Was beinhaltet das StVG – das Straßenverkehrsgesetz?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Straßenverkehrsrecht ist das StVG ein wichtiger Bestandteil.
Im Straßenverkehrsrecht ist das StVG ein wichtiger Bestandteil.

Der Straßenverkehr in Deutschland unterliegt einigen Regeln und Normen, die in ihrer Gesamtheit im Verkehrsrecht verankert sind. Ein wichtiger Bestandteil in diesem Komplex ist das Straßenverkehrsgesetz – oder kurz: StVG.

Das StVG ist ein Bundesgesetz und vereint die Grundlagen, die im Verkehr gelten.

Folgende Verordnungen gehören zum Dunstkreis des Gesetzes:

FAQ: Fragen und Antworten zum StVG

Was ist das StVG?

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Gesetz, welches die gesamten Grundlagen des deutschen Verkehrsrechts zusammenfasst.

Welche Vorschriften beinhaltet das StVG?

Im StVG befinden sich unter anderem Vorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen, zu Führerschein und Fahrerlaubnis sowie zum Fahreignungsregister (FAER), wo die Punkte in Flensburg verwaltet werden.

Wie ist das Straßenverkehrsgesetz aufgebaut?

An dieser Stelle können Sie nachlesen, wie das StVG aufgebaut ist.

Aufbau des StVG

Das Gesetz, das zuletzt 2015 geändert wurde, enthält insgesamt 66 Paragraphen und wird durch vier eigenständige Gesetzestexte ergänzt. Es ist in sieben Unterpunkte gegliedert:

  1. Verkehrsvorschriften
  2. Haftpflicht
  3. Straf- und Bußgeldvorschriften
  4. Fahreignungsregister
  5. Fahrzeugregister
  6. Fahrerlaubnisregister
  7. Gemeinsame Vorschriften und Übergangsbestimmungen (inklusive Anlagen und Anhänge)

Inhalt des StVG

Das Straßenverkehrsgesetz umfasst insgesamt 66 Paragraphen.
Das Straßenverkehrsgesetz umfasst insgesamt 66 Paragraphen.

In den nachstehenden Abschnitten können Sie sich einen kurzen Überblick über die einzelnen Säulen des Gesetzes verschaffen. Dabei wird es im Besonderen um die wichtigsten Paragraphen aus den ersten sechs Abschnitten gehen.

Verkehrsvorschriften

Der erste Teil umfasst die §§ 1 bis 6 in der StVG.

Dieser beinhaltet neben den grundlegenden Vorschriften zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern auch die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.

Dabei spielt § 1 StVG eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Erteilung von Autokennzeichen, denn dort heißt es unter anderem:

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens.

§ 3 StVG klärt beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Außerdem ist der § 6 hervorzuheben, der klärt, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur weitere Rechtsverordnungen erlassen darf.

Haftpflicht

Die §§ 7 bis 20 StVG beschäftigen sich ausführlich mit der Haftung von Unfallbeteiligten. Die Schuldfrage steht hier im Mittelpunkt.

Dabei sei grundsätzlich § 7 StVG festgehalten, der die Halterhaftung in Deutschland beschreibt und das sogenannte Schwarzfahren thematisiert.

Hier eine Übersicht über andere Aspekte, die in diesem Teilabschnitt behandelt werden (eine Auswahl):

  • § 9 StVG – Mitverschulden
  • § 10 StVG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
  • § 11 StVG – Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
  • § 12 StVG – Höchstbeträge (inklusive Ausnahmen)
  • § 17 StVG – Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge (Massenkarambolage)
  • § 18 StVG – Ersatzpflicht des Fahrzeugführers

Straf- und Bußgeldvorschriften

Der Strafenkatalog für den Verkehr ist auch im StVG enthalten.
Der Strafenkatalog für den Verkehr ist auch im StVG enthalten.

Hier geht es vor allem darum, wann mit einem Bußgeld oder gar mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen ist. Es werden allgemeine Aspekte diesbezüglich aufgeführt; wie ein Informationsschreiben in einem Verfahren aussehen soll, welche Behörden zuständig sind und was ein Fahrverbot ist.

§ 21 StVG klärt beispielsweise, mit welcher Strafen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis zu rechnen ist.

Im § 22 StVG geht es um den Kennzeichenmissbrauch. Das umfasst neben der Beeinträchtigung der Erkennbarkeit des Autokennzeichens auch Tatbestände wie das Fälschen der Kennzeichen.

Auch der Begriff der Verkehrsordnungswidrigkeit wird im StVG (§ 24) geklärt. Unter einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist unter anderem das Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze (siehe § 24a StVG) zu verstehen.

Dazu zählt auch das Nicht-Einhalten der 0-Promille-Grenze, also dem generellen Alkoholverbot für Fahranfänger (gemäß § 24c StVG).

Mit Blick auf das Bußgeldverfahren sind auch folgende Paragraphen von Bedeutung:

  • § 25 StVGFahrverbot
  • § 25a StVG – Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs
  • § 26 StVG – Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

Fahreignungsregister

In §§ 28 bis 30 StVG ist das Punktesystem für Ordnungswidrigkeit und Straftaten, die im Straßenverkehr erfolgen, ausgeführt. Dabei ist die Frage, wie Punkte in Flensburg getilgt werden, für Viele eine zentrale.

Fahrzeugregister

Hier geht es vor allem um alle Rahmenbedingungen für das zentrale Fahrzeugregister. Die zuständigen Zulassungsbehörden und die Ermittlung der Daten (z. B. Halterdaten) stehen in §§ 31 bis 47 im Mittelpunkt.

Fahrerlaubnisregister

An dieser Stelle ist die Fahrerlaubnis selbst Gegenstand der gesetzlichen Vorschriften, die in den §§ 48 bis 63 ausgeführt werden. Die Dokumentation, Übermittlung und Speicherung der Daten bezüglich des Führerscheins und der Fahrerlaubnis werden an dieser Stelle im Straßenverkehrsgesetz erläutert.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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