Letzte Aktualisierung am: 24. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle: Betrunken auf dem E-Scooter
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
... zum 2. Mal | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
... zum 3. Mal | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |
Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen / Unfallfolge | 3 | Straftat; Entziehung der Fahrerlaubnis möglich | |
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille | 3 | Straftat; Entziehung der Fahrerlaubnis möglich |
Kurz & knapp: Auf dem E-Scooter erlaubte Promille
Während der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt auf dem E-Scooter eine 0,0-Promille-Grenze. Jeglicher nachweisbare Alkoholwert führt zu Sanktionen.
Bei über 0,5 Promille auf dem E-Scooter drohen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug.
Eine MPU wird bei einer Fahrt ab 1,6 Promille immer angeordnet. Sie kann auch bei wiederholten Verstößen zwischen 0,5 und 1,59 Promille, sowie bei Alkoholfahrten unter 1,1 Promille mit Ausfallerscheinungen oder Unfallbeteiligung erforderlich sein. Näheres zur MPU, wenn Sie betrunken E-Scooter gefahren sind, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Inhalt
Wo liegt die Promillegrenze für E-Scooter?
Viele Verkehrsteilnehmer glauben, dass für Fahrräder und E-Scooter in Deutschland die gleiche Promillegrenze gilt, da beide auf Radwegen genutzt werden können. Diese Annahme ist jedoch nicht korrekt.
E-Scooter werden gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Kraftfahrzeuge eingestuft. Daher müssen Sie beim Fahren die entsprechenden Verkehrsregeln für Kraftfahrzeuge beachten, einschließlich der geltenden Promillegrenze.
Das bedeutet also, dass auch für E-Scooter die spezifische Promillegrenze gilt, deren Überschreitung als Verstoß oder Vergehen gewertet wird. Wer sich nicht an diese gesetzlichen Vorgaben hält und alkoholisiert E-Scooter fährt, muss mit Konsequenzen wie Bußgeldern oder sogar einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen.
Die für Kraftfahrzeuge geltende Promillegrenze ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt. §24a StVG besagt:
Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, während er entweder 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft, 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut, oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Grundsätzlich gilt für E-Scooter-Fahrer ab 21 Jahren und nach der Probezeit die 0,5-Promille-Grenze. Das bedeutet, dass ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Fahren Sie E-Scooter mit 0,3 Promille im Blut, kann bereits eine Straftat vorliegen. Dies ist der Fall, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt werden oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs eintritt.
Beim Fahren mit dem E-Scooter ab 1,1 Promille liegt in jedem Fall eine Straftat vor, da dann von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird. Hier drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.
Mit dem E-Scooter betrunken in der Probezeit gefahren?
Besonders streng sind die Regeln für Fahranfänger in der Probezeit. Denn auf dem E-Scooter sind Promille in der Probezeit nicht erlaubt.
Die Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre nach Erwerb des Führerscheins. In dieser Zeit sollen Fahranfänger Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln, ohne durch Alkohol zusätzlich gefährdet zu sein. Wer in der Probezeit betrunken mit dem E-Scooter fährt, begeht einen schwerwiegenden Verstoß.
Bereits der geringste nachweisbare Alkoholwert führt zu einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg. Zudem wird ein verpflichtendes Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Bei wiederholten Verstößen droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Für junge Fahrer unter 21 Jahren gelten auf dem E-Scooter die gleichen Promille: Die Grenze liegt auch hier bei 0,0-Promille. Dies gilt auch, wenn sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden.
Sanktionen für einen Verstoß gegen die Alkoholgrenze auf dem E-Scooter
Das Bußgeld für Alkoholverstöße auf dem E-Scooter orientiert sich an den Sanktionen für Autofahrer, wenn diese mit Alkohol am Steuer erwischt werden. Wenn Sie auf dem E-Scooter mit 0,5 Promille unterwegs sind, müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder Gefährdung auf dem E-Scooter drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe, ein Entzug der Fahrerlaubnis sowie drei 3 Punkte in Flensburg.
Halten Sie sich wiederholt auf dem E-Scooter nicht ans Alkohollimit, erhöhen sich bei Verstößen gegen die 0,5-Promille-Grenze die Bußgelder und die Dauer des Fahrverbots: Beim zweiten Verstoß sind es 1000 Euro und 3 Monate Fahrverbot, beim dritten Mal 1500 Euro und 3 Monate Fahrverbot.
Zu viel getrunken? Wann droht eine MPU für E-Scooter-Fahrer?
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden, wenn Sie mit dem E-Scooter betrunken unterwegs sind. Bei einer Fahrt mit dem E-Scooter ab 1,6 Promille wird in jedem Fall eine MPU fällig, bevor die Fahrerlaubnis wiedererteilt wird. Dies gilt auch für Ersttäter.
- Bei wiederholten Alkoholverstößen im Bereich zwischen 0,5 und 1,59 Promille kann ebenfalls eine MPU angeordnet werden, um die Fahreignung zu überprüfen.
- Auch bei einer einmaligen Fahrt mit 1,1 Promille oder mehr wird in der Regel eine MPU erforderlich, bevor der Führerschein zurückgegeben wird.
- Bei Alkoholfahrten unter 1,1 Promille mit Ausfallerscheinungen oder Unfallbeteiligung kann die Führerscheinstelle ebenfalls eine MPU anordnen.
- Wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, etwa bei häufigen Alkoholverstößen knapp unter der Grenze zur Straftat, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen.