Letzte Aktualisierung am: 20. September 2024
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Kurz und knapp: Ab wie viel Punkten gibt es Fahrverbot?
Bei wie viel Punkten es ein Fahrverbot gibt, ist einheitlich geregelt: Ein Fahrverbot kann bei allen Verstößen verhängt werden, für die es 2 Punkte gibt. Einen Ausnahmefall stellen Wiederholungstäter dar, die innerhalb eines Jahres zweimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten haben. Hier kann nach dem zweiten Verstoß ein Fahrverbot drohen, auch, wenn es nur einen Punkt gibt. Ein Fahrverbot ist übrigens nicht mit einem Entzug der Fahrerlaubnis zu vergleichen. Lesen Sie hier, was die beiden Maßnahmen voneinander unterscheidet.
Das Punktesystem in Flensburg bewertet die Fahreignung von Verkehrsteilnehmern. Bestimmte Verkehrsverstöße sind im Bußgeldkatalog mit bis zu 3 Punkten belegt. Begeht ein Fahrer einen solchen Verstoß, werden ihm die entsprechenden Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen.
Punkte verfallen nach einer bestimmten Zeitspanne wieder. Je mehr Punkte es für einen Verstoß gibt, desto länger ist diese Zeitspanne. Lesen Sie weiter unten alles zur Verjährung.
Bei allen Verkehrsverstößen, für die 2 Punkte drohen, müssen Sie auch mit einem 1-monatigen Fahrverbot rechnen.
Inhalt
Ab wie viel Punkten ist der Führerschein weg?
Bei wie vielen Punkten es ein Fahrverbot gibt, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Pro Verstoß können ein bis drei Punkte vergeben werden. In den meisten Fällen gibt es bei zwei Punkten ein Fahrverbot. Bei Verstößen, die mit drei Punkten geahndet werden, kann bereits die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Auch, wenn die beiden Begriffe umgangssprachlich oft synonym verwendet werden, bezeichnen sie unterschiedliche Dinge. Wie viele Punkte es bis zum Fahrverbot sind, unterscheidet sich von den Punkte-Regelungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot wird deutlich schneller verhängt als die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
Ein Fahrverbot
- ist zeitlich auf einen bis drei Monate begrenzt
- wird in der Regel nach Vergehen ab zwei Punkten verhängt
- endet automatisch
Die Entziehung der Fahrerlaubnis
- gilt mindestens sechs Monate
- wird bei acht Punkten und schweren Verstößen angeordnet
- endet nicht automatisch, sondern nur auf Antrag und ggf. nach einer MPU
Wofür gibt es Punkte?
Ab wie viel Punkten es Fahrverbot gibt, ist nun geklärt. Doch wie viele Punkte gibt es wofür? Bestimmte Verstöße im Straßenverkehr werden mit einem, zwei oder drei Punkten geahndet. Bei Verstößen mit 2 Punkten gibt es ein Fahrverbot. Bei Verstößen mit 3 Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier finden Sie eine Übersicht über die häufigsten Gründe für Punkte in Flensburg:
Verstöße, die einen Punkt nach sich ziehen
Einen Punkt in Flensburg gibt es bei Ordnungswidrigkeiten, für die der Verkehrssünder ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro zahlen muss. Häufig fallen hierunter Verkehrsverstöße beim Abbiegen, Wenden oder der Vorfahrt. Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h oder mehr haben ebenfalls einen Punkt zur Folge. Auch Falschparken kann mit einem Punkt geahndet werden, wenn dabei Rettungsfahrzeuge blockiert werden. Eine Unterschreitung des Sicherheitsabstands wird bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h mit einem Punkt geahndet. Weitere häufige Verstöße sind das Fahren mit defekter Beleuchtung, Missachtung der Ladungsvorschriften und das Fahren ohne Zulassung.
Verstöße, die zwei Punkte nach sich ziehen
Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot verbunden sind, sowie Straftaten, können zwei Punkte nach sich ziehen. Hierzu gehören unter anderem Alkohol am Steuer (0,5 Promille oder mehr), Abstandsverstöße bei einer Geschwindigkeit über 130 km/h, Geschwindigkeitsverstöße (innerorts über 31 km/h und außerorts über 41 km/h), Fahren über Rot, eine Geisterfahrt und das Überholen trotz Überholverbot.
Verstöße, die drei Punkte nach sich ziehen
Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, werden mit drei Punkten geahndet. Dies sind beispielsweise fahrlässige Körperverletzung und Tötung, unterlassene Hilfeleistung, Nötigung, die Teilnahme an illegalen Autorennen, Alkohol am Steuer (über 1,1 Promille, sogenannter Vollrausch) und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Punkte in Flensburg – so funktionieren die Maßnahmenstufen
Die Punkte-Skala in Flensburg geht von 1 bis 8. Auch, wenn für Verstöße maximal drei Punkte vergeben werden können, ist es möglich, durch mehrere Verstöße deutlich mehr Punkte anzusammeln. Innerhalb der Punkte-Skala sind verschiedene Maßnahmen-Stufen definiert, die jeweils unterschiedliche Konsequenzen haben.
Maßnahmenstufe grün: Vormerkung (1-3 Punkte)
Hier sind keine weiteren Maßnahmen angedacht. Falls Sie allerdings eine Ordnungswidrigkeit begehen, die zwei Punkte nach sich zieht, können Sie jedoch auch auf dieser Maßnahmenstufe ein Fahrverbot erhalten. Auch bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen von 26 km/h oder mehr kann das der Fall sein.
Maßnahmenstufe gelb: Ermahnung (4-5 Punkte)
Auf dieser Stufe gibt es eine kostenpflichtige Verwarnung. Durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar können Punkte abgebaut werden.
Maßnahmenstufe rot: Verwarnung (6-7 Punkte)
Es gibt eine weitere, kostenpflichtige Verwarnung. Am Fahreignungsseminar kann teilgenommen werden, jedoch ist es auf dieser Stufe nicht mehr möglich, dadurch Punkte abzubauen.
Maßnahmenstufe schwarz: Entziehung der Fahrerlaubnis (8 Punkte)
Nun ist es soweit: Der Führerschein wird eingezogen. Mindestens für ein halbes Jahr. Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Verkehrssünder die Fahrerlaubnis neu beantragen. Für eine Erteilung der Fahrerlaubnis nach ihren Entzug ist in der Regel eine bestandene MPU Voraussetzung.
Können Punkte verfallen oder verjähren?
Ab wie viel Punkten es ein Fahrverbot gibt, ist eindeutig geregelt. Doch was ist, wenn sich einmal Punkte auf dem Konto angesammelt haben? Bleiben Sie für immer? Autofahrer können aufatmen: Punkte verfallen nach einer bestimmten Zeit wieder. Wie lang diese Zeit ist, hängt von der Art des Verstoßes ab. Punkte für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verfallen nach zwei Jahren und sechs Monaten. Punkte für Verstöße, die mit 2 Punkten belegt sind, verfallen nach fünf Jahren. Verstöße mit 3 Punkten verfallen nach 10 Jahren.
Die Frist beginnt, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Zu den Tilgungsfristen wird jeweils noch eine Überliegefrist von einem Jahr addiert.