Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
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Was ist eine Massenkarambolage und wo liegen die Ursachen?
Grundsätzlich ist eine Massenkarambolage ein Verkehrsunfall, in den mehrere Fahrzeuge verwickelt sind. In den meisten Fällen kommt es auf der Autobahn durch eine Kette von Auffahrunfällen zu einem derartigen Massenunfall.
Insbesondere bei schlechten Sicht- und Straßenverhältnissen treten diese Serienunfälle auf. Das heißt besonders häufig bei Nebel, Schneetreiben oder Regen.
Häufigste Ursachen sind dabei zu hohe Geschwindigkeiten oder ein zu geringer Sicherheitsabstand.
Die genannten äußeren Bedingungen können zudem dazu führen, dass die Geschwindigkeiten oder Entfernungen beziehungsweise Abstände unterschätzt oder generell falsch beurteilt werden. Daraus ergeben sich dann wiederum Fehleinschätzungen, die zu einer Massenkarambolage führen.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Massenkarambolage
Von einer Massenkarambolage ist laut der Kfz-Versicherer die Rede, wenn mindestens 40 Fahrzeuge in einen Verkehrsunfall verwickelt sind.
Über das richtige Verhalten bei einem Unfall informieren wir hier.
Bei einem Massenunfall gilt bei der Schadensregulierung seit 2015 eine 100-Prozent-Regelung. Demnach übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zu 100 Prozent die Schäden am Fahrzeug.
Im Video: Dieses Verhalten ist beim Unfall wichtig
Das richtige Verhalten bei einer Massenkarambolage
Die Folgen einer Massenkarambolage können verheerend sein, da in den meisten Fällen die Autos gleich an mehreren Stellen mit anderen Fahrzeugen kollidieren und zusammenstoßen. Dadurch verkeilen sich die Kraftfahrzeuge häufig miteinander. Das erschwert nicht nur den Rettungskräften den Zugang zu den Insassen, sondern schürt zudem die Panik, die in solchen Situationen nicht selten ausbricht. Vor allem bei einer Massenkarambolage auf der Autobahn ist dies verheerend.
Umso wichtiger ist es trotz allem, als Fahrer Ruhe zu bewahren und sich schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Das kann in einigen Situationen aber auch bedeuten, besser im Auto zu bleiben, insbesondere dann, wenn die Situation undurchsichtig und nicht einzuschätzen ist, ob noch weitere Fahrzeuge in die Karambolage geraten.
Wichtig! Nach einem „einfachen“ Auffahrunfall ist es desto wichtiger, dass die Unfallstelle abgesichert wird. Das bedeutet, das Warndreieck im angemessenen Abstand aufzustellen und die Warnblinkanlage einzuschalten. Vor allem bei einem Unfall auf der Autobahn ist die Warnweste überzustreifen. Des Weiteren sollten Sie sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen.
Nach einer Massenkarambolage ist unbedingt die Polizei und Feuerwehr zu kontaktieren. Bei einem etwaigen Personenschaden sollte außerdem der Notarzt gerufen werden. Vor Ort können Sie in einem solchen Fall bereits die Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen einleiten.
Nach einer Massenkarambolage
Nach einem derartigen Unfall muss auch die Schadensregulierung geklärt werden, deshalb stellt sich die Frage, ob nach einer Massenkarambolage die Versicherung auch den Schaden übernimmt.
Sicherlich ist in einem solchen Fall, die Schuldfrage äußerst schwierig zu klären. Denn den genauen Unfallhergang zu erfassen, ist nahezu unmöglich. Damit kann auch nur selten der Unfallverursacher ermittelt werden und der Schadensersatz obliegt sehr selten der Haftpflichtversicherung eines Verursachers. Doch wie können Sie dennoch als Unfallopfer entschädigt werden?
In einem solchen Fall sind eine Teil- und Vollkaskoversicherung von Vorteil. Dabei ist jedoch der Vertragsinhalt ausschlaggebend. Sie sollten sich die Klauseln bezüglich eines Schadens infolge einer Massenkarambolage anschauen.
Viele Versicherungen erkennen einen solchen Serienunfall nur an, wenn mindestens 50 Fahrzeuge darin verwickelt sind. In Ausnahmen wird auch von 20 Autos ausgegangen.
Quotenregelung der Versicherung
Aus diesem Grund hat sich die sogenannte Quotenregelung etabliert. Hierbei bezieht sich der Anteil der Zahlung seitens der Versicherung auf die tatsächliche Schadenssumme.
Dies sieht folgendermaßen aus:
- ausschließlicher Frontschaden – 25 Prozent
- sowohl Front- als auch Heckschaden – zwei Drittel
- ausschließlicher Heckschaden – 100 Prozent