Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle: Parken auf dem Gehweg
| Parkverstoß | Bußgeld | Punkte | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|
| Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg | 55 € | - | eher nicht |
| ... mit Behinderung | 70 € | 1 | Hier prüfen ** |
| ... mit Gefährdung | 80 € | 1 | Hier prüfen ** |
| ... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 | Hier prüfen ** |
| Sie parken länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg | 70 € | 1 | Hier prüfen ** |
| ... mit Behinderung | 80 € | 1 | Hier prüfen ** |
Kurz & knapp: Motorrad parken
Grundsätzlich können Sie Ihr Motorrad am rechten Fahrbahnrand und auf zugelassenen Parkflächen parken. Mehr dazu hier.
Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Motorrad in einem Parkhaus parken. Wird das Parkhaus allerdings von einem privaten Betreiber geführt und hat dieser ein Verbot für Motorräder ausgesprochen, dürfen Sie Ihr Motorrad dort nicht parken. Es handelt sich dann um einen Privatparkplatz.
Es ist generell verboten, auf dem Gehweg sein Motorrad zu parken. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn andere Verkehrszeichen dies ausdrücklich erlauben.
Inhalt
Allgemeine Regelung zum Parken oder Halten eines Motorrads
Da die Straßenverkehrsordnung (StVO) bei den Vorschriften für das Parken und Halten nicht zwischen PKW und Motorrad differenziert, gelten für Motorradfahrer grundsätzlich dieselben Regelungen wie für PKW-Fahrer.
Die Frage, wo Sie ein Motorrad parken dürfen, ist daher grundsätzlich wie folgt zu beantworten:
- am rechten Fahrbahnrand oder
- auf zugelassenen Parkflächen
Eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung zum Parken oder Halten besteht nur dann, wenn spezielle Verkehrsschilder dies begründen.
Da für Motorradfahrer dieselben Regelungen bezüglich des Parkens gelten wie für PKW-Fahrer, gilt die Anordnung eines ausdrücklichen Parkverbots für PKWs daher ebenso für Motorräder.
Darf ein Motorrad auf einem Autoparkplatz parken?
Zwar unterscheiden sich die Fahrzeugtypen deutlich in ihrer Größe. Dennoch differenziert die StVO in der Regel nicht bei der Zuweisung von Parkflächen zwischen PKW und Motorrad:
Parken auf einem PKW-Parkplatz ist daher für Motorradfahrer grundsätzlich erlaubt.
Um Platz zu sparen, ist es zudem auch zulässig, zwei Motorräder in einer Parklücke zu parken.
Nur wenn in der Umgebung oder in Parkzonen gesonderte Motorrad-Parkplätze ausgewiesen sind, müssen Motorradfahrer ihre Zweisitzer auf diesen Parkflächen abstellen.
Parkverbot auf einem Gehweg
Auf einem Gehweg bzw. Bürgersteig gilt ein generelles Parkverbot für Kraftfahrzeuge. Wer sich dennoch dazu entschließt, sein Motorrad zum Parken auf dem Gehweg abzustellen, riskiert Bußgeld-Verstöße gemäß dem Bußgeldkatalog.
Eine Ausnahme von dem generellen Parkverbot besteht nur dann, wenn das VZ 315 das Parken ausdrücklich erlaubt oder eine eindeutige Parkplatzmarkierung Sie berechtigt, das Motorrad auf einem Bürgersteig zu parken.
Wenn Sie Ihr Motorrad auf einem Gehweg parken und dadurch weder Fußgänger noch Radfahrer behindert werden, besteht die Möglichkeit, dass das Ordnungsamt ein Auge zudrückt und auf die Anordnung eines Bußgelds verzichtet.
Um Strafzettel und entsprechende Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie sich allerdings nicht darauf verlassen, insbesondere wenn sich in der Nähe oder in Parkzonen ausgewiesene Motorrad-Parkplätze befinden.
Benötigen Sie beim Parken Ihres Motorrads einen Parkschein?
Ist für das Parken allgemein ein Parkticket vorgeschrieben, gilt dies auch für Motorradfahrer. In einem solchen Fall ist zum vorschriftsgemäßen Parken von einem Motorrad ein Parkschein erforderlich.
Es ist ratsam, den Parkschein mit Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung zu befestigen und den Kontrollabschnitt als Beweismittel aufzubewahren. Wenn Sie Ihr Motorrad parken, ohne einen Parkschein zu lösen, riskieren Sie ebenfalls ein Bußgeld.
Hat die Parklücke eine PKW-Größe und können mehrere Motorräder gleichzeitig auf der Parkfläche parken, benötigt jedes innerhalb der Parkscheinzone abgestellte Motorrad einen eigenen Parkschein.
Erfordert das Parken eines Motorrads eine Parkscheibe?
Auch in einer Parkzone, die das Parken mit einer Parkscheibe vorschreibt, gelten keine Sonderregelungen für Motorräder. Möchten Sie Ihr Motorrad dort parken, ist eine Parkscheibe daher unverzichtbar. Sie muss am Motorrad angebracht werden. Ein handgeschriebener Zettel, der die Ankunftszeit erklärt, reicht nicht aus. Wichtig ist, dass die Parkscheibe wetterfest ist. Außerdem ist es ratsam, sie zur Beweissicherung zu fotografieren.
Motorrad parken in der Tiefgarage
Grundsätzlich besteht kein explizites Verbot für Motorräder in Tiefgaragen.Motorradfahrern ist es also erlaubt, diese zu nutzen und auf regulären PKW-Parkplätzen oder speziellen Motorrad-Parkplätzen zu parken.
Handelt es sich jedoch um eine private Tiefgarage, kann der Betreiber selbst entscheiden, ob er Motorräder in seiner Anlage akzeptiert oder nicht. Akzeptiert er Motorräder nicht und spricht für diese ein Verbot aus, dürfen Sie Ihr Motorrad dort nicht parken.
Auch wenn Parkplätze überfüllt sind, ist es grundsätzlich verboten, sein Motorrad an einem Fahrradständer zu parken. Auch diese Art von Falschparken wird mit einem Bußgeld sanktioniert.
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