Wirtschaftlicher Totalschaden – Ab wann wird von einem Totalschaden gesprochen?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was ist ein Totalschaden?

Erfahren Sie hier, was ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Erfahren Sie hier, was ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Sind Sie in einem Unfall verwickelt und entsteht ein Sachschaden, schließt sich der Prozess der Schadensregulierung an. Dabei spielt neben Restwert und Minderwert auch die Frage nach dem Totalschaden eine Rolle.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Totalschaden einen Sachschaden beschreibt, der entweder nicht mehr behoben werden kann oder dessen Reparatur sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Dies kommt vor allem bei schweren Unfällen vor.

Doch inwiefern unterscheiden sich ein wirtschaftlicher und technischer Totalschaden genau? Und wie erfolgt die Abrechnung bei einem Totalschaden durch die Versicherung? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zum Totalschaden

Wann ist von einem Totalschaden die Rede?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn sich etwa nach einem Unfall die Schäden am Fahrzeug nicht mehr beheben lassen oder sich eine Reparatur nicht mehr rechnet.

Welche Arten von Totalschaden gibt es?

Beim Kfz-Gutachten wird zwischen einem technischen, wirtschaftlichen und unechten Totalschaden unterschieden.

Was zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erstattet die Versicherung im Zuge der Schadensregulierung den Zeitwert des Wagens. Die Versicherer verstehen darunter den Anschaffungspreis für ein gleichwertiges Fahrzeug.

Totalschaden in diesem kurzen Video erklärt:

Totalschaden am Auto! Wichtige Informationen in diesem Video.
Totalschaden am Auto! Wichtige Informationen in diesem Video.

Wie unterscheidet sich ein technischer von einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Ein technischer Totalschaden am Auto ist wahrscheinlich am einfachsten nachzuvollziehen. Denn es handelt sich um einen Sachschaden, der trotz verschiedener technischer Möglichkeiten nicht mehr behoben werden kann.

Eine Wiederherstellung des Ausgangszustandes ist nicht mehr möglich. Dann kann nur noch im Kfz-Gutachten ein sogenannter Schrottwert festgehalten werden.

Die Versicherung übernimmt in einem solchen Fall in der Regel nur noch die Differenz von Wiederbeschaffungswert, also Zeitwert, und Restwert des Fahrzeugs.

Es ist zwischen einem technischen und wirtschaftlichen Totalschaden zu unterscheiden.
Es ist zwischen einem technischen und wirtschaftlichen Totalschaden zu unterscheiden.

In Ausnahmen werden jedoch auch jene Reparaturkosten übernommen, die den Wert der Wiederbeschaffung um nicht mehr als 130 Prozent übersteigen. Dabei wird der Restwert dann nicht berücksichtigt.

Ein technischer Totalschaden kann jedoch schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden werden.

Entsteht ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto, sind immer die Kosten für die Instandsetzung ausschlaggebend. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Sollte der Schaden fiktiv abgerechnet werden, muss der Restwert mit einbezogen werden. Dann dürfen die Kosten für die Instandhaltung nicht über der Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert liegen.

Beispiel – Wirtschaftlicher Totalschaden bei fiktiver Abrechnung

Werden beispielsweise für die Reparatur des Unfallwagens 4.000 Euro veranschlagt und die Differenz aus Wiederbeschaffungswert (5.000 Euro) und Restwert (2.000 Euro) beträgt 3.000 Euro, liegt für das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Reparaturkosten übersteigen die gebildete Differenz von 3.000 Euro.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist vom Restwert abhängig, der den Wert für das Fahrzeug im nicht-reparierten Zustand beschreibt. Zudem ist die Wiederbeschaffung für ein entsprechendes Fahrzeug (ohne Unfall) maßgeblich. Dabei sind Alter, Ausstattung und der allgemeine Zustand zu berücksichtigen.

Was ist ein unechter Totalschaden?

Wirtschaftlicher Totalschaden: Eine Reparatur übersteigt den Wiederbeschaffungswert.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Eine Reparatur übersteigt den Wiederbeschaffungswert.

Ein unechter wirtschaftlicher Totalschaden findet sich immer dort, wo ein Neuwagen in einen Unfall involviert ist.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Die Zulassung darf nicht mehr als vier Wochen zurückliegen.
  • Die Fahrleistung darf nicht mehr als 1000 Kilometer überschritten haben.

Die Abrechnung des Schadens durch die Versicherung kommt in einem solchen Fall einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich.

Zudem ist eine Neuwertentschädigung durch die Versicherung nur dann möglich, wenn die Benutzung des reparierten Wagens dem Halter nicht zuzumuten ist. Das verunfallte Fahrzeug wird verkauft und ein Neuwagen erworben.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für das Reparieren bei mindestens 30 Prozent des Fahrzeugwertes liegen müssen.

Wie wird ein wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet?

Für einen Totalschaden erfolgt die Abrechnung in einem Haftpflichtfall grundsätzlich in Abhängigkeit davon, ob die Reparatur die Wiederbeschaffung übersteigt.

Wenn Sie einen Totalschaden abrechnen, ist zwischen einem Kasko- und Haftpflichtfall zu unterscheiden.
Wenn Sie einen Totalschaden abrechnen, ist zwischen einem Kasko- und Haftpflichtfall zu unterscheiden.

Das ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug repariert, verkauft oder weiter genutzt wird. Das heißt, es wird eine sogenannte fiktive Schadensabrechnung vorgenommen.

Dabei sollte der Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 130 Prozent für die Instandsetzung überstiegen werden.

Andernfalls wird ein wirtschaftlicher Totalschaden von der Versicherung nur in Hinblick auf die Wiederbeschaffung abgedeckt.

Beispiel für die Abrechnung bei einem Auto mit Totalschaden

Liegt der Zeitwert für Ihr beschädigtes Kfz bei 30.000 Euro, ergibt sich für den maximalen Reparaturkostenaufwand eine Summe von 39.000 Euro (130 Prozent). Der Restwert wird hierbei nicht berücksichtigt.

Totalschaden mit Vollkasko abrechnen

Bei der Kaskoversicherung haben Sie keinen Anspruch auf den Wert von 130 Prozent für die Reparaturkosten.

Dennoch ist eine Erstattung des Neupreises möglich, unter folgenden Bedingungen:

  • In den ersten sechs Monaten nach der Erstzulassung
  • Wenn die Reparaturkosten mindestens 80 Prozent des Neupreises umfassen
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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