Letzte Aktualisierung am: 18. Juli 2024
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Wozu benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen?
Seit 1998 gibt es das Kurzzeitkennzeichen in Deutschland. Dabei handelt es sich um ein Kennzeichen, dessen Gültigkeit zeitlich begrenzt und das an ein Fahrzeug gebunden ist. Oft werden Kurzzeitkennzeichen an Autos befestigt, die schon abgemeldet bzw. sogar stillgelegt sind. Ein Kurzzeitkennzeichen wird vor allem genutzt für:
- Überführungen von Fahrzeugen
- Test- und Probefahrten (nur um die Fahrtüchtigkeit des Kfz festzustellen! Für Probefahrten vor einem Autokauf sind rote Kennzeichen vorgeschrieben)
- Fahrten zum TÜV
Informationen, was Sie beachten müssen, wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragen, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und welche Kosten beim Kurzzeitkennzeichen auf Sie zukommen, geben wir in unserem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Kurzzeitkennzeichen
Das Kennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.
Dazu benötigen Sie einen Identitätsnachweis, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), Zulassungsbescheinigung 1 und 2, Nachweis über eine gültige HU.
Die Kosten für ein Kurzzeit- bzw. Tageskennzeichen belaufen sich auf ca. 50 Euro.
Gelbes Kennzeichen = zeitlich begrenzte Fahrt
Kurzzeitkennzeichen werden auch häufig als gelbe Kennzeichen, gelbe Nummernschilder, 5-Tages-Kennzeichen oder Tageskennzeichen betitelt. Denn das wohl charakteristischste ist der gelbe Streifen, der sich auf der rechten Seite des Nummernschildes befindet. Schwarz auf gelb steht da in drei Zeilen ein Datum geschrieben: Oben der Tag, in der Mitte der Monat, unten das Jahr. Die Zahlen sind immer zweistellig.
Bei diesem Datum handelt es sich um den letzten Gültigkeitstag des Kurzzeitkennzeichens. Also bis zu diesem Tag, 23:59 Uhr dürfen Sie das Tageskennzeichen verwenden. Es danach weiter zu nutzen, ist ein Verstoß und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Ein 5-Tages-Kennzeichen erhalten Sie nicht nur für Pkw. Neben Lkw, Krafträdern und Wohnmobilen können Sie Kurzzeitkennzeichen auch für Anhänger erwerben.
Ein zweites Merkmal ist der blaue Stempel, der auf dem Kennzeichen zu sehen ist. Links davon ist die für Kennzeichen übliche Ortskennung (zum Beispiel B für Berlin oder M für München). Rechts vom blauen Stempel befindet sich eine mehrstellige Zahl, die entweder mit 03 oder 04 beginnt. Auch das sind weitere Marker, um ein Kurzzeitkennzeichen zu identifizieren.
Das Kurzzeitkennzeichen beantragen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens verlangt die Zulassungsstelle eine diverse Dokumente. Sie erhalten das Kurzzeitkennzeichen nur bei Unterlagen, die vollständig eingereicht wurden.
Eingereicht werden müssen:
1. Identitätsnachweis
Der Identitätsnachweis kann in Form eines Personalausweises oder eines Reisepasses mit Meldebescheinigung erbracht werden.
2. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
Diese Dokumente weisen nach, dass Sie eine Zulassung für den Wagen haben, für den Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten.
3. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Die eVB händigt Ihre Versicherung für Ihr Kurzzeitkennzeichen aus.
Auch online (z. B. per E-Mail) können Sie meist die Versicherungsbestätigung anfordern. Die eVB-Nummer für Ihr Kurzzeitkennzeichen können Sie sich sonst sogar einfach per SMS auf Ihr Handy schicken lassen.
4. Ggf. eine Vollmacht
Falls Sie im Auftrag eines anderen handeln, benötigen Sie eine Vollmacht für die Beantragung vom Kurzzeitkennzeichen.
5. Aktueller Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
Durch eine Hauptuntersuchung wird festgestellt, ob ein Kurzzeitkennzeichen vergeben werden kann und ob das Fahrzeug noch verkehrstauglich ist.
Ist keine gültige HU vorhanden, wird ein Kurzzeitkennzeichen unter Beschränkungen ausgestellt: Damit darf nur die kürzeste Strecke auf dem Weg zur HU befahren werden – beispielsweise zur Dekra oder zum TÜV.
Kurzzeitkennzeichen für den Samstag beantragen
Ein Kurzzeitkennzeichen am Wochenende zu erhalten, kann schwierig werden: Nicht jede Versicherung bietet samstags ihren Service an. Häufig kann es hier auch teurer und aufwendiger werden, eine eVB-Nummer von Ihrer Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.
Je nachdem, wo Sie versichert sind, können Sie auch samstags jemanden bei Ihrer Versicherung erreichen: Dann kann Ihnen per E-Mail oder SMS Ihre eVB-Nummer zugestellt werden, wobei hohe Gebühren möglich sind .
Damit Sie das Kurzzeitkennzeichen samstags beantragen können, wird auch eine Zulassungsstelle benötigt, die am Wochenende geöffnet hat. Dort kann Ihr Kurzzeitkennzeichen geprägt werden. Oder Sie bestellen Ihr 5-Tage-Kennzeichen per Expresslieferung zum Wochenende nach Hause.
Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens
Das Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage lang gültig. Deswegen wird es umgangssprachlich auch als 5-Tages-Kennzeichen umschrieben. Früher gab es ein sogenanntes 3-Tages-Kennzeichen, doch dieses wurde abgeschafft.
Der Preis für ein Kurzzeitkennzeichen
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen? Die Kosten für Kurzzeitkennzeichen variieren. Viele kleine Beträge machen bei der Beantragung von einem Kurzzeitkennzeichen den Preis aus.
Dabei gilt auch: Das Zusammenspiel des Erwerbs von einem Kurzzeitkennzeichen und der Vollkasko-oder Teilkasko-Versicherung kann, wenn Sie dieses Auto später versichern, dazu führen, dass Ihre Versicherung den Betrag teilweise oder vollständig mit Ihren Beiträgen verrechnet.
Posten | Preis |
---|---|
Kosten des eVB für ein Kurzzeitkennzeichen | ab 13 Euro |
Verwaltungsgebühr bei der Behörde | ab 20 Euro |
Her- und Erstellung des Kurzzeitkennzeichens | ab 20 Euro |
Gesamtpreis | ab ca. 50 Euro |
Die 5-Tages-Kennzeichen-Kosten können sich nochmal erhöhen, wenn Sie eine sogenannte „grüne Karte“ beantragen. Dabei handelt es sich um eine einheitliche Bescheinigung innerhalb der EU. Diese Bescheinigung lohnt sich insbesondere, wenn Sie ein Auto aus dem Ausland überführen möchten.
Die „grüne Karte“ gilt als ein Versicherungsnachweis im Ausland und dokumentiert unter anderem den Versicherungsschutz, den der Fahrer im Ausland genießt. Sie kann im Fall eines Unfalls die Schadensabwicklung also enorm erleichtern.
Die Karte kostet 50 Euro, womit sich der Preis des Kurzzeitkennzeichens insgesamt auf mindestens 100 Euro beläuft.
Bußgeldkatalog Kurzzeitkennzeichen: Was kosten Verstöße?
Beim Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um ein Nummernschild, das nur für ein Auto verwendet werden darf und dessen Benutzung zeitlich begrenzt erlaubt ist. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot gibt es aber meistens nicht.
Verstoß | Bußgeld in € |
---|---|
Verwendung des Tageskennzeichens nach Ablauf des Gültigkeitsdatums | 50 |
Verwendung des Tageskennzeichens an einem anderen Auto | 50 |
Verwendung des Tageskennzeichens für eine unerlaubte Fahrt | 50 |
Die Überlassung des Tageskennzeichens an jemand anderen | 50 |