Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann wird welches Kennzeichen benötigt?
Beim Fahrzeugkauf verschlägt es Kaufinteressenten oftmals in eine andere Stadt, um das Traumauto zu finden. Nach ausführlicher Besichtigung und Probefahrt des Fahrzeugs stellt sich den Interessenten die Frage nach dem Kauf des Autos.
Entscheiden sie sich dafür, muss nicht nur der Vertrag unterschrieben werden, sondern es muss ein Plan her, wie das nicht zugelassene Fahrzeug in die Heimatstadt befördert werden kann. Dazu dienen sogenannte Überführungskennzeichen, die für wenige Tage genutzt werden können.
Aber wo können Sie ein Überführungskennzeichen beantragen? Worin liegt der Unterschied zum Ausfuhrkennzeichen? Welche Kosten entstehen für eine Tageszulassung und können Sie auch ein Fahrzeug ohne TÜV überführen? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Überführungskennzeichen
Beim Überführungskennzeichen handelt es sich um einen Oberbegriff für das Kurzeit-, Ausfuhr- und das rote Kennzeichen.
Dieses Kennzeichen ist notwendig, wenn ein Auto innerhalb Deutschlands oder ins Ausland verkauft werden soll und dieses nicht mehr zugelassen ist.
Die Kosten können je nach Wohnort variieren. Über die groben Ausgaben informieren wir hier.
Tageskennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?
Wenn Sie ein Fahrzeug in einer anderen Stadt erwerben, ist meistens ein Überführungskennzeichen nötig, um das Auto in Ihre Heimatstadt zu fahren. Dies ist vor allem der Fall, wenn das Kfz bereits abgemeldet ist und Sie den Wagen privat erwerben.
Beim Erwerb in einem Autohaus werden meistens rote Kennzeichen gestellt. Diese müssen dann nach einer angegebenen Frist ans Autohaus zurückgeschickt werden. In der Regel haben Sie dafür ein paar Tage Zeit. Rote Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle allerdings nur an Firmen übergeben.
Das Ausfuhrkennzeichen dient dem Transport eines Kfz ins Nicht-EU-Ausland und gilt 15 Tage. Je nachdem für welchen Zweck Sie das Überführungskennzeichen benötigen, müssen Sie entsprechend darauf achten, welchen Kennzeichentyp Sie beantragen.
Wo können Sie ein Überführungskennzeichen beantragen?
Das Überführungskennzeichen kann online bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Dazu verschicken Sie die nötigen Unterlagen an die angegebene E-Mail-Adresse. Sie können allerdings auch persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt ein Überführungskennzeichen beantragen.
In der Regel müssen Sie sich allerdings an die Zulassungsbehörde in Ihrem Heimatort wenden oder an die Stelle, bei dem das Fahrzeug bislang zugelassen war. Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
Kurzzeitkennzeichen | Ausfuhrkennzeichen |
---|---|
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung | |
eVB-Nummer (Deckungskarte der Kfz-Versicherung) / Grüne Karte für Fahrten innerhalb der EU | Versicherungsbestätigung (gelbe Karte) |
Zulassungsbescheinigung Teil I und II | |
gültiger HU-Nachweis | |
bei abgemeldeten Fahrzeugen ein Nachweis für die Außerbetriebsetzung |
Können Sie ein Überführungskennzeichen ohne TÜV beantragen?
Seit dem 1. April 2015 muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) beim Fahrzeug vorliegen, wenn Sie ein Überführungskennzeichen beantragen wollen. Ohne diesen Nachweis bekommen Sie kein Ausfuhrkennzeichen von der Zulassungsbehörde.
Was kosten Überführungskennzeichen?
Je nach Zulassungsbehörde und Region werden unterschiedliche Preise für ein Überführungskennzeichen erhoben. Die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens schlägt mit ca. 30 bis 70 Euro zu Buche. Für ein Ausfuhrkennzeichen zahlen Sie meistens zwischen 30 und 50 Euro. Die Kosten für die Prägung der Kennzeichen beträgt ca. 10 bis 20 Euro.
Nicht selten übernimmt die Kfz-Versicherung die Kosten für das Überführungskennzeichen, sofern Sie das Fahrzeug im Anschluss dort versichern. Die Gebühr wird dann meistens mit der Police verrechnet.