Letzte Aktualisierung am: 3. Januar 2025
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Mit Geduld die Fahrerlaubnis ohne MPU zurück
Der Fahrerlaubnisentzug wegen Drogen oder Alkohol am Steuer ist ärgerlich. Meistens muss monatelang auf den Führerschein und das Fahren eines Kfz verzichtet werden. Anschließend ist es nicht möglich, die Fahrerlaubnis „einfach so“ zurückzubekommen.
Oftmals werden Abstinenznachweise, Drogenscreenings und ein positives MPU-Gutachten dazu gefordert.
All dies ist nicht nur mit hohen Kosten sondern auch mit einem großen Zeitaufwand in Deutschland verbunden.
Viele versuchen daher die MPU im Ausland zu machen oder erwerben ein positives Gutachten im Internet. Ersteres ist selten von Erfolg gekrönt, da die Fahrerlaubnisbehörde das ausländische Gutachten in der Regel nicht anerkennt. Zweiteres ist sogar strafbar (Urkundenfälschung nach § 267 StGB).
Benötigen Sie den Führerschein nicht unbedingt schnellstmöglich zurück, ist es allerdings durchaus möglich die medizinisch-psychologische Untersuchung zu umgehen. Dazu müssen Sie sich allerdings in Geduld üben. Die Verjährungsfrist der MPU sorgt dafür, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis ohne MPU wiederbekommen. Aber wie lange müssen Sie darauf warten, dass bei der MPU die Verjährung eintritt? Mehr dazu finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Verjährung der MPU
Eine MPU an sich kann nicht verjähren. Die Zuwiderhandlung, die zum Führerscheinentzug und damit auch zur Anordnung einer MPU führte, unterliegt jedoch irgendwann der Verjährung. Danach kann Ihnen die Untersuchung nicht mehr auferlegt werden.
Spätestens 15 Jahre nach der entsprechenden Tat kann normalerweise keine MPU mehr von Ihnen verlangt werden.
Nein, ganz so einfach ist es nicht. Sie müssen vielmehr einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Ggf. kann die zuständige Behörde nach dieser langen Zeit außerdem eine erneute Fahrprüfung von Ihnen verlangen.
Wann beginnt für die MPU die Verjährung?
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig von der „Verjährung der MPU“ gesprochen. Diese gibt es allerdings nicht. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Tilgungsfrist, nach dessen Ablauf die Anordnung der MPU nicht mehr möglich ist. Nach der Tilgungsfrist werden die Eintragungen im Fahreignungregister gelöscht.
Die Tilgungsfrist beim Entzug der Fahrerlaubnis beträgt nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zehn Jahre. Die zehnjährige Frist beginnt allerdings mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Da Sie diese aber nicht beantragt haben, weil Sie auf die MPU verzichten wollten oder den Führerschein nicht benötigten, beginnt die Tilgungsfrist erst fünf Jahre nach dem Fahrerlaubnisentzug.
MPU anderweitig umgehen – Ist das möglich?
Viele Betroffene haben keine Zeit, bei der MPU die Verjährung abzuwarten, um den „Lappen“ zum Führen von Kraftfahrzeugen zurückzubekommen.
Deshalb stellen sich viele die Frage, ob es möglich ist, die MPU irgendwie zu umgehen. Eine Möglichkeit ist es, den EU-Führerschein im Ausland neu zu beantragen.
Dazu müssen Sie die Sperrfrist abwarten und mindestens sechs Monate im jeweiligen Ausland gemeldet sein.
Dementsprechend müssen Sie bei der MPU die Verjährung nicht abwarten, um Ihren Führerschein auch ohne MPU zurück zu bekommen. Ein Wochenendausflug nach Tschechien oder Polen reicht dazu allerdings nicht aus.
Oktober 2011 wurde mir mein Führerschein entzogen wegen Alkohol am Steuer. März 2012 war die Gerichtsverhandlung und ich bekam 9 Monate Sperrfrist. Die Frage ist muss ich da 10 oder 15 Jahre abwarten um ein neuer Führerschein machen zu können ohne dass ich MPU machen muss?
Führerschein wurde mir 2003 entzogen, wegen Trunkenheit. 2004 MPU negativ. 2015 Antrag auf Neuerteilung . Es wurde ein Gutachten gefordert. Frist musste ich aus privaten Gründen verstreichen lassen. Ist der Delikt jetzt gelöscht und ich kann den Führerschein neu machen?
Liebe Grüße Nadine
Schönen Guten Morgen….Bin ca 2001 angehalten worden mit 1,7 Promille um einem Kumpel aus der Scheisse zu helfen (KEINEN Führerschein gehabt)….Dann bin Ich einmal kurz schwarz gefahren ca 2006 (ohne Alkohol) und leider auch erwischt worden. Seitdem habe ich den Führerschein nicht gemacht und will das jetzt endlich mal in Angriff nehmen, alleine schon um unabhängig zu sein und auch mal mehr Chancen im Job zu haben….Habe mich 2016 mich bei der Fahrschule angemeldet und ca 6 THeoriestunden gemacht, anmeldegebühr bezahlt usw . 3 Monate danach kam ein Brief vom Straßenverkehrsamt das meine MPU erst März 2021 verjährt aufgrund das ich 2006 erneut ohne Lappen gefahren bin. JETZT ist meine Frage, WANN und WO darf ich mir endlich eine Erlaubnis Neuerteilung holen um endlich mit dem Führerschein anzufangen. 3 oder 6 Monate vorher? Das wäre dann meines erachtens diesen September 2020….Für einige Infos wäre Ich sehr dankbar.
Hallo JCW,
der Antrag auf Wiedererteilung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Das Team von bussgeldrechner.com