Fahreignungsregister: Zuhause der Punkte in Flensburg

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über das Fahreignungsregister. Wenn Sie erfahren wollen, wie Sie Ihre Punkte in Flensburg in Erfahrung bringen können, finden Sie hier eine Anleitung.

Möchten Sie herausfinden, wie viele Punkte es für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt, wählen Sie bitte hier eine Kategorie aus:

Beim Kraftfahrt-Bundesamt können Sie Ihren Punktestand im Fahreignungsregister abfragen.
Beim Kraftfahrt-Bundesamt können Sie Ihren Punktestand im Fahreignungsregister abfragen.

Ist der Fahrer eines Fahrzeugs im Straßenverkehr auffällig geworden und hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, die im Punktekatalog gelistet ist, sind Punkte die unmittelbare Folge. Doch nicht nur der Punktestand steigt, auch ein Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER) ist vorprogrammiert. Seit dem 1. Mai 2014 gibt es das alte Punktesystem aus Flensburg in seiner Form nicht mehr, aus dem Verkehrszentralregister (VZR) wurde das Fahreignungsregister. Entscheidungen, die die Fahrerlaubnis und somit den Eintrag ins FAER betreffen, werden nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gefällt, sondern von der jeweiligen regionalen Fahrerlaubnisbehörde. Trotzdem verwaltet das KBA das Fahreignungsregister.

FAQ: Fragen und Antworten zum Fahreignungsregister

Wofür ist das Fahreignungsregister da?

Wenn Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begehen, für die der Bußge‌ldkatalog Punkte in Flensburg vorsieht, landen diese im Fahreignungsregister.

Woher weiß ich, wie viele Punkte ich im Fahreignungsregister habe?

Dies können Sie mithilfe einer Punkteabfrage herausfinden. Eine solche können Sie direkt vor Ort in Flensburg, per Post oder online vornehmen.

Wann werden die Punkte aus dem Fahreignungsregister gelöscht?

Wann welche Punkte gelöscht werden, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Punkteverfall.

In Flensburg Punkte abfragen

Haben Sie den aktuellen Punktekatalog aus Flensburg nicht im Kopf und wollen Ihren individuellen Punktestand wissen, können Sie diesen beim KBA online, postalisch oder vor Ort beantragen. Zwingend erforderlich ist dafür ein Personalausweis bzw. ein Reisepass.

Das Fahreignungsregister gibt aber nicht nur dem Bürger Auskunft über dessen Eintragungen auf dem Punktekonto, auch jede öffentliche Behörde erhält ihre Informationen bezüglich des Punktestandes einzelner Personen vom KBA in Flensburg.

Wer hat Zugriff auf das FAER?
Wer hat Zugriff auf das FAER?

Informationen aus dem Register können beziehen:

  • Gerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Polizei
  • Bundespolizei
  • Bußgeld- und Verwaltungsbehörden

Das FAER gibt jedoch nicht nur Auskunft über die Punkte, auch eine Auskunft über den Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot, bzw. über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 Euro, die in der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgelistet sind. Diese Liste beinhaltet Verstöße im Straßenverkehr, die die Verkehrssicherheit gefährdet haben.

Fahreignungs-Bewertungssystem

Wurden Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr bis Mai 2014 noch mit zwischen einem und sieben Punkten gewertet und im Verkehrszentralregister aufgeführt, gibt es nach dem neuen Bewertungssystem nur noch maximal drei Zähler laut Punktekatalog bei Straftaten zu vergeben.

Im Gegenzug wurde die maximale Punktzahl von 18 auf acht gesenkt. Mit der neuen Punkteskala wird besonderer Wert auf die Sicherheit im Verkehr gelegt, d.h.: Je mehr das eigene Fehlverhalten den Verkehr und andere Menschen gefährdet, desto höher ist die Punktzahl, die für den Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen wird.

Tilgungsfristen: Wann Punkte im Fahreignungsregister gelöscht werden

Jede Zuwiderhandlung hat eigene Tilgungsfristen, die nach Schwere der Tat früher oder später getilgt und schließlich ganz aus dem FAER gelöscht werden können. Ein Punkt verjährt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte im Fahreignungsregister gelten nach fünf Jahren als verjährt.

Bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, für die es drei Punkte gibt, kann es allerdings bis zu 10 Jahre dauern, bis diese Eintragungen gelöscht werden.

Punkte abbauen: Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Nach der Reform ist es nicht mehr so einfach, den Punktestand in Flensburg zu verringern. Wichtig für all diejenigen, die Punkte im Fahreignungsregister haben: Der Abbau ist nur alle paar Jahre möglich. Einmal in fünf Jahren kann jeweils ein Punkt abgebaut werden. Dies kann mithilfe einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar geschehen. Voraussetzung für den Abbau der Punkte ist allerdings, dass die betroffene Person nicht mehr als fünf davon im FAER beim KBA besitzt.

Wie viele Punkte im FAER haben welche Folgen?

Sie müssen Ihren Führerschein abgeben, sobald Sie acht Punkte im Fahreignungsregister haben.
Sie müssen Ihren Führerschein abgeben, sobald Sie acht Punkte im Fahreignungsregister haben.

Bei bis zu drei in Flensburg gezählten Punkten  drohen dem Fahrer noch keine schwerwiegenden Konsequenzen. Er wird lediglich vorgewarnt.

Bei vier bis fünf Punkten laut Punktekatalog Flensburg erhält die betroffene Person eine Ermahnung, die ihr kostenpflichtig zugestellt wird. Da bei dieser Punktzahl die Obergrenze für den Punkteabbau fast erreicht ist, erhält der Fahrer mit diesem Schreiben gleichzeitig einen Hinweis darauf, dass er die Möglichkeit hat, ein Fahreignungsseminar zu absolvieren und somit einen Punkt im Fahreignungsregister abzubauen.

Bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten erhält der Führerscheinbesitzer ebenfalls eine kostenpflichtige Verwarnung und den Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar. In diesem Fall kann er dadurch jedoch keine Punkte mehr abbauen.

Bei einem Stadium von acht hat der betroffene Fahrer den Punkthöchststand im Fahreignungsregister erlangt und muss deshalb seine Fahrerlaubnis abgeben.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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