Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2024
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Wann ist ein Unfall ein Wildunfall?
Grundsätzlich sind zwei Arten der Wildunfälle zu unterscheiden. Zum einen wird ein Verkehrsunfall so bezeichnet, bei dem ein Fahrzeug mit einem Wildtier kollidiert.
Zum anderen wird von einem Wildunfall gesprochen, wenn durch ein Ausweichmanöver, das von einem Wildtier eingeleitet wird, ein Schaden entsteht.
Stirbt das Tier bei einem derartigen Unfall, wird vom sogenannten Fallwild gesprochen, das in der tierischen Lebensmittelhygiene-Verordnung näher beschrieben ist. Dabei ist die äußere Gewalteinwirkung, die den Tod des Tieres verursacht, ausschlaggebend.
Inhalt
FAQ: Wildunfall
In aller Regel ist die Gefahr für einen Wildunfall auf der Landstraße bei hoher Geschwindigkeit am größten. Gerade in der Dämmerung kommt es häufig zu Kollisionen.
Hat sich ein Wildunfall ereignet, sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern. Lebt das Tier noch, sollten Sie dringend den zuständigen Förster oder die Polizei informieren. Zwar begehen Sie keine Fahrerflucht, wenn Sie das Tier zurücklassen, allerdings kann Ihnen Tierquälerei vorgeworfen werden.
Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kommt dieser in aller Regel für die entstandenen Schäden durch einen Wildunfall auf.
Verhalten bei einem Wildunfall: Was sollten Sie tun?
Wenn ein Reh oder gar ein Wildschwein vor das Auto läuft, ist der Schrecken groß und alle guten Ratschläge aus dem Fahrschulunterricht sind vergessen.
Bei großen Tieren empfiehlt es sich dennoch, eine Kollision einzugehen und panische Ausweichmanöver eher zu vermeiden.
Wenn Sie bewusst einen direkten Unfall provozieren, ist darauf zu achten, dass das Lenkrad festgehalten und stark abgebremst wird. Denn bereits bei Geschwindigkeiten von 50 oder gar 60 km/h wirken enorme Kräfte. Ein Reh kann dann mit einem Gewicht von fast einer Tonne auf das Fahrzeug prallen.
Wichtig! Zwar ist der Mensch im Vergleich zum Tier bei einem Wildunfall relativ gut geschützt, aber bei einem Aufprall mit Vollgas kann es trotzdem zu verheerenden Folgen kommen.
Video zum Thema Wildunfall: richtig verhalten und vermeiden
Was ist wichtig nach einem Unfall?
Viele fragen sich nach einem Wildunfall, was zu tun ist. Wie bei jedem anderen Verkehrsunfall sollten Sie zu allererst Ruhe bewahren, auch wenn das schwer fällt, weil Ihnen der Schrecken noch in den Knochen steckt.
Es ist auch dringend davon abzuraten, den Unfallort einfach zu verlassen. Ihnen kann bei einem Wildunfall zwar keine Fahrerflucht zur Last gelegt werden, aber Sie würden damit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, vor allem dann, wenn das Tier noch lebt.
Nach einem Wildunfall ist es ratsam, die Unfallstelle abzusichern, damit Sie nicht einen Folgeunfall verursachen, indem Ihnen jemand auffährt und damit andere oder sich selbst gefährden. Außerdem ist es strafbar, wenn die Unfallstelle nicht abgesichert wird.
Stellen Sie die Warnblinker ein und ziehen Sie eine Warnweste über. Ebenso ist ein Warndreieck in einem angemessenen Abstand aufzustellen.
Wichtig! Beachten Sie, dass Sie die Tiere nicht anfassen, auch wenn es schwerfällt, diesem nicht zu helfen. Die angefahrenen Tiere können panisch reagieren und erhebliche Verletzungen verursachen.
Anschließend sollten Sie den Wildunfall unbedingt melden. Informieren Sie die Polizei darüber, was gesehen ist. Förster oder Jagdpächter werden sich um das Tier kümmern.
Wildunfall bei der Versicherung melden
Viele fragen sich nach einem Wildunfall, wer denn dafür zahlt. Dabei klärt die Versicherung bei jedem Unfall grundsätzlich, wer die Schuld an dem Schaden trägt.
Ist nur das eigene Auto betroffen, handelt es sich um einen Fall für die Kaskoversicherung. Ist ein anderes Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen worden, greift nach dem Wildunfall die eigene Haftpflicht.
Eine Vollkaskoversicherung bereinigt jeden Schaden, der durch einen derartigen Unfall entsteht. Die Teilkasko greift beim Wildunfall nur dann, wenn es sich um das sogenannte Haarwild handelt. Dazu zählen neben dem Dam- Rot- und Schwarzwild auch kleinere Wildtiere wie der Fuchs oder Mader.
Mehr Informationen zur rechtlichen Situation bezüglich Wildunfällen in Österreich finden Sie unter anwalt-hofer.at.