahrzeug zugeordnet werden. In diesem Fall kann es tatsächlich sein, dass der Bußgeldbescheid unwirksam ist.
Ereilt Sie ein gänzlich falscher Bußgeldbescheid (z. B. wenn Sie die Ordnungswidrigkeit gar nicht begangen haben, der Vorwurf sich aber trotzdem an Sie richtet) sollten Sie Gebrauch von dem Anhörungsbogen machen und glaubhaft nachweisen, dass es sich um eine Verwechslung handelt.