Alkohol am Steuer unter 21 Jahren

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 27. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer mit unter 21

Tat­be­standBußgeldPunkte
Vor Vollendung des 21. Lebensjahres gegen Null-Promillegrenze verstoßen250 €1

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Noch unter 21? Alkohol am Steuer tabu

Alkohol am Steuer: Für unter 21-Jährige ist das verboten.
Alkohol am Steuer: Für unter 21-Jährige ist das verboten.

Alkohol am Steuer ist eine grenzwertige Angelegenheit. Am besten ist es natürlich, beim Autofahren gänzlich auf Alkohol zu verzichten. Erwachsene und erfahrene Fahrer sind allerdings durchaus in der Lage, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen, auch wenn sie ein paar Gläser Wein oder Bier intus haben.

Für junge und unerfahrene Fahrer gilt das aber nicht. Zum einen wirkt sich Alkohol auf einen jungen Körper anders aus als auf einen älteren. Zum anderen können Fahranfänger bei der Einschätzung von Verkehrssituationen nicht auf eine langjährige Fahrerfahrung zurückgreifen.

Daher gilt für junge Autofahrer unter 21 eine andere Promillegrenze als für ältere. Doch wie viel dürfen unter 21-Jährige trinken und droht ihnen bei Missachtung der Promillegrenze dasselbe wie Fahranfängern in der Probezeit? Das erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Fragen und Antworten zu „Alkohol am Steuer unter 21 Jahren“

Welche Promillegrenze gilt für unter 21-Jährige?

Für unter 21-jährige Autofahrer gilt wie für Fahranfänger eine Null-Promillegrenze und damit ein striktes Alkoholverbot am Steuer.

Was droht unter 21-Jährigen bei Alkohol am Steuer?

Unter 21-Jährigen, die unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen, droht ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Video: Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer

Was droht beim Überschreiten der erlaubten Promillewerte? Erfahren Sie es hier im Video!
Was droht beim Überschreiten der erlaubten Promillewerte? Erfahren Sie es hier im Video!

Alkohol am Steuer: unter 21, aber keine Probezeit

Kein Alkohol: Wer unter 21 ist und Auto fahren will, muss nüchtern sein.
Kein Alkohol: Wer unter 21 ist und Auto fahren will, muss nüchtern sein.

Alkohol hat einen Einfluss auf den Körper und damit auch unmittelbar auf das Fahrverhalten. Die Wahrnehmung und das Urteilsvermögen können durch Alkohol stark eingeschränkt sein. Hinzu kommt die höhere Risikobereitschaft bei jüngeren Autofahrern. Das Unfallrisiko steigt.

Deshalb gilt nicht nur für Fahranfänger, also Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit, ein striktes Alkoholverbot am Steuer, sondern auch für unter 21-Jährige. Dies regelt § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):

Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Die Promillegrenze für unter 21-Jährige liegt daher wie für Fahranfänger bei 0,0 Promille. Wer die Probezeit bereits hinter sich hat und aber noch unter 21 Jahre alt ist, darf ebenfalls nichts trinken und sich anschließend hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen.

Strafe für Alkohol am Steuer bei unter 21-Jährigen

Wer Alkohol nach Ende der Probezeit, aber mit unter 21 Jahren konsumiert und anschließend Auto fährt, begeht keinen A-Verstoß mehr. Das heißt, Maßnahmen wie die Anordnung eines Aufbauseminars oder eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrs­psycholog­ischen Bera­tung drohen nicht.

Allerdings droht Ihnen genau wie Fahranfängern ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn Sie vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Fahrzeug führen, obwohl Sie ein alkoholisches Getränk zu sich genommen haben bzw. die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten haben.

Ab 0,5 Promille drohen im Übrigen dieselben Sanktionen wie für ältere Autofahrer. Auch ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug bei Fahruntüchtigkeit sind möglich.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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