Generelles Tempolimit innerorts und außerorts

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Tempolimit in Deutschland: Bußgeld für Missachtung ausrechnen

Tempolimit überschritten: Im Bußgeldkatalog die Sanktionen nachsehen

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um...
... bis zu 10 km/h20 Euro-Neineher nicht
11 - 15 km/h40 Euro-NeinHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 Euro-NeinHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 Euro1NeinHier prüfen **
26 bis 30 km/h150 Euro11 Monat*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 Euro11 Monat*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 Euro21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 Euro21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 Euro22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 Euro23 MonateHier prüfen **
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um...
... bis 10 km/h30 Euro-Neineher nicht
11 bis 15 km/h50 Euro-NeinHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 Euro-NeinHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 Euro1NeinHier prüfen **
26 bis 30 km/h180 Euro11 Monat*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 Euro21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 Euro21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 Euro22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 Euro23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 Euro23 MonateHier prüfen **
* Nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit um mehr als 26 km/h überschritten)

Das Tempolimit ist je nach Strecke und Kfz unterschiedlich

Autofahrer wollen meist kein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen, obwohl die Politik dies oft diskutiert.
Autofahrer wollen meist kein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen, obwohl die Politik dies oft diskutiert.

Laut einem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2017 haben drei Viertel der deutschen Autobahnen kein Tempolimit. Das entspricht etwa einer Strecke von rund 18.000 km, auf der Autofahrer gerne etwas schneller unterwegs sein dürfen.

Auf gut 20 Prozent der Bundesautobahnen herrscht in der Regel ein temporäres oder statisches Tempolimit von 60, 80, 100, 120 oder 130 km/h – sehr selten auch unter 60 km/h. Was auf Autobahnen die Regel ist, gilt jedoch innerorts oder auf Landstraßen noch lange nicht. Dort gibt es ein generelles Tempolimit, selbst wenn keine entsprechenden Schilder auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung hindeuten.

Zudem regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) ganz genau, wie schnell Sie mit Ihrem Auto fahren dürfen. Dabei spielen nicht nur die Straße und die äußeren Umstände (z. B. Wetter), sondern auch das Kfz selbst eine Rolle, wie Sie im Folgenden nachlesen können.

FAQ: Fragen und Antworten zum Tempolimit

Gibt es wirklich kein Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Auf rund drei Viertel der Autobahnen gibt es kein Tempolimit. Trotzdem muss die Geschwindigkeit immer den Umständen (z. B. der Witterung) angepasst werden.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn das Tempolimit überschritten wird?

Für Pkw liegt das Bußgeld seit Inkrafttreten der neuen Bußgeldkatalo-Verordnung am 9. November 2021 bei 20 bis 800 Euro. Hier finden Sie die Bußgeldtabelle.

Was ist das generelle Tempolimit außerorts?

Das hängt unter anderem vom Fahrzeug ab. Pkw bis 3,5 Tonnen dürfen außerorts auf Landstraßen in der Regel bis zu 100 km/h fahren, sofern nichts anderes vorgegeben wird.


Im Video: Infos zu den gültigen Tempolimits

Wann welches Tempolimit zu beachten ist, erfahren Sie im Video.

Tempolimit auf Landstraße, Autobahn und Schnellstraßen

Auf der Landstraße beträgt das Tempolimit i.d.R. 100 km/h, sofern die Straßen- und Wetterverhältnisse dies zulassen.
Auf der Landstraße beträgt das Tempolimit i.d.R. 100 km/h, sofern die Straßen- und Wetterverhältnisse dies zulassen.

Das Wichtigste zum Tempolimit findet sich in § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hierin ist genau festgelegt, welches Tempolimit wo und für wen gilt. Allem voran geht jedoch folgende Grundregel:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Wer also z. B. trotz nasser Straße schnell fährt, kann sich unter Umständen nicht auf das Tempolimit der jeweiligen Schnellstraße berufen und kann trotzdem sanktioniert oder bei einem Unfall eine Teilschuld zugesprochen bekommen.

Sofern nichts anderes angezeigt wird, gelten grundsätzlich folgende Tempolimits:

Tem­po­li­mitWo?
50 km/hIn­ner­orts
100 km/hAu­ßer­orts/Land­stra­ße
Richt­ge­schwin­dig­keit 130 km/hSchnell­stra­ße/au­to­bahn­ähn­liche Stra­ße mit bau­lich ab­ge­trenn­ten Rich­tungs­fahr­bah­nen
Richt­ge­schwin­dig­keit 130 km/hAu­to­bah­nen in­ner- und au­ßer­orts

Beachten Sie, dass sich die Gültigkeit dieser Tempolimits zunächst auf Pkw bis 3,5 Tonnen beschränkt. In § 3 Abs. 3 StVO lassen sich Regelungen zu einem fahrzeugspezifische Tempolimit finden. Darauf möchten wir im nachfolgenden Abschnitt näher eingehen.

Autobahn ohne Tempolimit: Dies gilt nicht für alle und überall

Auch auf der Autobahn herrscht ein Tempolimit, beispielsweise für Lkw über 7,5 Tonnen. Sie dürfen max. 60 km/h fahren.
Auch auf der Autobahn herrscht ein Tempolimit, beispielsweise für Lkw über 7,5 Tonnen. Sie dürfen max. 60 km/h fahren.

Nur für Autos bis 3,5 Tonnen gilt auf einer Schnellstraße dasselbe Tempolimit wie auf Autobahnen – also Richtgeschwindigkeit 130 km/h, falls kein Temposchild etwas anderes festlegt. Die Voraussetzung dafür: Es handelt sich um eine Kraftstraße, deren Fahrbahnen durch bauliche Einrichtungen oder einen Mittelstreifen voneinander abgetrennt sind (§ 18 Abs. 5 StVO).

Für alle anderen Kfz (Lkw, Wohnmobile, Gespanne mit Anhänger etc.) ist die durch das Temposchild angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung zunächst zweitrangig. Sie müssen sich an das jeweilige fahrzeugspezifische Tempolimit aus § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO:

Ein Tempolimit von 60 km/h gilt für:

  • Kfz über 7,5 Tonnen
  • Kfz mit Anhänger (nicht: Pkw, Lkw oder Wohnmobile bis 3,5 Tonnen)
  • Kraftomnibusse mit Fahrgästen (sofern nicht für alle Fahrgäste ein Sitzplatz vorhanden ist)

Maximal 80 km/h dürfen folgende Kfz fahren …

  • Kfz über 3,5 bis 7,5 Tonnen (nicht Pkw)
  • Pkw mit Anhänger
  • Lkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen (mit Anhänger)
  • Kraftomnibusse (mit oder ohne Gepäckanhänger)

§ 3 StVO schreibt außerdem ein grundsätzliches Tempolimit von 50 km/h vor, wenn …

  • die Sichtweite aufgrund von Nebel, Regen oder Schnee auf weniger als 50 Meter beschränkt ist oder
  • Schneeketten am Auto montiert sind (unabhängig von der tatsächlichen Witterung).

Geschwindigkeitsüberschreitung: Infos im Video

Weite Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung, erfahren Sie auch im Video.
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Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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