Letzte Aktualisierung am: 6. Mai 2025
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Strafen für Trunkenheit am Steuer: Eine Übersicht
Promillegrenze | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
0 ‰ (für Fahranfänger und unter 21-Jährige) | 250 € | 1 | - |
0.5-1,09 ‰ | 500 € | 2 | 1 Monat |
bei wiederholtem Verstoß | 1000 € | 2 | 2 Monate |
beim dritten Verstoß | 1500 € | 2 | 3 Monate |
0,3-1,09‰ (relativer Fahrunfähigkeit) | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslang |
ab 1,1 ‰ (absolute Fahrunfähigkeit) | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslang |
ab 1,6 ‰ | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslang |
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Kurz & knapp: Trunkenheit im Verkehr
Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Vergehens ab. Wird eine Fahrunfähigkeit nach § 316 StGB festgestellt, ist für Trunkenheit im Verkehr mit Führerscheinentzug sowie mit einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Details können Sie dieser Übersicht entnehmen.
Ein Fahrverbot wird bei einem Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ausgesprochen und gilt für 1-3 Monate. Bei Trunkenheit am Steuer nach § 316 StGB zeigen Gerichtsurteile, dass der Führerschein meistens vollständig entzogen wird.
Nein. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese liegt vor, wenn die Blutalkoholkonzentration 0,5 Promille überschreitet. Im Gegensatz zu einer nach § 316 StGB definierten Trunkenheitsfahrt fällt die Strafe geringer aus. In der Übersicht erfahren Sie mehr.
Wie lange die Straftat im Führungszeugnis aufgeführt wird, hängt von der Höhe der Strafe ab. Bei einer Freiheitsstrafe von unter 3 Monaten wird der Eintrag nach 3 Jahren entfernt, bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr beträgt die Frist 5 Jahre.
Inhalt
Trunkenheit am Steuer: Informieren Sie sich im Video!
Alkohol am Steuer
Das Fahren unter Alkoholeinfluss gefährdet alle Verkehrsteilnehmer. Deswegen ist es streng durch den Gesetzgeber reguliert. Welche Promillegrenzen es gibt, ab wann jemand als fahruntüchtig gilt und ob Trunkenheit am Steuer eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist, erklärt dieser Artikel.
Sie erfahren außerdem, welchen Unterschied es macht, ob ein Fahrrad oder ein E-Scooter für die Trunkenheitsfahrt genutzt wurde. Darüber hinaus zeigen wir auf, welche konkrete Strafe bei Trunkenheit im Verkehr droht und weisen auf die Verjährungsfrist einer Trunkenheitsfahrt hin.
Trunkenheit im Straßenverkehr – Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
Wird die Grenze von 0,5 Promille überschritten, handelt es sich laut § 24a StVG Absatz 1 um eine Ordnungswidrigkeit, bei der der aktuelle Bußgeldkatalog angewandt wird. Trunkenheit am Steuer stellt hingegen eine Straftat dar, welche durch § 316 StGB geregelt ist.
“Wer im Verkehr […] ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in […] § 315c mit Strafe bedroht ist.”
Vorsatz: Falls Sie selbst nicht wussten, dass Sie fahruntüchtig waren, hat das keinen Einfluss auf den Straftatbestand. Fahrlässige und vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr können dieselbe Strafe nach sich ziehen.
Die entscheidende Bedingung für ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ist laut § 316 StGB die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers. Es wird zwischen der absoluten und der relativen Fahruntüchtigkeit unterschieden.
Relative und absolute Fahruntüchtigkeit
Von der absoluten Fahruntüchtigkeit spricht man, wenn eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 1,1 Promille festgestellt wurde. In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB – und somit eine Straftat – vorliegt.
Eine relative Fahruntüchtigkeit kann auftreten, wenn eine BAK zwischen 0,3 und 1,09 Promille gemessen wird. Der Promillewert alleine reicht nicht aus, um den Verdacht auf Trunkenheit am Steuer zu bestätigen. Ohne weitere Beweise kann keine Fahruntüchtigkeit behauptet werden. Als aussagekräftige Indizien gelten u.a. folgende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen:
- Gleichgewichtsstörungen
- Lallen
- Orientierungslosigkeit
- hohe Risikobereitschaft
Sollte aufgrund dieser Begleiterscheinungen der Schluss gezogen werden, dass eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegt, erhärtet sich der Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr, der entsprechende Strafen nach sich ziehen würde. Sollte es bei einer Promillezahl zwischen 0,5 und 1,09 für Trunkenheit am Steuer keine Beweise geben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen § 315c und § 316 StGB?
Im § 316 StGB geht es um Trunkenheit im Verkehr, die „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft [wird], wenn die Tat nicht in […] § 315c mit Strafe bedroht ist.“
§ 315c greift, falls infolge der Trunkenheit am Steuer andere Menschen oder fremdes Eigentum von bedeutendem Wert gefährdet wurden. Hierfür drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sowie eine Geldstrafe.
Strafen wegen Trunkenheit im Verkehr
Grundsätzlich lässt sich zwischen den Ordnungswidrigkeiten und der Straftat der Trunkenheit am Steuer unterscheiden. Die Probezeit spielt insofern eine Rolle, als dass für Fahranfänger ebenso wie für unter 21-Jährige 0,0 Promille Pflicht sind.
Das Überschreiten der Promillegrenzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld und ggf. Punkten in Flensburg geahndet wird.
Eine Straftat ist es lediglich bei Trunkenheit am Steuer nach § 316 StGB. Führerscheinentzug, Punkte und Strafzahlungen sind hier die gängigen Konsequenzen für Verkehrssünder. Für das Ausmaß der Strafe sind folgende Aspekte entscheidend:
- Wie hoch waren die gemessenen Promille?
- War es das erste Vergehen dieser Art?
- Wurden andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet?
Bei einem Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze drohen ein Bußgeld von 500 € sowie ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Ist es nicht der erste Verstoß, der im Kontext von Alkoholkonsum im Straßenverkehr erfolgt, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 1500 €. Außerdem können 2 Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden.
Wird eine relative oder absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt, handelt es sich um eine Straftat, die streng geahndet – auch bei einem Ersttäter. Eine Trunkenheitsfahrt mit 2 Promille würde bspw. mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, drei Punkten in Flensburg sowie mit der ab 1,6 Promille verpflichtenden medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sanktioniert werden.
Darüber hinaus ist das Gericht im Regelfall dazu angehalten, nicht nur ein zeitlich begrenztes Fahrverbot auszusprechen, sondern Trunkenheit am Steuer mit einem Entzug der Fahrerlaubnis zu bestrafen. Zudem setzt nach der Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr eine Sperrfrist ein. Diese dauert i.d.R. zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Falls aufgrund einer Trunkenheitsfahrt eine andere Person oder besonders wertvolle Besitztümer konkret gefährdet wurden, kann die Freiheitsstrafe gemäß § 315c StGB auf bis zu fünf Jahre ansteigen.
Verjährung: § 78 StGB regelt, wann eine Straftat verjährt ist. Bei Trunkenheit am Steuer dauert die Verjährung 3 Jahre.
Trunkenheit im Verkehr mit Fahrrad oder E-Scooter
Nicht nur Autofahrer können sich nach § 316 StGB der Trunkenheit im Verkehr schuldig machen. Das Gesetz findet auch bei Fahrten mit einem Rad oder E-Scooter Anwendung. Auf einem Drahtesel wird dabei erst ab einem BAK-Wert von 1,6 Promille eine unwiderlegbare absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.
Trotz der höheren Promillegrenze beim Fahrrad ist der Staat jedoch ebenso wie bei der Trunkenheit am Steuer eines Autos gegenüber einem Ersttäter unnachgiebig. Eine Trunkenheitsfahrt auf einem Fahrrad wird genauso streng bestraft und zählt als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit.
Bei E-Scootern ist zu beachten, dass sie vor dem Gesetz als Kraftfahrzeuge gelten und die absolute Fahruntüchtigkeit bereits ab 1,1 Promille angenommen wird.
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