Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Fahrverbot: Wann muss es angetreten und der Führerschein abgegeben werden?
Wenn Sie die Geschwindigkeit stark überschreiten und dabei geblitzt werden, ist ein Fahrverbot in der Regel nicht mehr auszuschließen. Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit müssen Sie Ihren Führerschein für bis zu drei Monate bei der zuständigen Behörde abgeben. Aber wann ist das spätestens der Fall?
Das Fahrverbot muss mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids abgegeben werden. Diese tritt 14 Tage nach Erhalt des Schreibens ein, sofern Sie keinen Einspruch eingelegt haben. Kommt es zum Verfahren vor Gericht, wird das Fahrverbot mit der Urteilsverkündung rechtskräftig. Sind Sie Ersttäter, können Sie sich sogar vier Monate mit der Abgabe des Führerscheins Zeit lassen.
Was passiert, wenn nach einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben wird? Drohen Ihnen dann Konsequenzen? Verlängert sich das Fahrverbot automatisch? Dürfen Sie sich dann trotzdem hinter das Steuer setzen oder machen Sie sich damit strafbar? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu „Fahrverbot und Führerschein nicht abgegeben“
Gelten Sie beim Fahrverbot als Ersttäter, können Sie das Datum der Abgabe innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten selbst bestimmen. Wiederholungstäter müssen den Führerschein hingegen nach Eintritt der Rechtskraft abgeben.
Nein, auch wenn Sie den Führerschein nicht abgeben, können Sie damit das Fahrverbot nicht umgehen. Denn dieses beginnt erst, wenn sich der Führerschein in amtlicher Verwahrung befindet.
Geben Sie den Führerschein nicht freiwillig heraus, können Polizei und Ordnungsamt diesen beschlagnahmen.
Wie und wo der Führerschein abgegeben werden muss
Wenn Sie kein Ersttäter sind und innerhalb der letzten 24 Monate bereits ein Fahrverbot ableisten mussten, muss der Führerschein nach Eintritt der Rechtskraft unverzüglich bei der zuständigen Bußgeldstelle abgegeben werden. Gelten Sie als Ersttäter, haben Sie vier Monate Schonfrist, den Führerschein abzugeben. Vor Ablauf dieser Frist, muss der „Lappen“ allerdings der Behörde vorliegen.
Haben Sie vor einem Fahrverbot den Führerschein nicht abgegeben, können Konsequenzen drohen.
Eventuell haben Sie allerdings mit der Hilfe eines Anwalts die Möglichkeit, das Fahrverbot umzuwandeln oder die Abgabe des Führerscheins hinauszuzögern. Eine Umwandlung vom Fahrverbot in eine höhere Geldbuße ist zum Beispiel denkbar.
Was passiert, wenn Sie trotz Fahrverbot den Führerschein nicht abgeben?
Haben Sie ein Monat Fahrverbot und den Führerschein nicht abgegeben, drohen Konsequenzen. Das Fahrverbot verfällt in diesem Zusammenhang nämlich nicht einfach, sondern die Polizei kann in diesem Fall eine Beschlagnahmung des Führerscheins veranlassen. Die Versuchung bei einem Fahrverbot den Führerschein nicht abzugeben, ist zwar groß, allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass sich die Strafe dann verzögert.
Das Fahrverbot beginnt mit Abgabe des Führerscheins bei der Behörde. Wird dieser gar nicht abgegeben, kann die Frist auch nicht beginnen. Zudem machen Sie sich strafbar, wenn Sie trotz angeordnetem Fahrverbot am Straßenverkehr teilnehmen. Obwohl Sie den Führerschein nicht abgegeben haben, wird dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.