Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
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Trunkenheit am Steuer mit Unfall als Folge
Alkohol beim Autofahren ist nicht erlaubt, da er die Gefahr eines Unfalls stark erhöht. Grund dafür ist die spezielle Wirkung auf den menschlichen Körper: Unter Alkoholeinfluss verändert sich die Wahrnehmung. So können beispielsweise Entfernungen nicht mehr richtig eingeschätzt werden. Außerdem beeinträchtigt die Droge die Verarbeitung von Informationen durch das Gehirn. Hinzu kommt eine Verlangsamung der Reaktionsgeschwindigkeit. Deshalb hat ein Fahrer bereits bei einer geringen Promillezahl mit Sanktionen zu rechnen.
Welche Strafen drohen, wenn ein Kraftfahrzeugführer durch den Konsum von Alkohol einen Unfall verursacht? Ist der Führerschein dann weg? Zahlt die Versicherung bei einem Autounfall unter Alkoholeinfluss? Antworten darauf finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Betrunken einen Unfall gebaut
Haben Sie mit einem Promillewert von mehr als 0,3 den Verkehr gefährdet bzw. einen Unfall gebaut, so drohen Ihnen drei Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Haben Sie durch eine selbstverschuldete Kollision einen anderen Menschen verletzt, hat dieser in aller Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe wird individuell festgelegt und hängt von der Schwere der Verletzungen ab.
Grundsätzlich muss die Haftpflichtversicherung erst einmal die Kosten übernehmen. Allerdings kann diese den Unfallfahrer in Regress nehmen, wenn ihm der Konsum von Alkohol am Steuer nachgewiesen wurde.
Autounfall wegen Alkohol: Welche Strafe ist möglich?
Wie schon erwähnt, steht bereits Alkohol am Steuer ohne Unfallfolge unter Strafe. Wichtige Kriterien sind hierbei unter anderem die Anzahl der Promille, die Häufigkeit der Vergehen und die Frage der auffälligen Fahrweise. Schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut ist bei Ausfallerscheinungen im Fahrverhalten z. B. eine hohe Geldstrafe möglich.
Bei einem Unfall mit Alkohol lautet der Vorwurf in der Regel auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Diese Straftat wird in § 315c Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) wie folgt definiert:
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel […]
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, […]
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe ist mit Nebenstrafen zu rechnen, wenn es zu einem Unfall mit Alkohol am Steuer kommt. Dazu zählen in der Regel drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Es kann außerdem sein, dass die Führerscheinstelle die Teilnahme an und das Bestehen der sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung, besser bekannt als MPU, verlangt.
Erst danach kann dann der Betroffene – nach Ablauf der Sperrfrist – seinen Führerschein wiedererhalten. Ein Kriterium bei der Entscheidung über die Notwendigkeit der MPU ist unter anderem die Anzahl der Promille zum Zeitpunkt des Unfalls.
Ab 1,6 Promille Alkohol im Blut ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sehr wahrscheinlich.
Video: Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer
Betrunken einen Unfall gebaut: Zahlt die Versicherung?
Unter Alkohol einen Unfall gebaut? Das kann teuer werden. Ein Unfall mit Alkohol am Steuer zieht eine Strafe nach sich, doch ist das oft nicht die einzige Konsequenz. Meist bedeutet ein Autounfall mit Alkohol auch Ärger mit der Kfz-Versicherung. Denn wenn der Versicherungsnehmer alkoholisiert einen Unfall verursacht, zahlt die Haftpflichtversicherung im Normalfall zwar vorerst, doch kann sie später einen Teil der Kosten vom Unfallfahrer zurückverlangen.
Die Rede ist in diesem Fall von einer Regressforderung. Entscheidend ist, ob der Alkoholeinflussdie Ursache für den Unfall war. Kommt die Haftpflichtversicherung nicht für alle Schäden auf, kann das teuer werden. Wird z. B. eine andere Person bei dem Verkehrsunfall mit Alkohol verletzt, hat diese Anspruch auf Schmerzensgeld.
Anders sieht es bei Schäden am eigenen Auto aus. Die Kaskoversicherung ist nämlich bei einem Unfall mit Alkohol unter Umständen sogar in der Lage, die Kostenübernahme vollständig zu verweigern.