Lenk- und Ruhezeiten: Bußgeldrechner

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten

Bußgeldkatalog: Lenk- und Ruhezeiten

TatbestandBußgeld in Euro
Fahrer
Bußgeld in Euro
Unternehmer
Tagesruhezeit unterschritten bis zu einer Stunde30
... bis zu drei Stunden (pro angefangene Stunde)3090
... über drei Stunden (pro angefangene Stunde)60180
Lenkzeitunterbrechung verkürzt um bis zu 15 Minuten3090
... um mehr als 15 Minuten (pro angefangene weitere 15 Minuten)60180
Tageslenkzeit überschritten bis zu einer Stunde30
... bis zu zwei Stunden (pro angefangener weiterer halben Stunde)3090
... um mehr als zwei Stunden (pro angefangener weiterer halben Stunde)60180
Fahrerkarte nicht mitgeführt/ nicht ausgehändigt und Kontrolle dadurch erschwert75
... Kontrolle dadurch nicht möglich250

Die Lenk- und Ruhezeiten beim Lkw

Seit 2006 ist ein digitaler Fahrtenschreiber in allen neu zugelassenen Fahrzeugen verpflichtend.
Seit 2006 ist ein digitaler Fahrtenschreiber in allen neu zugelassenen Fahrzeugen verpflichtend.

Der Güterverkehr auf der Straße nimmt seit Jahren zu und Lkw-Fahrer haben immer weniger Zeit von A nach B zu kommen. Dennoch müssen die sogenannten Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Diese Regelungen und Vorschriften richten sich in Deutschland nach dem Arbeitszeitgesetz, der Fahrpersonalverordnung und dem Fahrpersonalgesetz. Doch was genau sind die Ruhezeiten und die Lenkzeiten beim Lkw? Wonach richten sich diese? Wie werden sie gemessen? Wer überprüft die Lenk- und Ruhezeiten beim Lkw? Wie genau ist die wöchentliche Arbeitszeit geregelt?

FAQ: Fragen und Antworten zu den Lenk- und Ruhezeiten

Wie sind die Lenk- und Ruhezeiten?

Bei den Lenk- und Ruhezeiten handelt es sich um gesetzliche Vorgaben für den gewerbliche Personen- und Warentransport. Diese geben unter anderem an, wie lange die Fahrer von Bussen und Lkw hinter dem Steuer sitzen dürfen und wann Pausen einzulegen sind.

Wie lange dürfen Lkw-Fahrer am Tag fahren?

Die tägliche Lenkzeit beträgt beträgt regulär 9 Stunden. Nach 4,5 Stunden muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Welche Vorgaben darüber hinaus gelten, lesen Sie hier.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten?

Werden die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten, müssen meist sowohl der Fahrer als auch der verantwortliche Unternehmer mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, verrät diese Tabelle.

Mit dem Lkw unterwegs: Die Lenk- und Ruhezeiten

Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen (etwaige Anhänger mit inbegriffen). Dies gilt laut Verordnung EG 561/2006 sowohl für den Transport von Waren als auch im Personenverkehr. In Deutschland werden auf Grundlage der Fahrpersonalverordnung sogar Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mindestens 2,8 Tonnen dahingehend erfasst.

In derartigen Fahrzeugen ist dann auch ein EG-Kontrollgerät (besser bekannt als Tachograph) Pflicht. Es zeichnet die wichtigsten Daten auf wie Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, zusätzlich gefahrene Kilometer oder die gefahrene Geschwindigkeit. Seit 2006 sind für alle neu zu gelassenen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen und für Kraftomnibusse (mehr als neun Sitzplätze) ein digitales Kontrollgerät verpflichtend. Sie werden mittels der sogenannten Fahrerkarte betrieben.

Wichtig! Die Fahrerkarte ist personalisiert und nicht übertragbar. Daneben gibt es noch die sogenannte Unternehmenskarte, die ein Unternehmen zur Erfüllung der Nachweispflicht benötigt.

§ 21a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zur Beschäftigung im Straßentransport dient an dieser Stelle als gesetzliche Grundlage, nach der sich auch beim Lkw die Ruhezeiten richten. Dabei ist es wichtig, dass Ruhepausen, Ruhezeiten, Bereitschaftszeiten sowie die Zeiten, die ein Fahrer auf dem Beifahrersitz oder in der Schlafkabine verbringt, nicht zur eigentlichen Arbeitszeit gehören.

Wichtig! Die Lenk- und Ruhezeiten für den Busfahrer unterliegen nicht der Verordnung EG 561/2006. Das betrifft den Buslinienverkehr mit einer Streckenlänge bis zu 50 Kilometern. Ebenso davon ausgenommen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit maximal neun Sitzplätzen, inklusive dem Fahrer, der Polizei oder des Zivilschutzes. Auch bezüglich der Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes bestehen andere Vorschriften.

Kontrolle und Verantwortung bei den Lkw-Fahrzeiten

Die Lenkzeiten für den Busfahrer im normalen städtischen Buslinienverkehr fallen nicht in die Verordnung EG 561/2006.
Die Lenkzeiten für den Busfahrer im normalen städtischen Buslinienverkehr fallen nicht in die Verordnung EG 561/2006.

Neben den Polizeibeamten ist auch das Bundesamt für Güterverkehr – kurz BAG – berechtigt, das EG-Kontrollgerät, das auch als digitaler Fahrtenschreiber bezeichnet wird, zu überprüfen.

Der ordnungsgemäße Einsatz der Fahrerkarte liegt in der alleinigen Verantwortung des Fahrzeugführers. Das bedeutet letztlich, dass ein Verstoß zunächst nur den Fahrer, also Arbeitnehmer, betrifft. Dennoch kann bei der Lenkzeitüberschreitung auch der Unternehmer zur Verantwortung gezogen werden.

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten soll in erster Linie die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Denn das Unfallrisiko steigt exponentiell, wenn die Stunden, die der Fahrer hinter dem Steuer verbringt, deutlich überschritten werden. An dieser Stelle sei nur auf den gefährlichen Sekundenschlaf verwiesen, die zum Teil katastrophale Unfälle verursacht. Zudem bewirken einheitliche Richtwerte eine Harmonisierung des Wettbewerbs. Letztlich bedeutet es auch mehr Flexibilität für das Unternehmen.

Die Lenk- und Ruhezeiten in der Übersicht

  • Lkw-Lenkzeiten und Lenkzeitunterbrechung: Ein Fahrer sollte höchstens viereinhalb Stunden fahren. Dann ist eine Unterbrechung der Lenkzeit von 45 Minuten am Stück einzuplanen. Die Pause dient lediglich der Erholung. Die Lenkzeit sollte generell nicht überschritten werden.
    Ausnahme: Eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung ist zulässig, aber nur in einer bestimmten Reihenfolge (erst 15 Minuten, dann 30 Minuten). Die Teil-Lenkzeiten dazwischen sollten eine Gesamtdauer von viereinhalb Stunden nicht überschreiten.
  • Tageslenkzeit: Insgesamt darf eine neunstündige Schicht nicht überschritten werden.
Bei einer Lenkzeitüberschreitung erhalten sowohl der Fahrer als auch der Unternehmer ein Bußgeld.
Bei einer Lenkzeitüberschreitung erhalten sowohl der Fahrer als auch der Unternehmer ein Bußgeld.

Ausnahme: Zweimal im Monat ist eine Verlängerung auf zehn Stunden zulässig.

  • Fahrpausen: Sie sind nicht Teil der Tageslenkzeit, sondern gelten als Fahrtunterbrechung.
  • Tagesruhezeit: Eine Ruhezeit von elf Stunden innerhalb eines 24h-Rhythmus darf laut Arbeitszeitgesetz nicht unterschritten werden.
    Ausnahme: Eine Verkürzung auf neun Stunden ist dreimal in der Woche erlaubt. Auch hier ist ein Splitting nur in einer festgeschriebenen Reihenfolge möglich (erst drei Stunden, dann neun Stunden).
  • Wochenlenkzeit: Ein Fahrer darf pro Woche maximal 56 Stunden fahren. Dabei ist zu beachten, dass in der sogenannten Doppellenkwoche die Summe von 90 Stunden nicht überschritten werden darf.
  • Wochenendruhezeit: Beim Lkw gibt es kein klassisches Wochenende. Dennoch gibt es eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden.
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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