Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldkatalog: Technik
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Fahren ohne Winterreifen | 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg |
Fahren ohne Winterreifen und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 80 Euro + 1 Punkt in Flensburg |
Fahren ohne Winterreifung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 Euro + 1 Punkt in Flensburg |
Fahren ohne Winterreifung mit Unfall | 120 Euro + 1 Punkt in Flensburg |
Fahrzeug mit Fahrzeugmängel gefahren?
Sie sind trotz Mängel ein Kfz gefahren und möchten nun Informationen darüber, mit welchen Strafen Sie gemäß dem Bußgeldkatalog 2017 zu rechnen haben? Dann sind Sie bei unserem Bußgeldrechner an der richtigen Adresse. Mit unserem Bußgeldrechner haben Sie die Möglichkeit, sich Bußgeld, Punkte und ein eventuelles Fahrverbot zu den unterschiedlichen Vergehen im Handumdrehen anzeigen zu lassen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass ausschließlich ein verkehrssicheres Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen ist. Dies natürlich nicht ohne Grund. Durch das Fahren mit einem verkehrsunsicheren Kfz gefährden Autofahrer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Wer nun der Meinung ist, dass ausschließlich der Halter für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich ist, liegt jedoch falsch.
Für den verkehrssicheren Zustand des Autos oder eines anderen Fahrzeugs ist neben dem Fahrzeughalter auch der Fahrzeugführer verantwortlich. Dieser muss vor Fahrbeginn den Pkw auf Mängel und Schäden überprüfen. Im Falle eines Unfalls kann er somit auch den Fahrer mit zur Verantwortung ziehen. Sollten Fahrer mit einem verkehrsuntüchtigen Fahrzeug erwischt werden, so drohen sowohl Halter als auch Fahrer Strafen in Form von Punkten und Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe.
Weiterführende Informationen zur Fahrzeugtechnik:
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Technik beim Fahrzeug
Eine wichtige Rolle spielen grundsätzlich die Reifen, die eine ausreichende Profiltiefe aufweisen müssen. Darüber hinaus gilt es etwa bei der Ladung die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Zudem wird die Technik des Fahrzeugs regelmäßig im Zuge der HU überprüft.
Zuständig für die funktionstüchtige Technik und somit auch die Sicherheit im Fahrzeug sind sowohl der Halter als auch der Fahrer des Kfz.
Fahrzeugmängel können einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht darstellen und werden zumeist als Ordnungswidrigkeit geahndet. Was dabei im Einzelnen droht, können Sie mit diesem Rechner ermitteln.
Wofür genau sind Halter und Fahrer verantwortlich?
Der Fahrzeughalter darf das Fahren mit einem Kfz nicht gestatten oder anordnen, wenn:
- das jeweilige Fahrzeug verkehrsuntüchtig ist oder die Verkehrssicherheit leidet. Dies gilt zum Beispiel bei einer zu hohen Ladung.
- der Fahrer des Fahrzeugs in diesem Moment nicht zur Fahrzeugführung geeignet ist.
Sobald das jeweilige Fahrzeug Mängel aufweist oder dessen Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, wird ermittelt, ob neben dem Fahrer des Fahrzeuges auch dessen Halter bestraft wird. Denn hier gilt, dass vor allem der Fahrer für die Verkehrstüchtigkeit des Automobils verantwortlich ist.
Welche Fahrzeugmängel werden wie bestraft?
Die einzelnen Mängel an einem Fahrzeug werden unterschiedlich bestraft. In unserem Bußgeldrechner können Sie sich die einzelnen Sanktionen für die einzelnen Fahrzeugmängel undkompliziert anzeigen lassen, sodass Sie direkt wissen, welche Folgen das Fahren des Fahrzeuges mit Mängeln hat.
Abgefahrene Reifen am Auto
In Deutschland ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorgeschrieben. Diese muss vom kompletten Reifen vorgewiesen werden. Sollte am Rand des Reifens also weniger Profil als 1,6 mm vorhanden sein, so gilt dieser Reifen als abgefahren und muss durch einen Neuen ersetzt werden. Experten raten jedoch eine weitaus höhere Profiltiefe. Die Empfehlungen für Sommerreifen liegen hier bei 3,0 mm und für Winterreifen bei 4,0 mm. Nur ein Reifen, der ein ausreichendes Profil aufweist, hat ausreichend Haftreibung, auch Gripp genannt. Wichtig zu beachten ist, dass im Ausland, wie zum Beispiel in Österreich oder Tschechien, andere Mindestprofiltiefen vorgeschrieben sind. Diese liegen in der Regel höher als in Deutschland. Wer also im Ausland mit einer Profiltiefe von 1,6 mm angehalten wird, muss hier Sanktionen befürchten.
Bei der Fahrt mit einem abgefahrenen Reifen werden sowohl Halter als auch Fahrer bestraft. Die Sanktionen liegen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog für den Fahrer bei 60 Euro und einem Punkt in Flensburg und für den Halter bei 75 Euro und ebenfalls einen Punkt.
Auch in Sachen Mischreifen gibt es in Deutschland Vorschriften, welche dringend zu beachten sind. Als Mischbereifung ist eine Kombination aus Radial- und Diagonalreifen zu verstehen. Diese ist in Deutschland strengstens verboten.
Zugelassene Mischbereifung im Überblick:
Bereifung | Zugelassen? |
---|---|
Sommer- und Winterreifen zusammen? | Ja |
Reifen von verschiedenen Herstellermarken oder mit unterschiedlichen Modellbezeichnungen? | Ja |
Stark abweichende Profiltiefen? | Ja |
Verschiedene Reifengrößen (wenn nicht anders für Hinter- und Vorderachse im Fahrzeugscheingetragen) | Nein |
Run Flat Reifenmodelle in Kombination mit normalen Reifen (auch hier wenn nicht anders in den Fahrzeugpapieren eingetragen) | Nein |
Hinzuzufügen ist jedoch, dass Fachleute eine Reifenkombination nicht empfehlen. Werden verschiedenen Reifengrößen am Fahrzeug genutzt, so erlischt dessen Betriebserlaubnis automatisch, was nach dem aktuellen Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge hätte.
Die Winterreifenpflicht gilt allerdings nur bei winterlichen Straßenverhältnissen. Solange die Straßen trocken sind, müssen Winterreifen nicht zwingend aufgezogen werden.
Fahrzeug mit mangelhaftem Zustand
Sobald sich das Fahrzeug oder das Gespann in einem mangelhaften Zustand befindet, haben Fahrzeugfahrer und Halter mit Sanktionen zu rechnen. Hier liegt die Strafe für den Fahrer bei 20 bis 90 Euro und bis zu einem Punkt in Flensburg und für den Halter des Fahrzeugs bei 25 Euro.
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges
Sobald ein Fahrzeug beladen wird, muss stets auf das Gesamtgewicht geachtet werden. Dabei gelten für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen gestaffelte Sanktionen, die von der individuellen Gewichtsüberschreitung abhängig gemacht werden. Ab einer Überschreitung von mehr als 20 Prozent wird es sowohl für den Fahrzeughalter als auch für den Fahrer richtig teuer. Hier beträgt das Bußgeld bereits 190 Euro und einen Punkt in Flensburg für den Fahrer sowie 380 Euro und einen Punkt für den Halter. Ab 30 Prozent Gewichtsüberschreitung wird neben dem Punkt in Flensburg für den Fahrer ein Bußgeld von 380 Euro und für den Halter ein Bußgeld von 425 Euro fällig.
Ein weiterer Fahrzeugmangel kommt zustande, wenn die Nummernschilder des Fahrzeugs unkenntlich sind oder mit Plastik, Folie, Glas oder anderen Materialien abgedeckt wurden, sodass diese im Falle einer Radarfalle nicht erkannt werden kann. Hier wird ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Lassen Sie sich mit unserem Bußgeldrechner die genau zu erwartende Strafe aus dem Bereich der Fahrzeugmängel anzeigen und erfahren Sie schon heute, welche Sanktion auf Sie zukommen wird.