Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024
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Wenn beide Parteien sich nach dem Unfall gegenseitig beschuldigen
Knapp 2,6 Millionen Verkehrsunfälle wurden dem Statistischen Bundesamt zufolge im Jahr 2016polizeilich erfasst. Dies bedeutet eine Steigerung um 2,7 Prozent zum Vorjahr. Bei einigen dieser Unfälle mag es zweifelsfrei klar gewesen sein, weshalb es zum Zusammenstoß kam, bei anderen hingegen kam es mit Sicherheit zu gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen den Unfallbeteiligten. Schließlich möchte niemand gerne einen Fehler zugeben – vor allem nicht, wenn ein Unfall daraus resultierte.
In den seltensten Fällen kann die Schuldfrage nach einem Unfall mit dem Auto noch direkt am Ort des Geschehens geklärt werden. Möglicherweise haben beide Autofahrer dazu beigetragen, dass es letztendlich gekracht hat, oder die Schuld liegt ausschließlich bei einem der Fahrer. Um das Ganze zu klären, kann es daher von Vorteil sein, in einer solchen Situation die Polizei zu informieren.
Doch wie kann nach einem Unfall die Schuldfrage geklärt werden? Was müssen Sie in Bezug auf die Versicherung beachten, wenn nicht eindeutig festgestellt werden kann, wer die Schuld an der Kollision trägt? Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Schuldfrage beim Unfall
Wer die Schuld an einem Unfall trägt, lässt sich pauschal nicht sagen. So gilt es bei der Einschätzung etwa mögliche Verstöße gegen Verkehrsregeln zu berücksichtigen.
Tragen beide Unfallparteien Schuld an der Kollision, übernehmen die jeweiligen Versicherungen üblicherweise die von ihrem Klienten verursachten Schäden. Dabei erfolgt die Schadensregulierung allerdings entsprechend der prozentualen Mitschuld.
In einem solchen Fall sollen die Ermittlungen der Polizei und ggf. auch ein Gutachten Aufschluss zum Unfallhergang geben.
Wie lässt sich nach einem Unfall die Schuldfrage klären?
Damit der entstandene Schaden reguliert werden kann, ist die Klärung der Schuldfrage nach einem Autounfall unverzichtbar. Immerhin ist ansonsten völlig unklar, wessen Versicherung zahlen muss. Im Folgenden haben wir drei Tipps für Sie zusammengefasst, die verhindern sollen, dass nach einem Unfall die Schuldfrage ungeklärt bleibt:
- Unfallbericht erstellen: In einem Unfallbericht finden jegliche Informationen Platz, die mit der Kollision im Zusammenhang stehen. Welche Schäden sind dabei entstanden? Wann kam es zum Unfall (Tag/Uhrzeit)? Auch Angaben zur Versicherung und den jeweiligen Fahrzeugensind möglich. Verfassen Sie den Unfallbericht am besten zusammen mit dem Unfallgegner. Schließlich müssen Sie beide den Bericht unterschreiben und es soll alles seine Richtigkeit haben. Verzichten Sie jedoch auf ein direktes Schuldanerkenntnis.
- Unfallskizze anfertigen: Um nach einem Unfall die Schuldfrage zu klären, empfiehlt es sich, eine Skizze vom Unfallort anzufertigen. Diese kann Aufschluss darüber geben, weshalb es letzten Endes gekracht hat.
- Unfallort und beschädigte Fahrzeuge fotografieren: Oft sprechen Bilder für sich und bringen so Licht ins Dunkel. Da heutzutage kaum jemand ohne Handy oder Smartphone das Haus verlässt, ist dieser Schritt schnell erledigt. Außerdem können Sie sich möglicherweise ein teures Gutachten sparen, wenn Sie sich bereits selbst um Beweisfotos gekümmert haben.
Sollte trotz allem nach einem Verkehrsunfall die Schuldfrage noch unklar sein, können Sie den Vorfall der Polizei melden. Diese sichert nach ihrem Eintreffen an der Unfallstelle selbst Beweise und befragt Unfallbeteiligte sowie Zeugen. Bei einem Unfall mit Personenschaden ist es laut Verkehrsrecht ohnehin verpflichtend, die Polizei zu rufen.
Nach einem Unfall ist die Schuldfrage ungeklärt: Kann die Versicherung sich querstellen?
Wenn nach einem Unfall die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, zieht sich die Schadensregulierung durch die Versicherung entsprechend in die Länge. Normalerweise kommunizieren die Versicherungen der Unfallbeteiligten miteinander und können es so lange verweigern, für entstandene Schäden aufzukommen, bis feststeht, wer am Unfall Schuld hat.
Häufig kümmern sich die Versicherungen dann selbst darum, einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Unfallfahrzeuge genau betrachtet und so auf den Unfallhergang schließen kann. Kommt auch dieser zu keinem brauchbaren Ergebnis, besteht die Möglichkeit, einen Vergleich auszuhandeln. Beide Fahrer tragen in diesem Fall eine Teilschuld.
Beachten Sie die genannten Tipps, um nach einem Unfall die Schuldfrage klären zu können bzw. rufen bei Schwierigkeiten die Polizei hinzu, sollte es soweit jedoch gar nicht erst kommen. Schlimmstenfalls können Sie sich immer noch an einen Anwalt wenden, der sich für Ihr Recht einsetzt.