Zeugenfragebogen: Ist Ignorieren eine Option?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Zeugenfragebogen

Wozu dient der Zeugenfragebogen?

Scheidet bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr der Fahrzeughalter als Täter aus, kann dieser im Zuge der Fahrerermittlung einen Zeugenfragebogen erhalten. Der Halter erhält dadurch die Möglichkeit, sich zur Identität des Verkehrssünders zu äußern.

Muss man den Zeugenfragebogen ausfüllen?

Als Fahrzeughalter müssen Sie lediglich Angaben zu Ihrer Person machen, zu Auskünften zum Fahrer oder zum Vorfall sind Sie hingegen nicht verpflichtet. Müssten Sie Angehörige belasten, können Sie beim Zeugenfragebogen auch die Aussage verweigern, denn es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Gleichzeitig gilt es Falschaussagen zu vermeiden, denn diese stellen eine Straftat dar.

Was passiert, wenn ich den Zeugenfragebogen nicht beantworte?

Wenn Sie den Zeugenfragebogen nicht fristgerecht zurückschicken, müssen Sie mit einer Vorladung auf die Polizeiwache für die Aufnahme einer Aussage rechnen. Darüber hinaus können die Behörden auch eine sogenannte Fahrtenbuchauflage verhängen, wodurch Sie jede Fahrt mit dem Kfz dokumentieren müssen. Künftige Verkehrsverstöße sollen sich dadurch leichter einen Täter zuordnen lassen.

Wird bei einer Ordnungswidrigkeit durch den Zeugenfragebogen die Verjährung unterbrochen?

Nein, der Zeugenfragebogen führt bei Ordnungswidrigkeiten nicht zu einer Unterbrechung der Verjährungsfristen. Anders gestaltet sich dies etwa beim Anhörungsbogen, denn durch den Versand dieses Schreibens beginnen die Fristen erneut, sodass der Bußgeldbescheid spätestens nach sechs Monaten verjährt. 

Video: Was hat es mit dem Zeugenfragebogen auf sich?

Müssen Sie den Zeugenfragebogen beantworten? Die Antwort gibt es hier im Video.
Müssen Sie den Zeugenfragebogen beantworten? Die Antwort gibt es hier im Video.

Zeugenfragebogen zu einer Ordnungswidrigkeit: Wozu dient er?

Wer muss das Bußgeld zahlen? Der Zeugenfragebogen soll Polizei und Behörden bei der Fahrerermittlung helfen.
Wer muss das Bußgeld zahlen? Der Zeugenfragebogen soll Polizei und Behörden bei der Fahrerermittlung helfen.

Dokumentieren Blitzer eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder eine Abstandsunterschreitung, ist es in der Regel nicht möglich, den Verkehrssünder direkt mit seiner Tat zu konfrontieren und dessen Identität festzustellen. Stattdessen erfolgt die Fahrerermittlung bei solchen Ordnungswidrigkeiten in Straßenverkehr in der Regel schriftlich. Eine Option ist dabei der sogenannte Zeugenfragebogen.

Dieser wird dem Halter des Tatfahrzeuges, der sich mithilfe des Kennzeichens meist leicht ermitteln lässt, zugestellt, wenn dieser als Täter nicht in Frage kommt. So wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Zeugenfragebogen etwa versandt, wenn das Blitzerfoto eindeutig zeigt, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann. Darüber hinaus kann der Halter einen Zeugenfragebogen bekommen, wenn dieser bereits im Anhörungsbogen angegeben hat, das Kfz nicht gefahren zu sein.

Wichtig ist dieses Vorgehen, da in Deutschland in der Regel die Fahrerhaftung gilt. Somit kann nur der tatsächliche Verursacher der Ordnungswidrigkeit zur Rechenschaft gezogen werden, ist es daher erforderlich, diesen im Vorfeld des Bußgeldverfahrens zu identifizieren. Denn lässt sich trotz umfangreicher Nachforschungen nicht ermitteln, wer den Verkehrsverstoß begangen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Zeugenfragebogen und Anhörungsbogen?

Sowohl der Zeugenfrage- als auch der Anhörungsbogen können der Fahrerermittlung dienen. Allerdings wird letzterer vor allem versandt, wenn die Behörden davon ausgehen, dass Fahrer und Halter identisch sind. Der Verkehrssünder erhält durch das Schreiben die Möglichkeit, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern, bevor der amtliche Bußgeldbescheid versendet wird.

Wie sieht ein Zeugenfragebogen aus? Unser Muster zeigt es Ihnen!

Zwar können sich die Schreiben von Behörden durchaus bei der Optik unterscheiden, inhaltlich gibt es hingegen wenig Spielräume. Das nachfolgende Muster zum Zeugenfragebogen dient daher der Veranschaulichung.

Zeugenfragebogen/Fahrerermittlung

Sehr geehrter Herr Muster,

Sie wurden als Halter des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen XX-XX-XXX benannt. Folgende Ordnungswidrigkeit wurde mit diesem Kfz begangen:

Wo: (genaue Adresse)
Wann: (Feststellungstag und Uhrzeit)

Ordnungswidrigkeit(en): (z. B. Tempoverstoß)

Verletzte Vorschriften: (z. B. § x StVO)

Beweismittel: (z. B. Messung)

Wir bitten Sie, uns die Personalien und Anschrift des/der Verantwortlichen hier mitzuteilen und den Fragebogen innerhalb von _____ Tagen/Wochen zurückzusenden:

Für diese Ordnungswidrigkeit(en) ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von ____ Euro vorgesehen. Wenn der Führer des Fahrzeugs den Betrag innerhalb der genannten Frist bezahlt, ist das Verfahren damit abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter:
Zeugenfragebogen: Muster (.PDF)
Zeugenfragebogen: Muster (.DOC)

Zeugenfragebogen richtig ausfüllen: Was ist Pflicht?

Wer wurde geblitzt? Beim Zeugenfragebogen zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Zeugnisverweigerungsrecht bestehen.
Wer wurde geblitzt? Beim Zeugenfragebogen zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Zeugnisverweigerungsrecht bestehen.

Haben Sie als Fahrzeughalter einen Zeugenfragebogen erhalten, dürfen Sie diesen nicht einfach ignorieren. Denn Sie sind dazu verpflichtet, zumindest die Angaben zu Ihrer Person zu überprüfen. Fehlen Informationen oder sind diese fehlerhaft, müssen Sie diese ergänzen oder korrigieren und das Schreiben anschließend innerhalb der vorgegebenen Frist (meist eine Woche) an die Polizei zurücksenden.

Verbessern Sie die Informationen nicht oder machen Sie sogar falsche Angaben zur eigenen Person, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dar, die ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen kann. Reagieren Sie gar nicht auf den Zeugenfragebogen, kann dies ggf. eine Vorladung von der Polizei zur Folge haben. Die Beamten nehmen Ihre Aussage dann auf dem Revier auf.

Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, sonstige Fragen im Zeugenfragebogen zu beantworten. Auskünfte zum tatsächlichen Fahrer oder dem Vorfall müssen Sie demnach nicht machen. Die Polizei kann aber in Ihrem nähern Umfeld ermitteln, da davon auszugehen ist, dass Sie Ihr Fahrzeug vor allem an Verwandte oder enge Freunde verleihen. Nicht unüblich sind in solchen Fällen etwa Befragungen von Nachbarn oder Angehörigen. Zudem kann die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage drohen, um bei künftigen Verkehrsverstößen den Fahrer besser ermitteln zu können.

Müssten Sie bei einer wahrheitsgemäßen Aussage ein Familienmitglied belasten, können Sie sich beim Zeugenfragebogen auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Demnach dürfen Sie die Aussage verweigern, wenn insbesondere folgende Angehörige betroffen sind:

  • Ehepartner (auch geschiedene)
  • Verlobte/r
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Großeltern

Wichtig! Auch wenn Sie Angehörige oder Freunde schützen wollen, dürfen Sie im Zeugenfragebogen keinen falschen Fahrer angeben. Denn dabei handelt es sich um eine falsche Verdächtigung, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann.

Zeugenfragebogen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Firmenwagen: Welche Besonderheiten gelten?

Mit dem Firmenwagen von Blitzer erwischt: Beim Zeugenfragebogen ist dabei der Adressat von Bedeutung.
Mit dem Firmenwagen von Blitzer erwischt: Beim Zeugenfragebogen ist dabei der Adressat von Bedeutung.

Privatfahrzeuge stehen in der Regel nur einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung, sodass die Anzahl der potentiellen Täter überschaubar ist. Komplizierter gestaltet sich die Angelegenheit mitunter bei Firmenwagen, die von der gesamten Belegschaft verwendet werden. Aber auch in diesem Fall muss die Polizei versuchen, den tatsächlichen Verkehrssünder zu ermitteln.

Wird ein Zeugenfragebogen bei einem Firmenwagen versendet, geht dieser an das Unternehmen. Ob der Arbeitgeber allerdings Angaben zur Sache machen muss, hängt davon ab, an wen das Schreiben adressiert wurde. Handelt es sich bei dem Empfänger um eine juristische Person, wurde also nur das Unternehmen angeschrieben, besteht keine Verpflichtung, auf den Zeugenfragebogen zu reagieren.

Wurde hingegen der gesetzliche Vertreter des Unternehmens und somit eine natürliche Person angeschrieben, muss diese auf den Zeugenfragebogen reagieren und eine Aussage tätigen. Dabei reicht es in der Regel aus, die Mitarbeiter zu benennen, denen das Fahrzeug am Tattag zugeteilt war. Weitere Nachforschungen müssen Betriebe üblicherweise nicht tätigen.

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Zeugenfragebogen: Ist Ignorieren eine Option?
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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissen und Kulturanthropologie studiert. Sie ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeldrechner.com und bereitet dafür komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich auf.

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