Parken an der Bushaltestelle: Welche Regelungen und Bußgelder gibt es?

Von Franziska S.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog: Das Parken an der Bushaltestelle

TatbestandBuß­geld
Unzulässiges Parken auf einem Bussonderstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Sachbeschädigung100 €
... länger als 3 Stunden70 €
... länger als 3 Stunden mit Behinderung80 €
... länger als 3 Stunden mit Gefährdung80 €
... länger als 3 Stunden mit Sachbeschädigung100 €

Fragen und Antworten zum Parken an der Bushaltestelle

Wie lange darf man auf einer Bushaltestelle parken?

Da an der Bushaltestelle ein Parkverbot gilt, dürfen Sie dort gar nicht parken. Das soll den ungehinderten Verkehr der Linien- und Schulbusse gewährleisten. Parken Sie trotzdem in der Bushaltestelle, kommt nicht nur ein Strafzettel, sondern ein Bußgeld von mindestens 55 Euro auf Sie zu.

Ist das Halten an Bushaltestellen erlaubt?

Neben dem Parkverbot an Bushaltestellen ist ein Halten allerdings für bis zu drei Minuten gestattet. Verlassen Sie ihr Fahrzeug oder halten dort länger, gilt es als Parken und Sie erwartet ein Bußgeld.

Wie weit vor und hinter einer Bushaltestelle dürfen Sie parken?

Grundsätzlich müssen Sie einen Abstand zur Bushaltestelle beim Parken einhalten, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Dieser beträgt mindestens 15 Meter. Halten Sie ihn ein, ist das Parken erlaubt. Vor der Bushaltestelle (oder danach) dürfen Sie bei Einhaltung dieses Abstands mit Ihrem Fahrzeug stehen. Auch das Parken gegenüber der Bushaltestelle ist gestattet.

Video zum Verkehrszeichen an einer Bushaltestelle

Was sagt das Gesetz über das Parken an Bushaltestellen?
Was sagt das Gesetz über das Parken an Bushaltestellen?

Welches Bußgeld droht beim Parken an der Bushaltestelle?

Parken an der Bushaltestelle mit einem Abstand von 15 Metern ist erlaubt.
Parken an der Bushaltestelle mit einem Abstand von 15 Metern ist erlaubt.

Der Linienbusverkehr ist in vielen deutschen Kleinstädten ein gängiges Verkehrsmittel. Genau wie einige Schüler auf die Schulbusse angewiesen sind, können viele Menschen nicht auf den Transport durch die örtlichen Busse verzichten. Daher sind auch Bushaltestellen nicht mehr aus den Orten wegzudenken.

Sind die Busse nicht im Einsatz und die Bushaltestellen nicht im Betrieb, könnten Autofahrer schon einmal auf die Idee kommen, zu parken an einer Haltestelle. Dieser Ratgeber gibt Ihnen Auskunft darüber, ob das Parken an der Bushaltestelle überhaupt erlaubt ist.

An der Bushaltestelle parken: Welchen Abstand müssen Sie einhalten?

Gerade in Städten, in denen der Bus nicht häufig fährt, ist das Parken an der Bushaltestelle für Autofahrer verlockend. Die große Haltefläche des Busses eignet sich gut als Parkplatz. Jedoch versagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an einer Bushaltestelle das Parken. Das runde grün-gelbe Haltestellenschild (Verkehrszeichen 224) verbietet also das Abstellen Ihres Fahrzeugs auf diesem Platz. Das Parken hinter dem Haltestellenschild (oder davor) in einem Sicherheitsabstand von mehr als 15 Metern ist allerdings erlaubt.

Das Schild kennzeichnet nach Nr. 14 der Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung eine Haltestelle des Linienverkehrs oder für Schulbusse und soll den ungehinderten Busverkehr sicher stellen. Wenn Sie hinter oder vor dem Haltestellenschild parken und den Abstand zur Bushaltestelle einhalten, ist der Linienverkehr weiterhin ungestört möglich.

Allerdings können Sie auf der anderen Straßenseite vom Haltestellenschild parken, da es nur für die Seite gilt, auf der es steht. Dort müssen Sie dann auch nicht die 15 Meter Abstand beim Parken an der Bushaltestelle einhalten.

Zickzacklinie beim Parken auf der Bushaltestelle

Das Parken in der Bushaltestelle ist in der Zickzacklinie verboten.
Das Parken in der Bushaltestelle ist in der Zickzacklinie verboten.

Zusätzlich zu dem Haltestellenschild kann eine Zickzacklinie die Fahrbahn markieren. Hierbei handelt es sich um das Verkehrszeichen 299, welches den Bereich des Park- oder Halteverbots anzeigt. Das Parken an der Bushaltestelle ist in diesem ausgewiesenen Bereich verboten.

Die Linien haben Vorrang vor der Abstandsregelung. Existieren die Zickzacklinien, gilt der Abstand von 15 Metern beim Parken an einer Bushaltestelle nicht mehr. Der Bereich, in dem Sie nicht parken dürfen, kann sich somit verringern oder vergrößern.

Missachten Sie die Zickzacklinie oder das Parkverbot und parken in der Bushaltestelle, kommt ein Bußgeld in Höhe von 55 bis 100 Euro auf Sie zu. Während der Mindestbetrag der Geldbuße 55 Euro beträgt, kann er sich erhöhen, wenn es durch das Parken zu einer Behinderung, einer Gefährdung oder einem Unfall gekommen ist.

Das Parken an der Bushaltestelle außerhalb der Betriebszeiten ist nicht gesondert geregelt. Fahren die Busse nicht, gelten die gleichen Regelungen, wie zu den Betriebszeiten. Sie sollten also ebenfalls, wenn eigentlich keine Busse fahren, nicht an einer Bushaltestelle parken, um eine Strafe zu vermeiden. 

Und wie hoch ist die Strafe bei dem Parken im Halteverbot?

Grundsätzlich gibt es ein Parkverbot an der Bushaltestelle.
Grundsätzlich gibt es ein Parkverbot an der Bushaltestelle.

Das kurze Halten zum Einsteigen oder Aussteigen von Beifahrern ist grundsätzlich bis zu drei Minuten erlaubt. An Halten von über drei Minuten, sowie das Aussteigen aus dem Fahrzeug, gilt als Parken an einer Bushaltestelle und ist verboten. Nähert sich ein Bus, müssen Sie Ihr Fahrzeug schnellstens wegfahren, um den Busverkehr nicht zu behindern. Ein Halteverbot gibt es für Bushaltestellen also nicht. Lediglich das Parken zieht ein Bußgeld nach sich.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Franziska S.

Franziska S. absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Berlin. Mit ihrem Fachwissen unterstützt sie die Redaktion von bussgeldrechner.com seit 2024. In ihren Ratgebertexten beschäftigt sie sich mit Themen des Verkehrsrechts wie speziellen Verkehrsregeln oder den Folgen eines Verkehrsrechtsverstoßes.

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