Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldkatalog: Fahrrad – Geschwindigkeit
Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte in Felnsburg |
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Gefährdung von Fußgängern durch unangepasste Geschwindigkeit | 30 | 1 |
Gefährdung von Fußgängern durch unangepasste Geschwindigkeit im Bereich mit untersagtem Fahrzeugverkehr | 35 | 1 |
Geschwindigkeitsbegrenzung beim Fahrrad
Mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit überschritten? Geht das überhaupt? Gibt es dazu überhaupt eine gesetzliche Regelung? Kann ein Fahrradfahrer geblitzt werden? Und wie sieht beim Fahrrad die Höchstgeschwindigkeit aus? Viele fahren mittlerweile die Strecke zur Arbeit oder zu Schule mit dem Fahrrad und auch dabei muss es manchmal ein wenig schneller gehen. Doch ein konkretes Tempolimit fürs Fahrrad gibt es noch nicht.
Sicherlich fällt die Fahrradgeschwindigkeit nicht in den § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO), denn in diesem geht es ausdrücklich um das Führen von Fahrzeugen, aber dennoch gibt es auch bezüglich der Geschwindigkeit beim Fahrrad ein paar Dinge zu beachten. Dabei soll Ihnen dieser Ratgeber weiterhelfen.
Inhalt
FAQ: Geschwindigkeit mit dem Fahrrad
Ja. Radfahrer müssen sich innerorts und außerorts an die jeweiligen Verkehrszeichen bezüglich der Tempolimits halten.
Passen Sie Ihre Geschwindigkeit nicht an und gefährden damit Fußgänger, werden ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Ja. Grundsätzlich können Sie auch für alle Ordnungswidrigkeiten, die Sie als Radfahrer begehen, Punkte in Flensburg kassieren.
Mit dem Fahrrad unterwegs: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Zwar können nur die wenigsten Radfahrer ihre eigene Geschwindigkeit einschätzen, aber für den Straßenverkehr ist dies auch nicht zwingend erforderlich. Denn die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt doch eher in einem Spektrum, das weitaus niedriger ist als bei den motorisierten Kollegen auf der Straße.
Die anzunehmende Durchschnittsgeschwindigkeit für Radfahrer liegt etwa zwischen 10 km/h und 20 km/h. Ein Rennrad hingegen kann es schon mal auf 40 km/h bis 50km/h bringen. Aber auch für Rennräder und Elektrobikes existieren bislang keine besonderen Regelungen bezüglich eines Tempolimits.
Generell gilt: Auch mit dem Fahrrad sollte die Geschwindigkeit entsprechend der Straßen- und Sichtverhältnisse gewählt werden.
Wie bereits erwähnt gibt es zur Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad keinen Eintrag im Bußgeldkatalog, dennoch sollte ein Radfahrer sich den aktuellen Begebenheiten anpassen. Das bedeutet, darauf zu achten, wie die momentane Verkehrslage ist und vor allem, wie einschränkend eventuell die Wetterverhältnisse sein können. Daneben gilt es, besonders auf die persönlichen Fähigkeiten sowie die etwaige Ladung, die Sie mit dem Fahrrad transportieren, zu achten.
Wichtig! Die Verkehrszeichen bezüglich einer Geschwindigkeitsbegrenzung gelten auch für den Fahrradfahrer.
Das heißt, ein Verkehrszeichen, das eine Schrittgeschwindigkeit in einer Spielstraße oder einer verkehrsberuhigten Zone angibt, muss auch vom Radfahrer beachtet werden. Demnach ist auch die Tempo-30-Zone für den Radfahrer relevant und er darf dort nur 30 km/h fahren.
In der Regel sollten Sie nur so schnell mit dem Rad unterwegs sein, wie es im Allgemeinen von Ihnen erwartet wird, d.h. nicht schneller als die bereits angesprochenen 10 bis 20 km/h.
Somit sollte auch ein Rennradfahrer sich an die Begrenzung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften halten und sich der Verkehrssituation angemessen verhalten, d. h. nicht schneller als vorgeschrieben fahren.
Vorschriften zur Geschwindigkeit für den Radfahrer auf Rad- und Gehwegen
Auf dem separaten Radweg ist ebenso wie im normalen Straßenverkehr auf die Geschwindigkeit zu achten. Vor allem die aktuelle Verkehrslage und die Beschaffenheit vom Radweg spielen ähnlich wie bei der Fahrt mit dem Auto eine Rolle. Insbesondere bei zweispurigen Radwegen, bei denen mit Gegenverkehr zu rechnen ist, sowie bei kombinierten Rad- und Gehwegen ist es wichtig, dass ein Fahrradfahrer rechtzeitig auf Veränderungen sowie ungewöhnliche Situationen reagieren kann. Möglicherweise müssen Sie nämlich einem plötzlich anhaltenden Radler oder einem Fußgänger ausweichen oder schnell abbremsen.
Wichtig! Wenn Sie auf dem kombinierten Rad- und Gehweg mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollten Sie die Schrittgeschwindigkeit wählen.
Vor allem im Fußgängerbereich kann es für Radfahrer bezüglich der Geschwindigkeit zu Bußgeldern kommen, denn im Gegensatz zum Fußgänger erreichen Fahrradfahrer höhere Geschwindigkeiten auf dem „Tacho“. Fährt ein Fahrer mit dem Rad zu schnell, kann dies auch ein Bußgeld bedeuten. Die etwaigen Strafen für Fahrräder entnehmen Sie der obigen Tabelle.