Letzte Aktualisierung am: 6. Mai 2025
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Kurz & knapp: Das Zeugnisverweigerungsrecht
Berufsgeheimnisträger und nahe Angehörige besitzen das Zeugnisverweigerungsrecht. In dieser Übersicht erfahren Sie, für wen das Zeugnisverweigerungsrecht gilt. Als Beschuldigter darf man ebenfalls die Aussage verweigern (Aussageverweigerungsrecht).
Sie dürfen Ihr Zeugnis verweigern, wenn ein persönliches oder sonstiges Vertrauensverhältnis zum Beschuldigten existiert, welches als besonders schützenswert gilt. Hierzu zählen Berufsgeheimnisträger und die in der Übersicht aufgeführten nahen Angehörige.
Ja. Laut § 52 StPO müssen Sie über das Zeugnisverweigerungsrecht belehrt werden. Falls Sie zunächst auf das Zeugnisverweigerungsrecht verzichten, können Sie diese Entscheidung jederzeit widerrufen. Für wen Sie Ihre Zeugenaussage verweigern dürfen, erfahren Sie in der Übersicht.
Es gibt Situationen, in denen der Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer sinnvoll ist. Konsequenzen sind bei dieser Maßnahme insofern möglich, als dass das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet werden kann.
Inhalt
Was ist das Zeugnisverweigerungsrecht?
Sowohl bei Straftaten als auch bei Ordnungswidrigkeiten kann man eine Zeugenaussage verweigern. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht wird denjenigen gewährt, die in einem bestimmten Verhältnis zum Beschuldigten stehen. Dazu zählen laut § 52 StPO:
- Verlobte
- Ehegatten und Lebenspartner (selbst bei vergangenen Beziehungen)
- Verwandte bis zum dritten Grad
- Verschwägerte bis zum zweiten Grad
Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt laut § 53 StPO ebenfalls für Berufsgeheimnisträger, wie z. B. Ärzte, oder Journalisten.
Neben dem Zeugnisverweigerungsrecht gibt es noch das Aussage- und das Auskunftsverweigerungsrecht. Die 3 Rechte sind in ihrer Bedeutung ähnlich, finden jedoch in verschiedenen Fällen Anwendung.
Zeugnis, Aussage oder Auskunft verweigern?
Was ist der Unterschied zwischen dem Aussageverweigerungsrecht, dem Zeugnisverweigerungsrecht und dem Auskunftsverweigerungsrecht? Wer nach welchem Recht handelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Das Zeugnisverweigerungsrecht kann von denjenigen in Anspruch genommen werden, die als Zeugen ihre engen Angehörigen nicht belasten wollen.
Das Auskunftsverweigerungsrecht gilt nicht nur bei Angehörigen, sondern auch, wenn dem Zeugen selbst im Fall einer Aussage eine Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit drohen würde.
Das Aussageverweigerungsrecht können Beschuldigte in Anspruch nehmen, um sich selbst nicht zu belasten.
Für wen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht? Eine Tabelle.
Berufsgeheimnisträger und nahe Angehörige dürfen laut Gesetz die Aussage verweigern. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wer zum Kreis der nahen Angehörigen zählt und ob das Zeugnisverweigerungsrecht Stiefkinder, Verlobte, Lebenspartner und Cousinen mit einschließt.
Angehöriger | Zeugnisverweigerungsrecht |
---|---|
Kind | ja |
Pflegekind | ja |
Stiefkind | ja |
Eltern | ja |
Stiefeltern | ja |
Pflegeeltern | ja |
Schwiegereltern | ja |
Großeltern | ja |
Urgroßeltern | ja |
Geschwister | ja |
Stiefgeschwister | nein |
Tante / Onkel | ja |
Nichte / Neffe | ja |
Cousin /Cousine | nein |
Ehepartner | ja |
Verlobte | ja |
eingetragene Lebenspartner | ja |
nicht eingetragene Lebenspartner | nein |
Schwager / Schwägerin | ja |
Das Zeugnisverweigerungsrecht steht neben Verlobten, Ehegatten und Lebenspartnern all denjenigen zu, welche mit dem Beschuldigten bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind. Dementsprechend schützt das Zeugnisverweigerungsrecht Kind, Schwager oder Großeltern vor einer Aussage. Stiefgeschwister bspw. sind hingegen weder verwandt noch verschwägert und können sich deswegen nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Die Cousine und der Cousin eines Beschuldigten verfügen zwar über ein Verwandtschaftsverhältnis, jedoch nur des vierten Grades, weswegen auch sie ihre Zeugenaussage nicht verweigern dürfen.
Das Blitzerfoto und das Zeugnisverweigerungsrecht
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr ist es unter Umständen möglich, das Zeugnisverweigerungsrecht einzusetzen. Die Ordnungswidrigkeit muss dafür nicht vom Halter, sondern von einem nahestehenden Angehörigen begangen worden sein. Nur dann besitzt der Halter das Zeugnisverweigerungsrecht. Löst der Blitzer also beim Ehepartner aus, ist es nicht verpflichtend, eine Aussage zu tätigen.
Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es 3 mögliche Szenarien:
- Sie erhalten einen Bußgeldbescheid
- Sie erhalten einen Anhörungsbogen.
- Sie erhalten einen Zeugenfragebogen.
Sollten Ihnen direkt ein Bußgeldbescheid zugestellt werden, ist sich die Behörde sicher, dass Sie als Halter auch der Verursacher der Ordnungswidrigkeit waren. In diesem Fall bleibt Ihnen der Einspruch.
Bei der zweiten Variante gibt Ihnen die Behörde die Möglichkeit, vor dem Bußgeldbescheid Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen. Zu diesem Zweck erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Das Zeugnisverweigerungsrecht besitzen Sie hierbei nicht, aber sie können sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen, damit Sie sich nicht selbst belasten müssen.
Eventuell erhalten Sie per Post einen Zeugenfragebogen, nachdem ein Blitzer auslöste. Vom Zeugnisverweigerungsrecht können Sie jetzt unter Umständen Gebrauch machen. Die Behörde ist sich nämlich nicht sicher, wer die Ordnungswidrigkeit beging. Handelte es sich beim Verkehrssünder um einen nahen Angehörigen nach der gesetzlichen Definition, können Sie ihr Zeugnis verweigern.
Machen Sie keine Falschaussage! Dies ist eine Straftat und kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Informationen zu verschweigen ist bei nahen Angehörigen legitim und geschützt durch das Zeugnisverweigerungsrecht. Gemäß § 111 OWiG müssen Sie lediglich Ihren eigenen persönlichen Daten angeben.
Was passiert, wenn ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache?
Das Zeugnisverweigerungsrecht besitzt wenige Nachteile. Mit manchen Konsequenzen müssen Sie jedoch rechnen, insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen. Nutzen Sie als Fahrzeughalter das Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer-Verstoß, was einem Verwandten passiert ist, kann danach eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden. Diese ist durch § 31a StVZO geregelt und ermöglicht es, nachzuvollziehen, wer wann mit dem jeweiligen Fahrzeug fuhr.
Konnte der Verursacher einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nicht gefunden werden, greift ggf. § 31a StVZO, obwohl Ihr Zeugnisverweigerungsrecht gilt. Das Fahrtenbuch beschneidet laut mehreren Gerichtsurteilen Ihr Recht nicht, die Aussage zu verweigern.
Das Fahrtenbuch erklärt im Video!
Quellen und weiterführende Links
- In der Strafprozessordnung (StPO) ist das Zeugenaussageverweigerungsrecht im § 52 geregelt.
- Die Bestimmungen zum Fahrtenbuch sind im § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu finden.
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