Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024
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FAQ: ESO ES 8.0
Beim ESO Einseitensensor (ES) 8.0 handelt es sich um Messgerät zur Geschwindigkeitskontrolle der ESO GmbH. Der Blitzer gehört zu den sogenannten Lichtschrankenmessgeräten.
Nein, eine Speicherung der Messdaten erfolgt bei diesem Blitzer nicht. Ob dies einen sogenannten Fair-Trial-Verstoß darstellt, der dazu führt, dass zwischen Behörde und Bürger keine Waffengleichheit herrscht, beschäftigte bereits die Gerichte. Informationen über die ESO ES 8.0-Urteile finden Sie hier.
Grundsätzlich lassen sich beim Blitzer ESO ES 8.0 Messfehler nicht vollständig ausschließen. Ist etwa das Gerät nicht gültig geeicht, das Messpersonal nicht entsprechend geschult oder das Messprotokoll unvollständig, kann das Messergebnis ggf. durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid angefochten werden.
Inhalt
Wie funktioniert der ESO ES 8.0?
Um im Zuge der Verkehrsüberwachung Geschwindigkeitsüberschreitungen zu dokumentieren, können unterschiedliche Messverfahren zum Einsatz kommen. So nutzt die Polizei unter anderem Lichtschrankenmessgeräte, zu denen auch der Einseitensensor (ES) 8.0 der ESO GmbH zählt. Die Bezeichnung rührt daher, dass die Anlage für die Messung der Geschwindigkeit nur auf einer Seite der Straße aufgebaut wird. Als mobiler Blitzer wird der ESO ES 8.0 mit einem Stativ verwendet und kann somit flexibel eingesetzt werden.
Der ESO ES 8.0 verfügt über einen Sensorkopf mit fünf Sensoren, wobei drei der Geschwindigkeitsmessung und zwei der Abstandsmessung dienen. Die Ermittlung des Abstands dient dazu, die Fahrzeuge korrekt zuzuordnen, denn das Messgerät kann bis zu vier Fahrspuren gleichzeitig überwachen. Zusätzlich zum Sensorkopf verfügt der ESO ES 8.0 über eine Blitzer- und Fotoeinheit, um mögliche Tempoverstöße zu dokumentieren.
Doch wie erfolgt die Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit? Passiert ein Fahrzeug eine Lichtschranke, löst dies den jeweiligen Sensor aus und die Zeitmessung beginnt. Durch die Durchfahrt der letzten Lichtschranke endet die Zeitnahme. Anhand der Zeit, die das Fahrzeug benötigt, um die Messstrecke zu passieren, lässt sich die Fahrzeuggeschwindigkeit ermitteln. Liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, löst der Blitzer aus und ein Beweisfoto wird erstellt.
Um geringe Messungenauigkeiten auszugleichen, sieht der Gesetzgeber beim Einsatz von Blitzern üblicherweise einen Toleranzabzug vor. Beim ESO ES 8.0 beträgt dieser bei einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h üblicherweise 3 km/h. Beläuft sich die gefahrene Geschwindigkeit auf mehr als 100 km/h, sind 3 Prozent abzuziehen.
Verkehrskontrolle mit dem ESO ES 8.0: Ist ein Einspruch möglich?
Immer wieder müssen sich Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob die Messergebnisse einzelner Blitzer verwertbar sind. Auch mit dem ESO ES 8.0 haben sich schon Richter auseinandergesetzt. Die Kritik bezieht sich dabei vor allem darauf, dass keine Rohmessdaten gespeichert werden und es demnach nicht möglich ist, die Berechnung der Geschwindigkeiten vollständig nachzuvollziehen.
Das AG Schleiden hatte daher in einem Urteil vom 02.09.2022 (Az.: 13 OWi-304 Js 802/22-179/22) festgestellt, dass der Grundsatz des „fairen Verfahrens“ nicht geboten sei und den klagenden Temposünder freigesprochen. Diese Entscheidung hat das OLG Köln als höhere Instanz allerdings mit seinem Urteil vom 16.12.2022 (Az.: 1 RBs 371/22) wieder aufgehoben. In der Urteilsbegründung heißt es:
Auch Messungen mit Geräten, bei denen Messdaten nicht gespeichert werden, sind verwertbar. Das verwendete Messgerät ESO ES 8.0 ist ein von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt zugelassenes Lichtschrankenmessgerät und als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Die Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt indiziert bei Einhaltung der Vorgaben der Bedienungsanleitung und Vorliegen eines geeichten Gerätes die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswertes. Ob dabei sogenannte Rohmessdaten gespeichert werden oder nicht, ist irrelevant.
Demnach sind die Messergebnisse vom ESO ES 8.0 grundsätzlich verwertbar. Ungeachtet dessen sieht der Gesetzgeber allerdings Möglichkeiten vor, um sich etwa gegen Fehlmessungen zu wehren. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und somit auch gegen das Messergebnis eines Blitzers können Sie grundsätzlich immer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens einlegen. Damit dieser Erfolg hat, müssen in der Regel allerdings Fehler vorliegen, die zur Ungültigkeit führen. Neben inhaltlichen Mängeln im Bescheid, wie etwa einer fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung, können auch Fehler bei der Messung mit dem ESO ES 8.0 einen Einspruch begründen.
Zu den möglichen Fehlerquellen zählen dabei unter anderem:
- Blitzer ist nicht geeicht
- Aufbau oder Bedienung unsachgemäß
- Messpersonal nicht ausreichend geschult
- Messprotokoll unvollständig oder fehlerhaft