Bußgeldbescheid: Kann die Verjährung vor Sanktionen bewahren?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Fragen und Antworten zur Verjährung beim Bußgeldbescheid

Welche Auswirkung hat die Verjährung auf das Bußgeldverfahren?

Tritt bei einem Bußgeldbescheid Verjährung ein, lassen sich die darin vorgesehenen Sanktionen nicht mehr durchsetzen. Das Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein mögliches Fahrverbot bleiben dem Verkehrssünder somit erspart.

Wann verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr tritt Verjährung in der Regel nach drei Monaten ein. Allerdings gibt es auch Umstände, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen, wie zum Beispiel der Zusendung eines Anhörungsbogens.

Welches Datum zählt bei einem Bußgeldbescheid für die Verjährungsfrist?

Die Fristen für die Verjährung von Bußgeldern beginnen gewöhnlich an dem Tag, an dem gegen die Verkehrsregeln verstoßen wird. Wurden Sie etwa am 4. April geblitzt, hat die zuständige Bußgeldstelle üblicherweise bis zum 3. Juli Zeit, den Bescheid zuzustellen.

Kann ich nach Ablauf der Verjährungsfristen das Bußgeld einfach ignorieren?

Nein. Sind Sie der Meinung, dass der Bußgeldbescheid beim Erhalt bereits verjährt ist, müssen Sie dennoch gegen diesen Einspruch einlegen. Dabei sollten Sie aber auch berücksichtigen, dass unter Umständen die Verjährungsfrist unterbrochen wurde. 

Was bedeutet die Verjährung?

Wann unterliegt ein Bußgeldbescheid der Verjährung?
Wann unterliegt ein Bußgeldbescheid der Verjährung?

Wer im öffentlichen Straßenverkehr gegen die geltenden Vorschriften verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Allerdings lassen sich entsprechende Ordnungswidrigkeiten nicht zeitlich unbegrenzt ahnden, da der Gesetzgeber dafür eine Verjährungsfrist vorsieht. Über die Auswirkungen der Verjährung bei einem Bußgeldbescheid informiert das OWiG. So heißt es in § 31 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten:

Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen.

Die Verjährung von Bußgeldbescheiden führt somit dazu, dass der Verkehrssünder das Bußgeld nicht zahlen muss. Auch mögliche Punkte in Flensburg und Fahrverbote lassen sich dadurch umgehen. Die zuständigen Behörden sind deshalb angehalten, möglichst schnell zu ermitteln und den verantwortlichen Täter zu identifizieren. Doch wie viel Zeit bleibt konkret, bis bei einem Bußgeld die Verjährung eintritt?

Grundsätzlich gilt es, im Bußgeldverfahren bei der Verjährung zwei Fristen zu unterscheiden. Für Autofahrer besonders relevant ist die sogenannte Verfolgungsverjährung. Damit ein Bußgeld für Verstöße im Straßenverkehr verhängt werden kann, muss für die entsprechende Tat gemäß § 26 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) innerhalb von drei Monaten ein Bußgeldbescheid ergehen.

Beispiel: Sie haben am 7. Januar eine rote Ampel überfahren und den entsprechenden Bescheid dafür am 19. April erhalten. Die Frist für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist allerdings bereits am 6. April abgelaufen, weshalb bei diesem Bußgeldbescheid die Verjährung bereits eingetreten ist.

Im Video erklärt: So lange beträgt die Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid

In diesem Video erfahren Sie, wann Bußgeldbescheide verjähren und was das bedeutet.
In diesem Video erfahren Sie, wann Bußgeldbescheide verjähren und was das bedeutet.

Lässt sich beim Bußgeld die Verjährungsfrist unterbrechen?

Was kann die Verjährung von Bußgeldern beeinflussen?
Was kann die Verjährung von Bußgeldern beeinflussen?

Allerdings muss bei einem Bußgeldbescheid die Verjährung nicht zwangsläufig nach drei Monaten eintreten, denn es gibt Ereignisse, welche die Frist unterbrechen. Durch die Unterbrechung beginnt die Verjährung bei einem Bußgeld erneut, sodass sie sich im Extremfall auf bis zu sechs Monate belaufen kann. Zu den Umständen, die die Verjährungsfrist unterbrechen zählen unter anderem:

  • Erhalt des Anhörungsbogens
  • Vernehmung des Betroffenen
  • Vorläufige Einstellung des Verfahrens
  • Übergabe der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft
  • Auswertung der Ermittlungsakte durch das Amtsgericht
  • Ansetzung eines Verhandlungstermins für die Ordnungswidrigkeit

Es zeigt sich also, dass viele Ereignisse bei einem Bußgeldbescheid die Verjährung verhindern. Aber dies ist nicht unendlich möglich, denn der Gesetzgeber sieht nur eine einmalige Unterbrechung vor. Die maximale Verjährungsfrist bei der Verfolgungsverjährung beträgt demnach sechs Monate.

Übrigens! Der Anhörungsbogen kann die Verjährungsfrist nur unterbrechen, wenn die angeschriebene Person auch tatsächlich der Fahrer war. Erhält hingegen eine andere Person ein solches Schreiben, zum Beispiel der Fahrzeughalter, dann verlängert sich dadurch nicht die Frist für den Täter. Ebenfalls keinen Einfluss auf den Bußgeldbescheid und seine Verjährung hat der Zeugenfragebogen.  

Wie lange lassen sich Forderungen aus dem Bescheid geltend machen?

Erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheids hingegen fristgerecht und liegen keine Formfehler vor, wird dieser üblicherweise innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt rechtskräftig. Anfechten können Sie diesen nach Fristablauf nur noch in Ausnahmefällen. Gleichzeitig ist die Behörde durch den Eintritt der Rechtskraft berechtigt, das Bußgeld zu vollstrecken.

Allerdings gelten auch für die Einforderung ausstehender Sanktionen Fristen. Verstreichen diese, greift die Vollstreckungsverjährung beim Bußgeld. Die Vorgaben dazu ergeben sich aus § 34 OWiG, wobei es im ersten Absatz wie folgt heißt:

Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.

Wann bei einem Bußgeldbescheid die Verjährung für die Vollstreckung eintritt, ergibt sich aus der Höhe der Geldbuße. Es gelten folgende Verjährungsfristen:

  • Geldbuße bis 1.000 Euro: 3 Jahre
  • Geldbuße über 1.000 Euro: 5 Jahre

Die Frist für die Vollstreckungsverjährung beginnt dabei mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung, also in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Trotz Verjährung notwendig?

Keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog: Bei einer Verjährung ist dennoch ein Einspruch nötig.
Keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog: Bei einer Verjährung ist dennoch ein Einspruch nötig.

Sind Sie der Meinung, dass beim Bußgeldbescheid bereits die Verjährung eingetreten ist und somit eine Ahndung der Ordnungswidrigkeit laut Gesetz nicht mehr möglich ist, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen. Dafür eignet sich ein sogenannter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Für das Schreiben genügt ein formloser 3-Zeiler. Wichtig ist nur, dass Sie zur Zuordnung das Aktenzeichen des Bußgeldbescheides angeben und deutlich machen, dass Sie Einspruch einlegen.

Ob Ihr Einspruch wegen Verjährung erfolgreich ist, hängt unter anderem auch davon ab, ob die Frist unterbrochen wurde. Ob dies durch Vorgänge in der Behörde der Fall ist, lässt sich für Laien nicht immer nachvollziehen. Aus diesem Grund ist es mitunter sinnvoll, sich im Vorfeld an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser kann den Sachverhalt prüfen und unter anderem Einsicht in die Akten beantragen, um Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Wichtig! Handeln die zuständigen Behörden nicht schnell genug, besteht die auch Möglichkeit, dass die Verjährung beim Bußgeldbescheid nach dem Einspruch eintritt. Denn wenn Sie Einspruch gegen den Bescheid und die damit verbundenen Tatvorwürfe einlegen, muss die Bußgeldstelle den Vorwurf noch einmal prüfen und ggf. entsprechende Beweise vorlegen. Hierfür hat sie insgesamt sechs Monate Zeit. Sind diese verstrichen, ohne dass eine endgültige Entscheidung vorliegt, tritt beim Bußgeldbescheid die Verjährung ein. Allerdings sind auch in diesem Teil des Bußgeldverfahrens Unterbrechungen bei den Fristen möglich, wobei sich dieses nicht unendlich in die Länge ziehen lässt. So verjährt der Bescheid in der Regel nach zwei Jahren endgültig.   

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissen und Kulturanthropologie studiert. Sie ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeldrechner.com und bereitet dafür komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich auf.

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