Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldrechner: Sanktionen für Alkoholverstöße selbst ermitteln
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Alkohol am Steuer: Geldstrafe oder Bußgeld in der Übersicht
Alkohol am Steuer | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Als Ordnungswidrigkeit | |||
Alkoholverbot für Fahranfänger oder unter 22-Jährige missachtet | 250 Euro | 1 | |
0,5 Promillegrenze missachtet (0,25 mg/l im Atem, 0,5 Promille im Blut) | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
... beim 2. Mal | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
... ab 3. Mal | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |
Als Straftat | |||
Relative Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 Promille + Fahrauffälligkeiten) | Geld- oder Freiheitsstrafe | ||
Absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) | Geld- oder Freiheitsstrafe | ||
Als Fahrradfahrer ab 1,6 Promille | Geld- oder Freiheitsstrafe |
Der schmale Grat zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Falschparken, Überholen im Überholverbot oder Geschwindigkeitsüberschreitungen – all dies sind in erster Linie Ordnungswidrigkeiten und können auf Grundlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) mit einer Geldbuße, Punkten und ggf. Fahrverboten geahndet werden.
Diese Handlungen können ab einer bestimmten Schwere auch als Straftaten gewertet werden, z. B. wenn Sie vorsätzlich so schnell fahren, dass Sie einen Unfall herbeiführen. Dann reicht ein Bußgeld nicht mehr aus. Stattdessen kommt eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach dem Strafgesetzbuch (StGB) infrage.
Das gilt auch für Alkoholverstöße, sie ziehen entweder eine Geldbuße oder eine Geldstrafe nach sich. Alkohol am Steuer kann je nach Fall als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet werden. In diesem Ratgeber klären wir, wann für den Verstoß „Alkohol am Steuer“ eine Geldstrafe verhängt und wie diese bemessen wird.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Geldstrafe bei Alkohol am Steuer
Je nachdem, wie oft Sie erwischt werden, können zwischen 500 und 1.500 Euro anfallen, dazu 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot. Klicken Sie hier, um unseren kostenlosen Bußgeldrechner zu nutzen.
Das ist erst der Fall, wenn Sie relativ oder absolut fahruntüchtig sind (ab 0,3 oder 1,1 Promille) und damit einen Straftatbestand erfüllen.
Abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Schwere des Verstoßes legt ein Gericht die Geldstrafe individuell fest.
Video: Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer
Alkoholverstoß als Ordnungswidigkeit
Handelt es sich „nur“ um eine Missachtung der 0,5-Promillegrenze, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. In diesem Fall wird eine Geldbuße und keine Geldstrafe verhängt. Alkohol am Steuer zieht jedoch wesentlich höhere Bußgelder nach sich, als andere Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot fallen an, wenn Sie mit 0,5 Promille oder mehr im Blut oder mit 0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration unterwegs sind.
Je öfter Sie dabei erwischt werden, desto teurer wird es. Schon beim zweiten Alkoholverstoß dieser Art verdoppelt sich das Bußgeld und aus einem Monat ohne Führerschein werden ganze drei. Entnehmen Sie obiger Tabelle die genauen Sanktionen.
Fahranfänger und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sich an die Null-Promille-Grenze nach § 24c StVG halten. Wer dies missachtet, muss mindestens mit einer Geldbuße von 250 Euro und einem Punkt rechnen. Diese Ordnungswidrigkeit wird als schwerwiegender Verstoß (Kategorie A) gewertet und zieht deshalb auch Probezeitmaßnahmen nach sich.
In diesen Fällen gibt es eine Geldstrafe für Alkohol am Steuer
Im Einzelfall sehen die Ordnungshüter genauer hin. Beobachten sie ein Auto, das sich in Schlangenlinien fortbewegt oder sonst durch die Fahrweise des Fahrzeugführers auffällig ist, können bereits 0,3 Promille zum Problem werden.
Faktisch liegt der Betroffene damit noch unter der gesetzlichen Promillegrenze, praktisch ist er aber nicht mehr fahrtüchtig, was anhand der Fahrweise erkennbar ist. In der Rechtsprechung ist hier von relativer Fahruntüchtigkeit die Rede. Ab 1,1 Promille ist dann von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen. Beides ist strafbar, wenn dem Betroffenen Folgendes vorgeworfen werden kann:
- Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB
- Trunkenheit am Steuer nach § 316 Abs. 1 StGB
Je nachdem, welcher Straftatbestand Ihnen im Zusammenhang mit dem Alkoholverstoß vorgeworfen wird, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren drohen. In der Regel ist auch mit einem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.
Im Übrigen machen sich auch Fahrradfahrer strafbar, wenn sie unter dem Einfluss von Alkohol auf den Drahtesel steigen. Spätestens ab 1,6 Promille müssen Radler mit einer Geldstrafe rechnen.
So wird die Geldstrafe bemessen
Anders als bei Ordnungswidrigkeiten lässt sich die Geldstrafe bei Alkohol am Steuer (als Straftat) nicht so einfach beziffern. Das Strafmaß ist nicht bundeseinheitlich festgelegt. Das liegt daran, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beklagten berücksichtigt werden.
Gut- und Geringverdiener sollten die Geldstrafe gleichermaßen zu spüren bekommen (sog. Opfergleichheit). Deshalb betrachtet das Gericht zunächst das Einkommen sowie ggf. vorhandenes Vermögen und stellt fest, wie viel Geld der Betroffene pro Tag zur Verfügung hat und wie viel er davon als Geldstrafe zahlen muss (Tagessatzhöhe). Zuletzt wird entschieden, wie viele Tagessätze angemessen sind.
Lediglich der Strafrahmen ist vorgegeben:
- Anzahl der Tagessätze: mindestens 5, maximal 360
- Tagessatzhöhe: mindestens 1, höchstens 30.000 Euro
Geldstrafe = Tagessatzhöhe x Anzahl der Tagessätze
Dabei hat es Auswirkungen auf die Höhe der Geldstrafe, wenn Sie sich Ihrer eigenen Fahruntüchtigkeit bewusst waren und trotzdem fuhren. In solchen Fällen kann Ihnen Vorsatz vorgeworfen werden (statt Fahrlässigkeit). Außerdem kann, wie bereits erwähnt, der Führerscheinentzug drohen.