Letzte Aktualisierung am: 10. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldkatalog: Sicherheitsabstand nicht eingehalten
Bußgeldrechner für den Sicherheitsabstand: Welche Strafe droht bei Missachtung?
Video: Der Mindestabstand zum Vordermann
Sicherheitsabstand für Lkw & Pkw
Obwohl die Straßenverkehrsordnung (StVO) keinen konkreten Abstand in Metern vorschreibt, lassen sich ungefähre Vorgaben aus Gesetz und Rechtsprechung ableiten. Bekannt ist die Faustregel „Abstand halber Tacho“. Das bedeutet, dass Autofahrer mindestens halb so weit vom Vordermann entfernt sein müssen, wie sie schnell fahren.
Tatsächlich ist der Sicherheitsabstand im Straßenverkehr von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Schwere Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen müssen auch dann einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten, wenn sie schneller als 50 km/h fahren.
Außerdem ist nicht nur der Abstand nach Vorne, sondern auch zur Seite wichtig. Gibt es einen besonderen Sicherheitsabstand innerorts oder auf der Autobahn? Nach welcher Formel lässt sich der Sicherheitsabstand berechnen? Welches Bußgeld droht bei Missachtung? Dieser Ratgeber klärt Sie auf.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Sicherheitsabstand
Laut § 4 Abs. 1 StVO muss der Abstand so groß sein, dass Sie noch rechtzeitig anhalten können, wenn Ihr Vordermann abrupt abbremst. Konkrete Zahlen benennt die StVO hingegen nicht.
Der Abstand sollte außerorts mindestens dem halben Tachowert entsprechen. Wenn Sie etwa 80 km/h fahren, müssen Sie mindesten 40 m Platz lassen. Innerorts sollten Sie mindestens 15 m Abstand einhalten. Nutzen Sie als Orientierung auch die 2-Sekunden-Regel.
Sie können das jeweilige Bußgeld mithilfe unserer Bußgeldtabelle oben oder dem Bußgeldrechner ermitteln. Unsere Infografik stellt die Verstöße nebst Sanktionen noch einmal bildhaft dar.
Was sagt die StVO zum Sicherheitsabstand?
Je höher die Geschwindigkeit, desto länger ist der Bremsweg. Aufgrund dieser Tatsache stehen die Bestimmungen für den Sicherheitsabstand beim Auto (bzw. die Formel zur Berechnung desselben) in direktem Zusammenhang mit der gefahrenen Geschwindigkeit.
In § 4 Abs. 1 StVO heißt es:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Damit werden Vorder- und Hintermann gleichermaßen in die Pflicht genommen. Der Rechtsprechung zufolge kann dem Vorausfahrenden im Falle eines Auffahrunfalls eine Mithaftung zugesprochen werden, wenn dieser grundlos stark bremst.
Außerdem geht aus dem Absatz hervor, dass der Tacho eine wichtige Rolle spielt. Deshalb dient dieser laut Bußgeldkatalogverordnung auch als Grundlage für die Bemessung der Bußgelder, die für Abstandsverstöße verhängt werden.
Beachten Sie, dass schlechte Verkehrs-, Straßen-, Wetter- und Sichtverhältnisse sowie die eigene Fahrtauglichkeit berücksichtigt werden müssen. Bei starkem Nebel gilt nämlich auch der halbe Tacho als Abstand nicht als ausreichend. Der Sicherheitsabstand sollte in solchen Fällen verdoppelt werden.
Unter günstigen Umständen können Sie sich an der Faustformel „halber Tacho“ orientieren. Beispiele:
- 50 Meter Sicherheitsabstand bei 100 km/h
- 40 Meter Sicherheitsabstand bei 80 km/h
- 25 Meter Sicherheitsabstand bei 50 km/h
Diese Faustregel gilt in erster Linie außerhalb geschlossener Ortschaften. Innerorts – wo grundsätzlich ein Tempolimit von 50 km/h vorgeschrieben ist – sollten Sie 15 Meter oder drei Fahrzeuglängen Abstand halten.
Gilt ein besonderer Sicherheitsabstand auf der Autobahn? Nein. Allerdings kann durch das Verkehrszeichen Nummer 273 für bestimmte Streckenabschnitte ein besonderer Mindestabstand für Kfz (über 3,5 Tonnen) vorgeschrieben werden.
Formel: Berechnung vom Sicherheitsabstand basierend auf dem Bremsweg
Wer den Sicherheitsabstand vom Auto ganz genau berechnen will, muss sowohl den Anhalte- als auch den Reaktionsweg berücksichtigen. Der daraus resultierende Bremsweg kann als Sicherheitsabstand angewendet werden, um § 4 Abs. 1 StVO gerecht zu werden.
Ausgehend vom kürzest möglichen Bremsweg kommen nachfolgend die Formeln für eine Gefahrenbremsung zum Einsatz:
- Anhalteweg = [(Geschwindigkeit ÷ 10) x (Geschwindigkeit ÷ 10)] ÷ 2
- Reaktionsweg = (Geschwindigkeit ÷ 10) x 3
- Anhalteweg + Reaktionsweg = Bremsweg
Diese Formel ist mit Vorsicht anzuwenden, da die äußeren Umstände wie z. B. die Sicht- und Wetterverhältnisse dabei nicht eingerechnet werden. Nach § 3 StVO müssen Autofahrer die Geschwindigkeit aber den Umständen anpassen, sodass auch schlechte Straßenverhältnisse nicht als Grund beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid weiterhelfen.
Faustformel für den Sicherheitsabstand: Die 2-Sekunden-Regel
Nun können Autofahrer aber natürlich nicht einfach aussteigen und den Meterstab ausklappen, um nachzuprüfen, ob sie ausreichend Abstand halten. Auch lässt sich der genaue Sicherheitsabstand auf der Autobahn nicht gut berechnen, zumal das Handy am Steuer – selbst zur Nutzung des Taschenrechners – streng verboten und höchst gefährlich ist.
Aus diesem Grund können Sie den Sicherheitsabstand anhand einer Faustformel bzw. einer optischen Orientierungshilfe herausfinden: Die sogenannte 2-Sekunden-Regel. Dabei merken Sie sich einen markanten Punkt, den der Vorausfahrende passiert, und zählen dann die Sekunden, die Sie selbst mit Ihrem Kfz benötigen, um denselben Punkt zu erreichen.
Zählen Sie zwei Sekunden oder mehr, reicht der Abstand aus. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um eine grobe Orientierungshilfe handelt.
Seitlicher Sicherheitsabstand nach StVO
Nicht nur nach vorne, auch zur Seite müssen Autofahrer einen Sicherheitsabstand beim Überholen wahren. Vorgeschrieben ist das in § 5 Abs. 4 StVO:
[…] Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. […]
Der erforderliche Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und Fußgängern ist demnach genau vorgeschrieben. Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ergibt sich der notwendige seitliche Abstand vielmehr aus der Rechtsprechung.
Mehrspurige Kfz können mit einem Meter Sicherheitsabstand zur Seite überholt werden, zu wartenden Schul- und Linienbussen sollte jedoch ebenfalls ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
Droht eine Strafe, wenn der Sicherheitsabstand missachtet wird?
Durch beispielsweise Brückenabstandsmessungen, lassen sich Abstandsverstöße aufdecken und verfolgen. Entscheidend ist dabei auch, ob Sie den Sicherheitsabstand nur „ganz vorübergehend“ oder länger missachtet haben.
Einem Urteil des OLG Hamm (Az. 1 RBs 78/13) zufolge, sollte der Abstand nicht länger als drei Sekunden unterschritten werden. Wer den Sicherheitsabstand auf der Autobahn länger nicht eingehalten hat, kann als Drängler gelten.
Wie teuer es wird, wenn Sie den Sicherheitsabstand unterschreiten, können Sie obigem Bußgeldkatalog entnehmen. Je nach gefahrener Geschwindigkeit können außerdem Punkte und Fahrverbot drohen.
Lichthupe, Drängeln, zu dichtes Auffahren: Solche Manöver, die meist auf Autobahnen provozierend eingesetzt werden, können als Nötigung verstanden und deshalb nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden. Da es sich um eine Straftat handelt, droht im schlimmsten Fall eine Geld- oder Freiheitsstrafe.