Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Tödlicher Verkehrsunfall: Schreckliche Bilder
Verkehrsunfälle mit Todesfolge sind leider immer wieder Teil der täglichen Nachrichten. Dann heißt es: „Mann überfahren“ und schreckliche Bilder werden abgedruckt oder flimmern über den Bildschirm. Es sind Schreckensbilder, die vor allem die Beteiligten wohl nie vergessen können.
Zudem stieg in den letzten Jahren die Zahl der getöteten Menschen bei einem Unfall im Straßenverkehr an und lag deutschlandweit im Jahr 2015 bei etwa 3.500 Opfern.
Dabei spielen vor allem das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Unachtsamkeit sowie eine Selbstüberschätzung der Fahrer eine zentrale Rolle bei der Frage nach den Ursachen tödlicher Verkehrsunfälle.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum tödlichen Unfall
Bei einem Unfall mit Todesfolge wird der verantwortliche Fahrer ggf. zur Rechenschaft gezogen. Führten Verkehrsverstöße zur Kollision, können diese Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Zudem können auch Straftatbestände vorliegen.
Verletzt der Unfallverursacher seine Sorgfaltspflichten, kann der Unfall eine fahrlässige Tötung darstellen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die sich gemäß § 222 StGB ahnden lässt.
Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung muss der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Wenn der Unfall zum Horrorszenario wird: Verkehrsunfall mit Todesfolge
Zwar arbeitet die Autoindustrie seit Jahren immer wieder an der Verbesserung von Sicherheitselementen, aber die Verkehrstoten nehmen, wie bereits erwähnt, zu.
Ein tödlicher Unfall kann jedoch nicht immer verhindert werden. Das liegt in der Regel eher am Risikofaktor Mensch und weniger an der Technik oder den Vorkehrungen, die getroffen werden. Sei es die Einführung der 0,5-Promillegrenze, der Anschnallpflicht oder der Helmpflicht für Motorradfahrer.
Letztlich geht es meist um Verstöße gegen die geltenden Verkehrsregeln sowie um die Fehleinschätzungen seitens der Unfallbeteiligten, die Verkehrsunfälle mit Todesfolge verursachen.
Dennoch sind die Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen nicht unnütz und sinnlos, wie viele Verkehrsteilnehmer vielleicht glauben mögen.
Es wird auch fortwährend daran gearbeitet, die Verkehrsunfälle einzudämmen und vor allem die Zahl der Verkehrstoten zu minimieren. Dabei wird Maßnahmen wie eine frühzeitige Verkehrserziehung, die Verbesserung der Ausbildung von Kraftfahrern und das Gefahrentraining eine größere Bedeutung zugesprochen.
Schließlich arbeiten Industrie und staatliche Einrichtungen an der Verbesserung der Fahrzeugtechnik, der Straßenplanung und der Überprüfung sowie Instandhaltung des Straßenzustands zusammen, um die Verkehrsunfälle mit Todesfolge wieder zu verringern.
Tödlicher Unfall mit Radfahrer und mit Lkw
- Vor allem Unfälle mit Radfahrern sind in Ballungsgebieten keine Seltenheit. Dabei ist in erster Linie der fehlende Abstand zwischen Kraftfahrzeug und Fahrrad eine der häufigsten Unfallursachen. Nach Überholmanövern und beim Abbiegen passiert sehr häufig ein tödlicher Fahrradunfall.
- Tödliche Lkw-Unfälle passieren häufig aufgrund der eingeschränkten beziehungsweise ungenügenden Sicht der Lkw-Fahrer auf andere Verkehrsteilnehmer. Ein tödlicher Lkw-Unfall ist besonders tragisch, da in erster Linie die kleineren Fahrzeuge oder Fahrräder kaum eine Chance haben.
Ist ein tödlicher Autounfall eine fahrlässige Tötung?
Zunächst muss die Frage geklärt werden: Was ist überhaupt fahrlässige Tötung? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass fahrlässige Tötung eine Straftat ist, die aufgrund von Fahrlässigkeit begangen wird. Dem geht der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht voraus. Hätte also ein Unfall durch ein umsichtigeres Fahren und mit einer größeren Sorgfalt in der Einhaltung der Verkehrsregeln vermieden werden können, kann von fahrlässiger Tötung bei einem tödlichen Unfall gesprochen werden.
Grundlegend hält der § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fest, dass die Teilnahme am Verkehr eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme voraussetzt. Außerdem muss sich so verhalten werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt oder gefährdet werden. Ein tödlicher Unfall kann damit zwar nicht vollkommen ausgeschlossen werden, aber mit mehr Rücksichtnahme sowie Aufmerksamkeit könnte die Zahl der Unfälle generell minimiert werden.
Daneben definiert das Bürgerliche Gesetzbuch die Fahrlässigkeit. Unter dem Oberbegriff der Verantwortlichkeit des Schuldners heißt es dort im § 276 Abs. 2:
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Das Strafmaß für fahrlässige Tötung beschreibt das Strafgesetzbuch § 222. Danach kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen. Für eine fahrlässige Tötung kann die Strafe auch in Form einer Geldstrafe erfolgen.
Übrigens: Die Verjährung für fahrlässige Tötung liegt bei zehn Jahren.