Ein Entzug der Fahrerlaubnis droht bei schweren Verkehrsvergehen

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis?

Fahrerlaubnisentzug: Ein Sofortvollzug kann von der Behörde angeordnet werden.
Fahrerlaubnisentzug: Ein Sofortvollzug kann von der Behörde angeordnet werden.

Lässt sich der Fahrerlaubnisentzug umgehen? Wohl kaum, denn dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die nur bei schweren Verkehrsverstößen bzw. Straftaten im Verkehr verhängt wird. Dazu gehören:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c Strafgesetzbuch (StGB),
  • verbotene Autorennen (§ 315 d StGB),
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB),
  • Fahrerflucht (§ 142 StGB) und
  • Vollrausch (§ 323 a StGB).

Der Entzug der Fahrerlaubnis unterscheidet sich deshalb auch vom Fahrverbot. Bei Fahranfängern beispielsweise endet mit einem Fahrerlaubnisentzug die Probezeit abrupt. Nach dem Ablauf der Führerscheinsperre, die mit dem Fahrerlaubnisentzug einhergeht, muss der Führerschein neu beantragt werden. Eine erneute Probezeit kommt auf Sie zu.

FAQ: Fragen und Antworten zum Entzug der Fahrerlaubnis

Bei welchen Verkehrsverstößen droht ein Entzug der Fahrerlaubnis?

Bei Verkehrsstraftaten kann das Strafgericht die Fahrerlaubnis entziehen. Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sie Zweifel an der Fahrtauglichkeit hat, etwa bei wiederholten Alkoholfahrten oder wenn der Fahrer 8 Punkte in Flensburg gesammelt hat.

Wann endet der Entzug der Fahrerlaubnis?

Einerseits kommt es auf die Dauer der Sperrfrist an. Andererseits spielt es auch eine Rolle, ob der Betroffene zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss und ob er diese beim ersten Versuch besteht.

Wie unterscheiden sich Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?

Beim Fahrerlaubnisentzug verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis. Beim Fahrverbot bleibt diese bestehen, ruht aber für die Dauer des Verbots. Näheres lesen Sie hier.

Video: Führerscheinentzug kurz und bündig erklärt

Was passiert bei der Entziehung der Fahrerlaubnis? Die Antwort erfahren Sie hier im Video.
Was passiert bei der Entziehung der Fahrerlaubnis? Die Antwort erfahren Sie hier im Video.

Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle oder das Gericht

Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis muss u. U. erneut die Fahrprüfung abgelegt werden.
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis muss u. U. erneut die Fahrprüfung abgelegt werden.

Nur schwere Vergehen führen zum Fahrerlaubnisentzug. Eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung kann höchstens ein Fahrverbot zur Folge haben. Häufen sich diese allerdings so, dass der Punktestand in Flensburg steigt, kann das auch den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten.

Es kommt zum Fahrerlaubnisentzug, wenn 8 Punkte auf dem Konto in Flensburg vorhanden sind, eine Verkehrsstraftat begangen wurde oder Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen (z. B. durch Alkoholsucht). Denkbar ist der Entzug der Fahrerlaubnis auch aus gesundheitlichen Gründen (z. B. bei Parkinson oder wiederholtem Herzinfarkt).

Normalerweise wird der Entzug der Fahrerlaubnis nach dem strafrechtlichen Verfahren vom Gericht verhängt. Allerdings kann die Fahrerlaubnis schon vor der Verhandlung „einstweilig“ entzogen werden, um einer Gefährdung im Straßenverkehr vorzubeugen.

Die Führerscheinstelle, als zuständige Behörde, kann ebenfalls einschreiten. Wird ein Autofahrer z. B. mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt, wird die Führerscheinstelle davon in Kenntnis gesetzt. Sie kann dann weitere Führerscheinmaßnahmen, z. B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen.

Fahrerlaubnisentzug: Ab wann und wie lange gilt er?

Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt sofort, also ab dem Zeitpunkt, da das Urteil rechtskräftig ist. Selbst wenn Sie zu diesem Zeitpunkt den Führerschein noch im Geldbeutel haben, dürfen Sie dann nicht mehr Auto fahren.

Wann endet der Fahrerlaubnisentzug? Wie lange dieser andauert, hängt zum einen von der Sperrzeit ab, zum anderen davon, wie lang der Betroffene braucht, um noch einmal die Führerscheinprüfung zu bestehen.

Je nach Schwere des Verstoßes wird nämlich zusammen mit dem Fahrerlaubnisentzug eine Sperrfrist durch das Gericht angeordnet. Das heißt, die Fahrerlaubnis darf erst nach Ablauf der Frist erneut (durch die Fahrprüfung) erworben werden. Die Dauer der Sperre gestaltet sich wie folgt:

Fahrerlaubnisentzug: Die Dauer hängt auch von der Sperrzeit ab.
Fahrerlaubnisentzug: Die Dauer hängt auch von der Sperrzeit ab.
  • Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis: 3 Monate
  • Ohne vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis: 6 Monate
  • Wurde die Fahrerlaubnis innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal entzogen: 1 Jahr
  • Höchstmaß: 5 Jahre oder für immer

Kann ich die Fahrerlaubnis nach dem Fahrerlaubnisentzug erneut beantragen? Nicht immer ist nach dem Fahrerlaubnisentzug eine Neuerteilung (auch: Wiedererteilung) so einfach möglich.

Es kann sein, dass der Antrag an Auflagen geknüpft ist, z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Nach dem Fahrerlaubnisentzug aufs Mofa ausweichen – geht das? Nicht immer. Normalerweise wird nach einem Entzug der Fahrerlaubnis auch für nicht fahrerlaubnispflichtige Kfz, wie das Mofa, eine Prüfbescheinigung benötigt. Ausnahme: Der Betroffene ist vor dem 1. April 1965 geboren.

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Was ist der Unterschied zwischen dem Fahrerlaubnisentzug und einem Fahrverbot? Einfach ausgedrückt: Das Fahrverbot untersagt Ihnen das Führen eines Kfz nur vorübergehend (zwischen ein und drei Monaten). Der Entzug der Fahrerlaubnis (auch Entziehung der Fahrerlaubnis) erklärt Ihre durch die Fahrprüfung erworbene Erlaubnis, ein Kfz zu führen, für ungültig. Es ist dann so, als hätten Sie nie „den Führerschein gemacht“.

Anders als das Fahrverbot dauert der Fahrerlaubnisentzug nicht nur 1 Monat oder maximal drei Monate. Weil der Entzug der Fahrerlaubnis sich nicht nur auf das Führerscheindokument, sondern auf die tatsächlich durch die Fahrprüfung erlangte Fahrerlaubnis bezieht, kann es wesentlich länger dauern, bis Betroffene wieder Auto fahren dürfen.

Neben der Sperrzeit muss daher auch die Zeit einkalkuliert werden, die der Betroffene benötigt, um die Fahrprüfung erneut abzulegen. Das gilt auch, wenn nach dem Fahrerlaubnisentzug die Verjährung abgelaufen ist. Die Fahrerlaubnis gibt es ohne Auflagen bzw. erneute Prüfung und dem entsprechenden Antrag für Wiedererteilung nicht zurück.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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