Diplomatenkennzeichen: Merkmale und Bedeutung

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Fragen und Antworten zum Diplomatenkennzeichen

Wer bekommt ein Diplomatenkennzeichen?

Die Kennzeichen für Diplomaten können Regierungsbeauftragte, Staatsoberhäupter und Vertreter der jeweiligen Staaten bzw. internationaler Organisationen erhalten.

Was bringt ein Diplomatenkennzeichen?

Besitzer eines Diplomatenkennzeichens verfügen über Immunität und können daher nicht administrativ, straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden. Demnach können sie etwa für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht belangt werden.

Wie sieht ein Diplomatenkennzeichen in Deutschland aus?

Die Kennzeichen hoher Diplomaten bestehen in der Regel nur aus Zahlen. Einzige Ausnahme ist die „Alias-Nummer“, die nach einem Kennzeichendiebstahl ergänzt wird. Eine Grafik zum Nummernschild finden Sie hier.

Was ist Diplomatie?

Insassen von Autos mit Diplomatenkennzeichen genießen in Deutschland diplomatische Immunität
Insassen von Autos mit Diplomatenkennzeichen genießen in Deutschland diplomatische Immunität.

In der Diplomatie geht es um die Pflege zwischenstaatlicher oder multinationaler Beziehungen. Durch Verhandlungen und Absprachen soll ein Beitrag zur friedlichen Koexistenz und Kooperation geleistet werden. Mithilfe der Diplomatie sollen die Interessen eines Landes durchgesetzt, aber gleichzeitig die Interessen eines anderen gewahrt werden. Ziel ist es, zwischenstaatliche Gewalt und Krieg zu vermeiden und friedliche Konfliktlösungen zu finden.

Inhalt der Diplomatie:

  • Friedenssicherung und Konfliktlösung
  • Verhandlung internationaler Verträge und Abkommen
  • Kulturaustausch
  • Handels- und Wirtschaftsabkommen

Seit den späten 70er Jahren gibt es in Deutschland Kfz-Kennzeichen speziell für Diplomaten. Sie bestehen meist ausschließlich aus Zahlen. Wer in so einem Fahrzeug mit Diplomatenkennzeichen sitzt, ist in der Regel ein Vertreter des jeweiligen Staates oder einer Organisation, die überstaatlich ist. Üblicherweise genießen diese Personen auch diplomatische Immunität, das bedeutet, dass sie in zivil- und strafrechtlichen sowie administrativen Angelegenheiten nicht verfolgt werden können.

Wie sehen diplomatische Kennzeichen für Kfz in Deutschland aus?

Insgesamt drei Varianten diplomatischer Kennzeichen für Kfz sind in Deutschland zu finden:

  • 0-Kennzeichen: Nur hohe Diplomaten eines Staates dürfen ihr Kfz mit einer Null im Kennzeichen schmücken. Zu diesem Personenkreis zählen die Missionschefs, die von der jeweiligen Regierung berufen wurden (Botschafter, Minister, Gesandte, Nuntien, Geschäftsträger).
  • Mitarbeiter einer Botschaft: Ihre Diplomatenkennzeichen tragen an vorderster Stelle die Stadtkennung (vom Zulassungsbezirk). Üblicherweise sind das die Buchstaben „BN“ für Bonn oder „B“ für Berlin.
  • Diplomatenkennzeichen für Konsulatsbeamte: Auch dieser Personenkreis trägt Nummernschilder, die mit der Stadtkennung des jeweiligen Zulassungsbezirks beginnen. Außerdem ist darauf eine mehrstellige Nummer (drei bis fünf Stellen) zu erkennen, die stets mit einer „9“ beginnt.

0-Kennzeichen für hohe Diplomaten

Zuerst ist auf dem Diplomatenkennzeichen die „0″ zu sehen. Danach folgt die Stempelplakette (je nach Zulassungsbezirk). Nach der Länderkennung ( Zahlencode mit zwei bis drei Stellen) kommt ein Bindestrich und eine zusätzliche Ziffer. Dabei gilt: Je höher der Rang des Vertreters, desto niedriger ist die Zahl. Demnach ist ein Botschaftskennzeichen mit einer 1 am Ende entweder für den Botschafter des jeweiligen Landes oder den Leiter einer Organisation bestimmt. Die restlichen hohen Diplomaten erhalten die Zahlen von 2 – 199. In den USA gehen die Zahlen bis 500 und in den Niederlanden bis 299.

Diplomatenkennzeichen, die mit einer 0 beginnen, sind für hohe Diplomaten
Diplomatenkennzeichen, die mit einer 0 beginnen, sind für hohe Diplomaten.

Wird einem Diplomaten das Kennzeichen gestohlen, bekommt es den Buchstaben A am Ende. Sollte das mit der sogenannten „Alias-Nummer“ versehene Schild ebenfalls verloren, enthält das neue Kennzeichen ein B. So geht es weiter im Alphabet, wobei das H ausgespart wird, da es für Diplomatenfahrzeuge mit historischem Kfz vorbehalten ist. Das originale Kennzeichen kann der Diplomat nach einer einjährigen Sperrfrist wiederverwenden.

An einem mit 0 beginnenden Diplomaten-Kfz-Kennzeichen muss außerdem das Zusatzschild CD angebracht werden, wobei CD für corps diplomatique steht.

Behördliches Kennzeichen für deutsche Diplomaten
Hohe deutsche Staatsvertreter können ebenfalls ein Diplomatenkennzeichen erhalten, wobei zu dem 0-Kennzeichen ein roter Diplomatenausweis beantragen werden kann. Kennzeichen für deutsche Diplomaten haben zwar keinen Länder-Code, dafür aber die auf die 0 folgende Ziffer, welche die Rangordnung wiedergibt.

Diplomatenkennzeichen für Mitarbeiter einer Botschaft

Nur technische Mitarbeiter und das Verwaltungspersonal einer Botschaft erhält dieses Kennzeichen. Es unterscheidet sich vom 0-Kennzeichen darin, dass statt der Null, der Zulassungsbezirk steht (bzw. die jeweilige Kennung). Danach kommen der Ländercode sowie der Bindestrich und am Schluss die dreistellige Ziffer.

Diplomatenkennzeichen für technische Mitarbeiter und Verwaltungspersonal beginnen mit der Kennung des Zulassungsbezirks
Diplomatenkennzeichen für technische Mitarbeiter und Verwaltungspersonal beginnen mit der Kennung des Zulassungsbezirks.

Zugelassen sind diese Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen  üblicherweise in Bonn oder Berlin. Das CD-Zusatzschild ist für sie nicht vorgesehen, dafür aber eine bestimmte Zahlenfolge. In Berlin zugelassene Diplomaten-Kfz haben enthalten Ziffern 1-999, für in Bonn zugelassene Kfz sind die Zahlen 300 bis 999 vorgesehen..

Diplomatenkennzeichen für Konsulatsbeamte

Für dienstliche Fahrzeuge können Angehörige eines Berufskonsulats diese Diplomatenkennzeichen verwenden, welche mit der Stadtkennung des Zulassungsbezirks beginnen. Darauf folgt die Stempelplakette, die eine Zahl (drei- bis fünf Stellen) enthält und jeweils mit einer 9 beginnt.

Nicht immer bekommen Konsulatsbeamte Diplomatenkennzeichen
Nicht immer bekommen Konsulatsbeamte Diplomatenkennzeichen.

In Berlin und Bonn sind diese Diplomatenkennzeichen eher unüblich. Ein Honorarkonsul, der über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, erhält in der Regel nur ein gewöhnliches Nummernschild. Allerdings darf er ein CC-Zusatzschild anbringen (CC steht hier für corps consulaire).

Ein Konsul handelt im offiziellen Auftrag eines Staates. Seine Funktion ist eher verwaltend als diplomatisch.

Zusatzschilder CD und CC

Die Zusatzschilder CC und CD sind in der Regel an Autos mit Diplomatenkennzeichen anzubringen
Die Zusatzschilder CC und CD sind in der Regel an Autos mit Diplomatenkennzeichen anzubringen.

Diese Zusatzschilder am Auto signalisieren, dass das Fahrzeug einer Person gehört, die einen diplomatischen Rang hat. CD weist jemanden als hohen Diplomaten aus, CC einen Angehörigen eines Berufskonsulats.

  • Eine Person mit CC-Zusatzschild steht unter Amtsimmunität (Befreiung von der Strafgerichtsbarkeit). So kann er z. B. für Ordnungswidrigkeiten nicht belangt werden, die während einer dienstlichen Fahrt geschehen. Bei privaten Fahrten (z. B. zwischen Konsulat und Wohnung) gilt das nicht.
  • Eine Person mit CD-Zusatzschild genießt vollständige Immunität und darf weder verfolgt noch belangt werden.

Vorteile für Personen mit Diplomatenkennzeichen

Mit den auffälligen Diplomatenkennzeichen, die so konzipiert sind, dass sie sich deutlich von Zivilkennzeichen unterscheiden, wird Folgendes über den Insassen vermittelt:

  • Er genießt in Deutschland Immunität und besondere Rechte.
  • Er ist von deutscher Gerichtsbarkeit entbunden.
  • Ihm muss bevorzugt Hilfe und Schutz gewährt werden.
  • Die Durchfahrt muss ihm bei Sicherheitsabsperrungen zeitnah gestattet werden.

Im Grunde haben Personen mit Diplomatenkennzeichen eine Art „Freifahrtschein“ zum Falschparken oder zu schnell fahren, da sie aufgrund der diplomatischen Immunität nicht geahndet werden dürfen. Sie erhalten auch keinen Bußgeldbescheid, da sie nicht für Verstöße gegen die StVO belangt werden können. Bußgelder, Punkte oder Fahrverbot werden demnach nicht verhängt. Personen mit Diplomatenkennzeichen müssen zudem keine Kfz-Steuern zahlen.

Diplomatenkennzeichen sind personengebunden und dürfen in der Regel nur an das Fahrzeug des Halters angebracht werden. Durch eine Ausnahmeregelung dürfen jedoch Chauffeure damit fahren, da Diplomaten meistens nicht selbst hinterm Steuer sitzen.

Angehörige eines ranghohen Diplomaten können ein Diplomatenkennzeichen bekommen, wenn sie weder die deutsche Staatsbürgerschaft haben noch einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, bei der sie Vorteile durch den diplomatischen Status hätten.

Diplomatenkennzeichen: Ländercode

CodeLandCodeLandCodeLand
10Vati­kan­stadt/Heili­ger Stuhl66Ja­mai­ka122Sier­ra Le­one
11Ägyp­ten67Ja­pan123Sing­apur
12An­gola68Je­men124Sim­ba­bwe
13Alba­nien69Jor­da­nien125So­malia
14Ät­hio­pien70Ser­bien126Spa­nien
15Afgha­nistan71Ku­wait127Sri Lan­ka
16Alge­rien72Ku­ba128Su­dan
17USA73Ka­tar129Süd­af­rika
18Argen­tinien74Ka­me­run130Sy­rien
19Aus­tra­lien75Kan­ada131Tan­sa­nia
20Bang­la­desch76Ke­nia132Thai­land
21Bel­gien77Ko­lum­bien133To­go
22Bru­nei78Kon­go134Tong­a
23Bul­ga­rien79Repu­blik Korea135Tsche­chien
24Myan­mar80Li­ba­non136Tsch­ad
25Boli­vien81Libe­ria137Tür­kei
26Brasi­lien82Lib­yen138Tu­ne­sien
27Bu­run­di83Le­so­tho139U­gan­da
28Chile84Lu­xem­burg140Russ­land
29Volks­re­pu­blik Chi­na85Ma­da­gas­kar141Uru­guay
30Co­sta Ri­ca86Ma­lawi142Ung­arn
31Weiß­russ­land87Ma­lay­sia143Ukrai­ne
32Bos­nien und Her­zego­wina88Ma­li144Gre­nada
33Äqua­tori­alguinea89Mar­ok­ko145oh­ne Zuor­dnung
34Däne­mark90Mau­re­ta­nien146Vene­zuela
35Be­nin91Me­xi­ko147Viet­nam
36Domi­nika­nische Repu­blik92Mal­ta148Ver­einig­te Ara­bische Emi­rate
37Ecua­dor93Mo­na­co149oh­ne Zuor­dnung
38Elfen­bein­küste94Ne­pal150oh­ne Zuor­dnung
39El Sal­va­dor95Neu­see­land151Kon­go
40Koso­vo96Ni­ca­ra­gua152Zen­tral­afri­kanische Repu­blik
41Est­land97Nie­der­lande153Zy­pern
42Liech­ten­stein98Ni­ger154Kro­atien
43Mon­tene­gro99Ni­ge­ria155Slo­wen­ien
44Finn­land100Nor­we­gen156Aser­bai­dschan
45Frank­reich101Mon­go­lei157Slo­wakei
46Ga­bun102Mo­sam­bik158Ka­sach­stan
47Gha­na103O­man159Ma­zedo­nien
48Grie­chen­land104Bur­kina Faso160Us­bekis­tan
49Groß­britan­nien105Öster­reich161Eri­trea
50Gua­tema­la106Pa­kis­tan162Ge­org­ien
51Gui­nea107Pana­ma163Tad­schi­kistan
52Lett­land108Para­guay164Bahr­ain
53Litau­en109Pe­ru165Kam­bod­scha
54Haiti110Philip­pinen166Ar­me­nien
55Hon­du­ras111Po­len167Kir­gis­istan
56In­dien112Por­tugal168Mol­da­wien
57Indo­ne­sien113Papua-Neu­gui­nea169Tur­me­nistan
58Irak114Na­mibia200Mau­ri­tius
59Iran115Ruan­da201Volks­re­pu­blik Korea
60Ir­land116Ru­mä­nien202Dschi­buti
61Is­land117Sam­bia203Gui­nea-Bis­sau
62Laos118Saudi-Ara­bien204Süd­sudan
63Kap Ver­de119Schwe­den205Bots­wana
64Israel120Schweiz
65Ita­lien121Se­ne­gal
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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