Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Grünpfeilregel missachtet
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
An roter Ampel mit grünem Pfeil nicht von der rechten Fahrbahnseite aus abgebogen | 15,- | |
mit Behinderung | 35,- | |
Vor dem Rechtsabbiegen an einer roten Ampel mit Grünpfeil nicht an der Haltelinie halten | 70,- | 1 |
Kreuzungsverkehr beim Überfahren einer roten Ampel mit Grünpfeil gefährden | 100,- | 1 |
mit Verursachung eines Unfalls | 120,- | 1 |
Fahrradfahrer oder Fußgänger beim Abbiegen an einer roten Ampel mit Grünpfeil behindern | 100,- | 1 |
mit Gefährdung | 150,- | 1 |
mit Unfall | 180,- | 1 |
Grüner Pfeil an einer Ampel
Das Verkehrsschild grüner Pfeil befindet sich auf einem Schild oder einer Beleuchtungseinrichtung, die neben der Ampel angebracht ist. Laut Straßenverkehrsordnung erlaubt ein grüner Pfeil es dem Autofahrer trotz roter Lichtzeichenanlage, ordnungsgemäß nach rechts abzubiegen.
Der grüne Leuchtpfeil
Am grünen Leuchtpfeil dürfen Rechtsabbieger auf der rechten Fahrbahnseite direkt abbiegen, sofern er aufleuchtet. Sie können davon ausgehen, dass andere Verkehrsteilnehmer auf sie Rücksicht nehmen.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum grünen Pfeil
Wie Sie sich an einer Ampel mit grünem Blechpfeil verhalten sollten, können Sie hier nachlesen.
An einer Ampel mit integriertem grünen Pfeil müssen Sie direkt abbiegen, ohne an der Haltelinie anzuhalten. Eine Zusammenfassung der Regeln am grünen Pfeil finden Sie in unserem Video.
Wie das Fehlverhalten an einer Ampel mit grünem Pfeil sanktioniert werden kann, erfahren Sie in dieser Tabelle.
Der grüne Blechpfeil
Das ordnungsgemäße Verhalten an einem grünen Blechpfeil sieht etwas anders aus. Sieht der Autofahrer diesen, darf er nicht einfach blindlings nach rechts abbiegen. Hierbei gilt nämlich eine besondere Sorgfaltspflicht.
Der Fahrer muss vor dem Abbiegen an der Haltelinie anhalten, als würde es sich um ein Stoppschild handeln. Dann muss er den Verkehr prüfen und eine Gefährung von anderen Autofahrern, Fahrradfahrern und Fußgängern ausschließen.
Missachtet der Rechtsabbieger diese Regelung der StVO an einem Grünpfeil, greift der Bußgeldkatalog ein.
Die Missachtung der Sorgfaltspflicht führt zu einem Bußgeldbescheid mit 70 Euro Geldstrafe und einem Punkt. Punkte in Flensburg werden bei allen Ordnungswidrigkeiten, die den Verkehr gefährden könnten, in das Fahreignungsregister eingetragen.
Hält der Rechtsabbieger nicht an der Haltelinie und gefährdet dabei zusätzlich den Straßenverkehr, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Sollte dabei ein Unfall passieren, wird die Geldstrafe 120 Euro betragen. In beiden Fällen wird zudem ein Punkt in Flensburg notiert.
Nach dem Abwarten an der Haltelinie kann der Autofahrer vorsichtig zur Sichtlinie vorfahren. Dabei muss er beachten, dass Radfahrer und Fußgänger stets Vorrang haben.
Weiterhin muss der Rechtsabbieger sichergehen, dass andere Verkehrsteilnehmer seine Absicht zum Rechtsabbiegen bei einer roten Ampel vernommen haben. Bei Bedenken muss er jeweils an der Halte- oder Sichtlinie halten und den Verkehr weiterhin prüfen.
Ist das Rechtsabbiegen am grünen Blechpfeil eine Pflicht?
Der grüne Blechpfeil verpflichtet nicht zum Rechtsabbiegen bei einer rot leuchtenden Lichtzeichenanlage. Folgende Fahrzeuge haben somit nicht das Recht, das vorausfahrende Auto mittels Lichthupe oder Hupe zum Abbiegen zu nötigen.
Ganz im Gegenteil – der nötigende Autofahrer kann für die Nötigung durch die Hupe oder die Lichthupe an einem Grünpfeilschild mit Ampel ein Bußgeld kassieren.
Video: Zusammenfassung der Regeln am grünen Pfeil
Pro und Contra zum Verkehrszeichen grüner Pfeil
Ein grüner Pfeil an einer roten Ampel, egal ob Blech- oder Leuchtpfeil, dient der Verkürzung der Wartezeit für denjenigen Autofahrer, der von der rechten Fahrbahnseite aus nach rechts abbiegen möchte. Dies ist natürlich ein Vorteil für den Verkehrsfluss und so mancher Autofahrer braucht sich nicht mehr über lange Wartezeiten aufregen.
Im Kontrast stehen dazu allerdings Aspekte der Verkehrssicherheit. Andere Verkehrsteilnehmer, besonders Fußgänger und Fahrradfahrer, überqueren die Straße manchmal trotz einer rot leuchtenden Ampel. Dies stellt nicht nur bereits einen Verstoß gegen die StVO dar und wird mit speziellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog geahndet, sie übersehen dabei teilweise die Ampel mit Grünpfeil. Wenn für sie also die Straße sicher erscheint, da sich kein Auto nähert, kann ein Rechtsabbieger in die Straße abbiegen und sie gefährden.
Daher dürfen Grünpfeile nur unter Bestimmungen aufgestellt werden. Wenn der Rechtsabbieger beispielsweise Schienen überqueren müsste, wird normalerweise kein Grünpfeil aufgestellt.