MPU-Nachschulung nach § 70 FeV – Wann ist sie nötig?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

MPU nicht bestanden? – Wie Sie die Fahrerlaubnis trotzdem zurückbekommen

Eine MPU-Nachschulung kann besucht werden, um die Fahrerlaubnis nach einem negativen Gutachten doch zurückzubekommen.
Eine MPU-Nachschulung kann besucht werden, um die Fahrerlaubnis nach einem negativen Gutachten doch zurückzubekommen.

Der Führerschein kann durch unterschiedliche Umstände entzogen werden. Liegt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Trunkenheit im Straßenverkehr oder Drogen am Steuer vor, kann die Polizei bereits vor Ort den Führerschein einbehalten. Im Falle eines Fahrerlaubnisentzugs müssen Sie dieselbige kurz nach Ablauf der Sperrfrist – und zwar drei Monate davor – erneut beantragen.

An die Neuerteilung sind allerdings oft einige Bedingungen geknüpft. Sollten Sie mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt worden sein, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – umgangssprachlich häufig auch als „Idiotentest“ bezeichnet – sehr wahrscheinlich. Der Kurs gilt unter Betroffenen als nur schwer zu bestehen. Aber selbst wenn die MPU negativ ausfällt, ist der Führerschein nicht verloren.

Eine Nachschulung der MPU kann dafür sorgen, dass Sie Ihren Führerschein zurückbekommen und wieder fahren dürfen. Wie der MPU-Kurs nach § 70 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) aufgebaut ist, mit welchen Kosten er zu Buche schlägt, wie lange er dauert sowie weitere Informationen, können Sie in diesem Ratgeber entnehmen.

FAQ: Fragen und Antworten zur MPU-Nachschulung

Was ist die MPU-Nachschulung gemäß § 70 FeV?

Würde die medizinisch-psychologische Untersuchung nicht eindeutig bestanden, können die Sachverständigen bei einer positiven Entwicklung des Betroffenen gemäß § 70 FeV eine Nachschulung anordnen. Nehmen diese erfolgreich an einem entsprechenden Kurs teil, bleibt ihnen eine erneute MPU erspart.

Wie lange dauert eine MPU-Nachschulung?

Die Kurse für die Nachschulung zur MPU dauern in der Regel 12 bis 16 Stunden, die sich auf 3 bis 4 Termine aufteilen.

Was kostet eine MPU-Nachschulung?

Die Kosten für die Nachschulung können je nach Anbieter variieren. Allerdings sollten Sie grundsätzlich mehrere hundert Euro einplanen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Anforderungen der Nachschulung nach § 70 FeV

Der Kurs nach § 70 FeV kann nötig sein, wenn Sie Ihr Konsumverhalten zum Alkohol nicht verbessern konnten.
Der Kurs nach § 70 FeV kann nötig sein, wenn Sie Ihr Konsumverhalten zum Alkohol nicht verbessern konnten.

Sie können nicht ohne weiteres an einem der § 70 Kurse nach der MPU teilnehmen. Nach einer negativen MPU muss im Gutachten angemerkt werden, dass eine Nachschulung nach § 70 FeV empfohlen wird. Anschließend müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen, dass Sie die Teilnahme an einer Nachschulung wünschen.

Nach der Zustimmung und einer aktiven und erfolgreichen Teilnahme am Kurs bekommen Sie Ihren Führerschein ohne weitere Überprüfung oder erneuten MPU-Test zurück. Innerhalb der Nachschulung werden zwei essentielle Punkte zur Verbesserung des Fahrverhaltens innerhalb einer Gruppe von bis zu zehn oder zwölf Personen vermittelt:

  1. Untersuchung der Gewohnheiten, die zur Alkohol- oder Drogenfahrt geführt haben sowie die Entwicklung dieser.
  2. Erprobung und Entwicklung von Verhaltensweisen, die nicht zu einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führen.

Die Nachschulung nach § 70 FeV findet zum einen mit Kursteilnehmern, die durch Drogen verkehrsauffällig geworden sind, und zum anderen mit alkoholauffälligen Fahrern in unterschiedlichen Kursen (u. a. Kurs DRUGS und IRaK) statt. Das Kursangebot wird dabei von Verkehrspsychologen angeboten und nicht von einer Fahrschule. Der Kurs nach § 70 FeV ist daher ein anderer als das Aufbauseminar für Fahranfänger.

Teilnahmevoraussetzungen für die Nachschulung

Die Teilnahmevoraussetzungen sind streng geregelt. Die Empfehlung, an einer Nachschulung nach § 70 FeV teilzunehmen, erhalten nur Personen, die bereits Verhaltensänderungen in der MPU gezeigt haben.

Wie bereits erwähnt muss eine Kursempfehlung, sowie eine Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen.

Dazu müssen die Betroffenen folgende Unterlagen zum ersten Tag bei der Nachschulung nach § 70 FeV mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • MPU-Gutachten im Original
  • Originales Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde über die Zustimmung der Teilnahme am Kurs
Die Nachschulung für alkoholauffällige Fahrer dauert etwa 14 Stunden und ist auf vier Termine innerhalb von drei Wochen verteilt. Kurse für drogenauffällige Autofahrer können bis zu 20 Stunden in Anspruch nehmen und müssen innerhalb von vier Wochen absolviert werden. Alkoholkranke Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bei Drogenkonsum muss zudem ein Drogenabstinenznachweis vorgelegt werden.

Kosten für eine Nachschulung nach § 70 FeV

Eine MPU-Nachschulung kann teuer werden.
Eine MPU-Nachschulung kann teuer werden.

Es gibt unterschiedliche Kursanbieter in Deutschland, bei denen die Kosten variieren können. Beim TÜV Süd schlägt der Kurs DRUGS mit rund 570 Euro zu Buche.

Die Nachschulung für alkoholauffällige Fahrer kostet, je nach Region und Kurszeitpunkt, ab 450 Euro.

Sollten Sie für die Teilnahme ein Drogenscreening benötigen, kostet dies zusätzlich ab 90 Euro aufwärts.

Die vorausgegangene MPU schlägt mit mehreren hundert Euro zu Buche, sodass Sie im Endeffekt rund tausend Euro zahlen müssen, um Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Übrigens: Sollten Sie verspätet zur MPU-Nachschulung nach § 70 FeV kommen, kann dies den Kursausschluss für Sie bedeuten. Auch widrige Umstände können dazu führen, dass Sie ausgeschlossen werden und das Geld erneut investieren müssen, um Ihre Fahreignung zu beweisen.
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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