Fahrverbot: Wann tritt Verjährung ein?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot: Wenn die Verjährung eintritt, nicht mehr anzutreten?

Wie lange beträgt beim Fahrverbot die Verjährung?
Wie lange beträgt beim Fahrverbot die Verjährung?

Ein Fahrverbot laut Bußgeldkatalog ist immer ärgerlich. Bei Rot noch schnell über die Ampel gedüst und schon löst der Rotblitzer aus. Was prompt folgt ist ein Bußgeldbescheid. Neben ggf. Punkten in Flensburg und einem Bußgeld kann auch ein Fahrverbot darin aufgelistet sein.

In der Regel muss dieses mit dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid angetreten werden, sofern Sie Wiederholungstäter sind. Handelt es sich dabei um Ihren ersten Verstoß mit einem Fahrverbot als Konsequenz, können Sie sich mit der Abgabe vier Monate lang Zeit lassen. Aber kann ein Fahrverbot von Verjährung betroffen sein?

Müssen Sie irgendwann das Fahrverbot vielleicht gar nicht mehr antreten? Eine Verjährung vom Fahrverbot in Deutschland kann dafür sorgen, dass Sie den Führerschein gar nicht abgeben müssen. Aber wann verjährt das Fahrverbot? Was bedeutet der Begriff der Verjährung überhaupt? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Verjährung vom Fahrverbot

Kann ein Fahrverbot verjähren?

Die Anordnung zu einem Fahrverbot kann bereits verjährt sein, wenn dem Verkehrssünder der entsprechende Bußgeldbescheid nicht rechtzeitig zugestellt wird.

Wann gilt eine Anordnung fürs Fahrverbot als verjährt?

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit tritt in aller Regel drei Monate nach dem Tattag ein. Bis dahin muss die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid erlassen. Allerdings kann diese Verjährungsfrist auch unterbrochen werden.

Was muss ich tun, wenn das Fahrverbot schon verjährt ist?

Selbst wenn das Fahrverbot schon verjährt ist, müssen Sie zwingend einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Andernfalls werden die Sanktionen rechtskräftig.

Was bedeutet Verjährung?

Eine Ordnungswidrigkeit kann laut Ordnungswidrigkeitengesetz nicht ewig verfolgt oder vollstreckt werden. Damit die Vollstreckung und Verfolgung irgendwann nicht mehr möglich ist, gibt es die sogenannte Verjährung. Diese lässt sich in zwei verschiedene Arten unterteilen.

Die Verfolgungsverjährung besagt, dass die Ahndung einer Tat nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann. Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt dies zumeist drei Monate. Ergibt sich dieser Zeitraum nach der Tat, könnten die Sanktionen eventuell wegfallen. Somit kann also auch ein Fahrverbot durch die Verjährung wegfallen.

Die Vollstreckungsverjährung beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Dazu gelten Verjährungsfristen von fünf Jahren bei einem Bußgeld von mehr als 1000 Euro und drei Jahre bei einem Bußgeld bis zu 1000 Euro. Aber was gilt nun beim Fahrverbot als Verjährungsfrist?

Wann tritt die Verjährung vom Fahrverbot ein?

Die Verjährung vom Fahrverbot beträgt in der Regel drei Monate.
Die Verjährung vom Fahrverbot beträgt in der Regel drei Monate.

Haben Sie einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen, hat die zuständige Bußgeldstelle drei Monate Zeit den Bußgeldbescheid zu verschicken. Diese Frist gilt auch für das Fahrverbot für die Verjährung. Trifft innerhalb dieser Zeit ein Anhörungsbogen bei Ihnen ein, beginnt die Verjährungsfrist von vorn.

Ist die Verjährungsfrist aber abgelaufen, könnten die Sanktionen laut Bußgeldbescheid nicht mehr in Kauf genommen werden. Durch die Verjährung entfällt das Fahrverbot also indirekt, da es zu den Nebenfolgen eines Verstoßes zählt. Es könnte sein, dass Sie in diesem Fall den Führerschein nicht mehr abgeben müssen.

Handelt es sich beim Verstoß um eine schwere Ordnungswidrigkeit wie Drogen oder Alkohol am Steuer, setzt die Verjährung für das Fahrverbot frühstens nach sechs Monaten ein.

Fahrverbot und Verjährung nach dem Inkrafttreten vom Bußgeldbescheid

Wenn der Bußgeldbescheid tatsächlich in der dreimonatigen Frist verschickt wird und bei Ihnen eintrifft, ist es sehr unwahrscheinlich, dass beim die Verjährung beim Fahrverbot eintritt. Das liegt daran, dass zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheid dieser rechtskräftig wird. Die Sanktionen müssen damit in Kauf genommen werden und auch das Fahrverbot verjährt in diesem Fall nicht.

Sie haben nach Erhalt des Bußgeldbescheids 14 Tage Zeit, einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. In diesem Fall wird der Bußgeldbescheid nicht sofort rechtskräftig. Möglicherweise können Sie das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln. Dazu sollten Sie allerdings einen Anwalt kontaktieren.
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Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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