Fahrverbot erhalten und Führerschein nicht abgegeben?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot: Wann muss es angetreten und der Führerschein abgegeben werden?

Fahrverbot und den Führerschein nicht abgegeben? Sie müssen mit Konsequenzen rechnen.
Fahrverbot und den Führerschein nicht abgegeben? Sie müssen mit Konsequenzen rechnen.

Wenn Sie die Geschwindigkeit stark überschreiten und dabei geblitzt werden, ist ein Fahrverbot in der Regel nicht mehr auszuschließen. Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit müssen Sie Ihren Führerschein für bis zu drei Monate bei der zuständigen Behörde abgeben. Aber wann ist das spätestens der Fall?

Das Fahrverbot muss mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids abgegeben werden. Diese tritt 14 Tage nach Erhalt des Schreibens ein, sofern Sie keinen Einspruch eingelegt haben. Kommt es zum Verfahren vor Gericht, wird das Fahrverbot mit der Urteilsverkündung rechtskräftig. Sind Sie Ersttäter, können Sie sich sogar vier Monate mit der Abgabe des Führerscheins Zeit lassen.

Was passiert, wenn nach einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben wird? Drohen Ihnen dann Konsequenzen? Verlängert sich das Fahrverbot automatisch? Dürfen Sie sich dann trotzdem hinter das Steuer setzen oder machen Sie sich damit strafbar? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zu „Fahrverbot und Führerschein nicht abgegeben“

Wann muss ich den Führerschein abgeben?

Gelten Sie beim Fahrverbot als Ersttäter, können Sie das Datum der Abgabe innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten selbst bestimmen. Wiederholungstäter müssen den Führerschein hingegen nach Eintritt der Rechtskraft abgeben.

Lässt sich durch eine verspätete Abgabe das Fahrverbot verkürzen?

Nein, auch wenn Sie den Führerschein nicht abgeben, können Sie damit das Fahrverbot nicht umgehen. Denn dieses beginnt erst, wenn sich der Führerschein in amtlicher Verwahrung befindet.

Was droht, wenn ich den Führerschein nicht abgebe?

Geben Sie den Führerschein nicht freiwillig heraus, können Polizei und Ordnungsamt diesen beschlagnahmen.

Wie und wo der Führerschein abgegeben werden muss

Fahrverbot: Führerschein nicht abgegeben? Verschicken Sie diesen per Post, damit er fristgerecht ankommt.
Fahrverbot: Führerschein nicht abgegeben? Verschicken Sie diesen per Post, damit er fristgerecht ankommt.

Wenn Sie kein Ersttäter sind und innerhalb der letzten 24 Monate bereits ein Fahrverbot ableisten mussten, muss der Führerschein nach Eintritt der Rechtskraft unverzüglich bei der zuständigen Bußgeldstelle abgegeben werden. Gelten Sie als Ersttäter, haben Sie vier Monate Schonfrist, den Führerschein abzugeben. Vor Ablauf dieser Frist, muss der „Lappen“ allerdings der Behörde vorliegen.

Haben Sie vor einem Fahrverbot den Führerschein nicht abgegeben, können Konsequenzen drohen.

Eventuell haben Sie allerdings mit der Hilfe eines Anwalts die Möglichkeit, das Fahrverbot umzuwandeln oder die Abgabe des Führerscheins hinauszuzögern. Eine Umwandlung vom Fahrverbot in eine höhere Geldbuße ist zum Beispiel denkbar.

Damit es nicht heißen kann, dass Sie für das Fahrverbot den Führerschein nicht abgegeben haben, sollten Sie daran denken, diesen fristgerecht und ordnungsgemäß einzureichen. Geben Sie Ihren Führerschein am besten persönlich bei der Behörde ab oder schicken Sie diesen mittels eines Einschreibens mit der Post zur Bußgeldstelle. So können Sie sicher sein, dass die Fahrerlaubnis auch dort ankommt.

Was passiert, wenn Sie trotz Fahrverbot den Führerschein nicht abgeben?

Fahrverbot und den Führerschein nicht abgegeben? Verschieben lässt sich die Abgabe nicht.
Fahrverbot und den Führerschein nicht abgegeben? Verschieben lässt sich die Abgabe nicht.

Haben Sie ein Monat Fahrverbot und den Führerschein nicht abgegeben, drohen Konsequenzen. Das Fahrverbot verfällt in diesem Zusammenhang nämlich nicht einfach, sondern die Polizei kann in diesem Fall eine Beschlagnahmung des Führerscheins veranlassen. Die Versuchung bei einem Fahrverbot den Führerschein nicht abzugeben, ist zwar groß, allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass sich die Strafe dann verzögert.

Das Fahrverbot beginnt mit Abgabe des Führerscheins bei der Behörde. Wird dieser gar nicht abgegeben, kann die Frist auch nicht beginnen. Zudem machen Sie sich strafbar, wenn Sie trotz angeordnetem Fahrverbot am Straßenverkehr teilnehmen. Obwohl Sie den Führerschein nicht abgegeben haben, wird dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Muss die Polizei den „Lappen“ beschlagnahmen, weil Sie bei einem Fahrverbot den Führerschein nicht abgegeben haben, können Sie dieses nicht umgehen. Eine Verzögerung des Fahrverbots sorgt nämlich dafür, dass Sie trotzdem ein bis drei Monate ohne das Fahren eines Kfz auskommen müssen.
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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