Führerscheinentzug oder Fahrverbot umgehen
Nach einer Ordnungswidrigkeit ist es möglich, dass Sie ein Fahrverbot laut Bußgeldkatalog bekommen. Dieses unterscheidet sich vom Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinentzug. Letzteres droht beispielsweise, wenn Sie eine Straftat wie Alkohol oder Drogen am Steuer begangen haben. Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht in der Dauer der Entziehung.
Ein Fahrverbot umfasst einen Zeitraum von einem bis drei Monaten, in welchen der Betroffene seinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben muss. Im Anschluss an das Fahrverbot kann dieser dort wieder abgeholt werden. Bei einem Fahrerlaubnisentzug ist der “Lappen” zwischen sechs Monate und fünf Jahre weg und kann anschließend nur durch einen Antrag zur Neuerteilung sowie ein positives MPU-Gutachten oder andere Bedingungen wiedererlangt werden.
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Ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen?
Temposünder fragen sich nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, ob das Fahrverbot zu umgehen ist. Das ist allerdings gar nicht so einfach. Oftmals kann nur ein Anwalt durch gute Argumente das Fahrverbot abwenden. Benötigen Sie die Fahrerlaubnis beruflich und hängt Ihr Job davon ab, kann mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und einer folgenden Gerichtsverhandlung das Fahrverbot eventuell in ein Bußgeld umgewandelt werden.
Dabei ist es in der Regel von Vorteil, wenn Sie Ersttäter sind und innerhalb der letzten zwei Jahre kein Fahrverbot durch eine begangene Ordnungswidrigkeit bekommen haben.
Erfolgversprechender ist es zudem, wenn Sie nur einen Monat Fahrverbot umgehen wollen. Der Richter entscheidet sich bei einem geringen Fahrverbot eher dafür, dieses in ein Bußgeld umzuwandeln, als bei einem dreimonatigen.
Auch die Schwere des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung ist davon abhängig, ob Sie die Strafe im vollen Umfang verbüßen müssen oder nicht. Ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer umgehen ist durchaus schwieriger.
Ein Fahrverbot übertragen – Geht das?
Wenn Sie sich die Frage “Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?” stellen, kommt Ihnen häufig auch in den Sinn, das Fahrverbot an eine andere Person zu übertragen, damit Sie weiterhin fahren dürfen. Dies ist in Deutschland allerdings nicht möglich und sogar illegal, wie beispielsweise der Punktehandel bzw. das Verkaufen von Punkten in Flensburg.
Bei einem Rotlichtverstoß das Fahrverbot umgehen
Sie wurden an der roten Ampel geblitzt und das Fahrverbot wollen Sie umgehen? In diesem Fall ist es sinnvoll, dass Sie sich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen. Dieser hat die Möglichkeit, nach einer Akteneinsicht eine Strategie zu entwerfen, durch welche Sie das Fahrverbot eventuell umgehen können. Der Anwalt prüft genau, ob statt eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nicht doch ein einfacher Verstoß oder gar ein Gelblichtverstoß vorliegt.