Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Was ist die FeV?
Die FeV, oder auch Fahrerlaubnisverordnung, ist eine Nachregelung.
Sie umfasst die früheren Paragraphen der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (früher §§ 1 – 15 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Sie ist 1998 in Kraft getreten.
Mit den Bestrebungen, das Verkehrsrecht innerhalb der EU-Grenzen zu normieren und zu vereinheitlichen, war dieser Schritt notwendig. Denn vor allem das Fahrerlaubnisrecht steht in diesem Prozess im Mittelpunkt.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur FeV
In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind alle Vorschriften zur Fahrerlaubnis sowie den Führerscheinklassen festgehalten.
Im Detail befasst sich die FeV unter anderem mit dem Mindestalter für die unterschiedlichen Klassen, mit den Vorschriften bei der Führerscheinprüfung, mit der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen sowie mit der Probezeit.
Über den Aufbau der FeV informieren wir Sie hier.
Die Bedeutung der FeV
Zunächst sei anzumerken, dass die FeV kein Gesetz ist, sondern eine Verordnung auf Basis des Straßenverkehrsgesetzes im Bereich des Verkehrsrechts.
Sie wurde im Zuge der Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechts und der Übernahme der internationalen Führerscheinklassen verabschiedet.
Dadurch dass dieser Bereich nun eigenständig geregelt ist, gewinnt er an Bedeutung und erhöht zugleich den Grad der Verbindlichkeit. Außerdem bewirkt es eine bessere Übersichtlichkeit.
Folgende Schlagworte finden Sie außerdem in der FeV:
- Zentrales Fahrerlaubnisregister
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
- Fahrerlaubnisprüfung
Führerschein versus Fahrerlaubnis
Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden landläufig synonym benutzt. Doch es gibt den kleinen, aber feinen Unterschied.
- Denn der Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die Auskunft über die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr gibt.
- Wohingegen die Fahrerlaubnis aus einer bestandenen Fahrprüfung resultiert und sie berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.
Inhaltlicher Aufbau der FeV
Diese Verordnung kann in fünf Teilabschnitte gegliedert werden. Sie besteht aus 78 Paragraphen und zahlreichen Anlagen, in denen die Aktualisierungen der letzten Jahre festgehalten wurden.
Das verdeutlicht, dass die Fahrerlaubnisverordnung einer stetigen Änderung unterliegt.
- Allgemeine Regelungen – Hier finden Sie alle Informationen darüber, wer für den Straßenverkehr zugelassen ist und wer nicht. Zudem geht es um die Entziehung der Zulassung.
- Voraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen – Dies umfasst auch konkrete Angaben zum Verfahren zur Zuteilung einer Fahrerlaubnis, zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und zum Führerscheinentzug. Auch das Punktesystem spielt hier eine gewichtige Rolle.
- Register – Das Fahrerlaubnisregister steht hier im Mittelpunkt. Es werden Fragen der Abläufe und der Speicherung von Daten geklärt.
- Anerkennung und Begutachtung – In diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen, die Sie suchen oder benötigen, wenn es um allgemein medizinische oder psychologische Untersuchungen geht, die eng mit der Fahrtauglichkeit verknüpft sind.
- Durchführungs- Bußgeld- und Schlussvorschriften – Auch dieser Unterpunkt enthält allgemeine Vorschriften sowie eine Darstellung über das Bußgeld und weitere Konsequenzen, wenn Sie gegen die FeV verstoßen.
Fahrerlaubnisverordnung – Ärztliche Untersuchung
Zunächst ist erstmal jeder zum Verkehr auf den öffentlichen Straßen zugelassen. Dies ist an die Einschränkung gebunden, die § 2 näher ausführt:
Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. […]
Das betrifft auch die Frage nach dem Sehvermögen. Jeder, der seinen Führerschein gemacht hat, hat in der Regel auch einen Sehtest absolviert. Neben dem § 12 ist in der FeV die Anlage 6 zu erwähnen, die die Bestimmungen konkretisiert.
Die allgemeine Eignung, die auch mithilfe einer ärztlichen Untersuchung begutachtet wird, finden Sie in § 11 und weiter in der Anlage 4 der FeV. In diesem Zusatz ist eine umfängliche Liste aufgeführt mit häufiger vorkommenden Erkrankungen und Mängeln. Treten solche nur kurzzeitig auf oder sind eher selten, werden sie dort nicht aufgelistet. Zudem ist zu beachten, dass der Mangel den Führerscheinklassen zugeordnet wird.
Folgende Mängel werden unter anderem an dieser Stelle aufgeführt:
- Bewegungsbehinderungen
- Herz- und Gefäßkrankheiten
- Diabetes
- Krankheiten des Nervensystems
- Psychische Störungen
Daneben spielen auch der Missbrauch von Alkohol und Betäubungsmitteln eine Rolle.
Für spezielle Bestimmungen in Bezug auf die Untersuchung für Inhaber der Klassen C, C1, D, und D1 gilt außerdem die Anlage 5 der FeV. Der § 11 der Fev spielt für Lkw-Fahrer eine besondere Rolle, der die Durchführung von Untersuchungen zur Eignung des Bewerbers für die Fahrerlaubnis regelt.