Letzte Aktualisierung am: 12. August 2024
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Was bedeutet die Sperrzeit beim Führerschein?
Der Führerschein bietet allen Inhabern die Freiheit, mit einem Fahrzeug überall dort hinzufahren, wo sie möchten. Diese Freiheit entfällt allerdings, wenn Ihnen eine Führerscheinsperre auferlegt worden ist.
Wurde eine Führerscheinsperre verhängt, darf die Fahrerlaubnis nicht erteilt werden. Dies gilt sowohl für Personen, die noch keinen Führerschein haben, diesen aber beantragen wollten, als auch für ehemalige Führerscheinbesitzer, deren Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Doch aus welchen Gründen kann eine Führerscheinsperre angeordnet werden? Wie lange besteht diese und wann bzw. unter welchen Voraussetzungen wird sie wieder aufgehoben? Können Sie die Führerscheinsperre auch verkürzen? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Führerscheinsperre
Welche Gründe zu einer Führerscheinsperre führen können, haben wir Ihnen hier aufgelistet.
Eine Führerscheinsperre dauert in der Regel mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre. Weitere Infos dazu erhalten Sie an dieser Stelle.
Wann eine Führerscheinsperre verkürzt werden kann, erfahren Sie hier.
Wann wird eine Führerscheinsperre verhängt?
Begehen Sie einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. Dies ist in der Regel bei Straftaten der Fall. Bei Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis eigentlich nur, wenn diese wiederholt und übermäßig begangen werden.
Ein Führerscheinentzug beinhaltet nicht nur, dass das amtliche Führerschein-Dokument abgegeben werden muss, sondern auch, dass die Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse für gewisse Zeit nicht mehr besteht und der Führerschein in diesem Zeitraum außerdem nicht neu beantragt werden kann. Diese Zeit wird auch als Sperrfrist bezeichnet.
Für die Auferlegung einer Führerscheinsperre können verschiedene Gründe infrage kommen:
- Erreichen des Höchstpunktestands durch wiederholte Verstöße: Wer insgesamt 8 Punkte in Flensburg angesammelt hat, muss seinen Führerschein in der Regel für mindestens sechs Monate abgeben.
- Wiederholte Verstöße in der Probezeit: Fahranfängern wird der Führerschein entzogen, sobald sie insgesamt drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße bzw. vier nach der Probezeitverlängerung begangen haben.
- Absolute Fahruntüchtigkeit durch Alkohol: Ab einem Promillewert von 1,1 gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat, welche neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe und 3 Punkten in Flensburg auch die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge.
- Relative Fahruntüchtigkeit durch Alkohol: Der Führerscheinentzug kann aber schon ab 0,3 Promille drohen, wenn es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen am Steuer kommt. Dabei muss es nicht unbedingt zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommen. Es reicht bereits, wenn der Betroffene Fahrauffälligkeiten zeigt.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Fahrerflucht gilt in Deutschland als Straftat und kann neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe und 3 Punkten in Flensburg auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Führerscheinsperre: Wie lange kann sie dauern?
Wie lange die Führerscheinsperre anhält, wird durch § 69a des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Demnach beträgt die Dauer mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. In dieser Zeit darf die Fahrerlaubnis nicht neu erteilt werden.
Die Führerschein-Wiedererteilung kann allerdings bereits drei Monate vor Ende der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. So vermeiden Sie, dass es nach Ende der Führerscheinsperre zu einer weiteren Wartezeit kommt, in der Sie zusätzlich auf den Führerschein verzichten müssen.
Die exakte Dauer der Fahrerlaubnissperre wird immer im Einzelfall durch ein Gericht festgelegt. In der Regel spielt der Grund für den Führerscheinentzug hierbei eine entscheidende Rolle sowie die Einsichtigkeit des Verkehrssünders. Eine Verkürzung bzw. vorzeitige Aufhebung ist möglich, allerdings muss die Führerscheinsperre in jedem Fall für mindestens drei Monate bestehen.
Aber Achtung: Die Sperrfrist muss mindestens ein Jahr betragen, wenn in den drei vorhergehenden Jahren schon einmal der Führerschein entzogen und eine Führerscheinsperre auferlegt wurde.
4 wichtige Fragen zur Führerscheinsperre kurz beantwortet
Fahren während der Führerscheinsperre: Was passiert?
Was droht eigentlich, wenn Sie während der Führerscheinsperre trotzdem fahren? Ohne Fahrerlaubnis zu fahren, gilt in Deutschland als Straftat und kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Folge haben.
Lebenslange Führerscheinsperre: Gibt es das?
Gemäß § 69a Abs. 1 StGB kann tatsächlich eine lebenslange Führerscheinsperre angeordnet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass nach der Höchstfrist von 5 Jahren keine Gefahr mehr von dem Täter ausgeht.
Führerscheinsperre ohne Führerschein: Geht das?
Hätte ein Verstoß im Straßenverkehr theoretisch den Führerscheinentzug zur Folge, der Täter besitzt aber gar keine Fahrerlaubnis wird eine sogenannte isolierte Sperrfrist verhängt. Während dieser ist es dem Verkehrssünder untersagt, die Fahrerlaubnis zu machen.
Führerschein vorläufig entzogen: Erfolgt eine Anrechnung auf die Sperrzeit?
Der Führerschein kann durch eine Behörde oder die Polizei bis auf Weiteres vorläufig entzogen werden. Bis die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Gericht angeordnet wird, kann einige Zeit vergehen. Gemäß § 69a Abs. 4 StGB wird die Dauer der Führerscheinsperre dann um den Zeitraum, in dem der Führerschein vorläufig entzogen war, verkürzt. Auch hier dürfen drei Monate aber nicht unterschritten werden.
Führerschein: Sperre aufheben und verkürzen
Die Führerscheinsperre kann tatsächlich vorzeitig aufgehoben oder auch verkürzt werden. Dies ist in der Regel aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Aufhebung kann gemäß § 69a Abs. 7 StGB grundsätzlich nur in folgendem Fall erfolgen:
Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben
Allerdings muss eine Führerscheinsperre in jedem Fall mindestens drei Monate bestehen. Dauert die Sperrfrist also erst weniger als ein Vierteljahr an, ist eine Verkürzung bzw. Aufhebung nicht möglich.
Sonderregel für Wiederholungstäter: Wurde in den vergangenen drei Jahren schon einmal eine Sperre für den Führerschein auferlegt, kann die neu verhängten Führerscheinsperre erst dann verkürzt bzw. aufgehoben werden, wenn diese schon mindestens für ein ganzes Jahr bestanden hat.