Letzte Aktualisierung am: 5. Dezember 2024
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Ist Sperrfristverkürzung bei einem Führerscheinentzug möglich?
Wenn Sie eine schwere Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat laut Bußgeldkatalog im Straßenverkehr begangen haben, droht der Fahrerlaubnisentzug. Zwischen sechs Monate und fünf Jahre müssen Sie innerhalb der Sperrfrist auf Ihren Führerschein verzichten. Aber lässt sich die Führerscheinsperre auch verkürzen?
Eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug ist unter bestimmten Umständen tatsächlich möglich. Nach § 69a Absatz 5 Strafgesetzbuch (StGB) kann das Gericht die Sperrfrist nachträglich verkürzen. Allerdings muss die Fahrerlaubnisbehörde der Entscheidung vom Gericht zustimmen.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit einer Sperrzeitverkürzung vom Führerschein zugestimmt wird? Ist eine Sperrfristverkürzung mit Kosten verbunden? Wie gehen Sie vor, wenn Sie die Verkürzung beantragen wollen? Lässt sich die Sperrfristverkürzung auch beantragen, wenn Sie mit zu viel Promille erwischt worden sind? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Sperrfristverkürzung
Eine Sperrfristverkürzung kommt normalerweise nur dann infrage, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er über das benötigte Maß an Fahreignung verfügt und die Zweifel der zuständigen Behörde durch die Teilnahme an speziellen Kursen oder Nachschulungen zerstreuen kann. Auch ein positives MPU-Gutachten ist hier hilfreich.
Sie können frühestens dann eine Verkürzung der Sperrfrist beantragen, wenn diese bereits drei Monate lang lief. Wurde Ihnen in den letzten drei Jahren schon eine Sperrfrist auferlegt, ist eine Verkürzung frühestens nach einem Jahr möglich.
An dieser Stelle finden Sie eine kostenlose Vorlage für einen Antrag auf Sperrfristverkürzung.
Voraussetzungen für die Sperrfristverkürzung
Zunächst ist es wichtig, dass die Sperrfrist bereits drei Monate andauert, damit Sie eine Sperrfristverkürzung beantragen können. Sollte in Ihrem Fall bereits innerhalb der letzten drei Jahre eine Sperrfrist verhängt worden sein, muss die Sperre mindestens ein Jahr betragen, bevor eine Sperrfristverkürzung in Betracht gezogen werden kann.
Sollten Sie also eine Sperrfristverkürzung bei Alkohol am Steuer als Tatbestand in Betracht ziehen, kann es sinnvoll sein, wenn Sie im Anschluss an das Urteil vor Gericht oder gar davor, Aufbauseminare, Verkehrstherapien oder Selbsthilfegruppen für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer besuchen. Viele Richter honorieren es, wenn Sie eine Besserung Ihres Verhaltens anstreben.
Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass die Umstände der Tat bei der Sperrfristverkürzung eine Rolle spielen. Sind Sie Einzel- oder Wiederholungstäter? Welcher Grund lag für den Fahrerlaubnisentzug vor? Ist im Verlauf des Verfahrens bereits eine Nichteignung für das Führen von Kraftfahrzeugen festgestellt worden? Da die Bundesländer dazu unterschiedliche Regelungen getroffen haben, gibt es keine Vereinheitlichung der Sperrfristverkürzung. Holen Sie dazu Informationen beim zuständigen Gericht ein.
Folgende Kurse werden in bestimmten Bundesländern (z. B. Berlin, Hamburg oder Niedersachsen) zur Sperrfristverkürzung angeboten:
- Erstmalig auffällig mit Alkohol am Steuer: Mainz 77, Hamburg 79, Leer – E, Saar 1
- Mehrfach auffällig mit Alkohol am Steuer: Leer, IFT, IRAK, IRAK – L
- Punktetäter: PS, FKS
- Drogen am Steuer: Modell DRUGS
- Verkehrsauffällig nach Strafdelikten: Kurs ABS
Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Sperrfristverkürzung rechnen?
In der Regel lässt sich die Sperrfrist um ein bis drei Monate verkürzen. Die Sperrfristverkürzung müssen Sie beantragen. Kosten entstehen dafür zunächst nicht. Die Aufbauseminare und Sitzungen bei einem Verkehrspsychologen können den Geldbeutel hingegen ziemlich stark belasten.
Für die Teilnahme an der MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), eine Nachschulung und die juristische Beratung können schnell tausend Euro anfallen. Überlegen Sie sich daher genau, ob sich das für Sie lohnen würde.
Falls Sie sich dafür entschieden haben, können Sie für die Sperrfristverkürzung einen Antrag stellen. Die Vorlage dazu muss nicht einheitlich aussehen, sie könnte folgendermaßen verfasst werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Sperrfristverkürzung zur schnellstmöglichen Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis mit der Führerscheinklasse [xyz]. Mein Verhalten, welches zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat, habe ich umfangreich bedacht und in einem speziellen Kurs [Kurstitel] verarbeitet.
Durch den Kurs ist mir bewusst geworden, dass ich mit einem verkehrswidrigen Verhalten nicht nur mich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet habe. In Zukunft werde ich dem Straßenverkehr verantwortungsbewusst gegenüberstehen.
Als Anlage füge ich die Kursbescheinigung vom [xx.yy.zzzz] an und bitte Sie, meinem Antrag auf Sperrfristverkürzung stattzugeben.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
Laden Sie hier das Muster kostenlos herunter:
Antrag auf Sperrfristverkürzung (DOC)
Antrag auf Sperrfristverkürzung (PDF)