Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024
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Unfall auf dem Drahtesel
Ein Unfall hat für Radfahrer tendenziell ernstere Folgen als z. B. für die Insassen eines Pkw oder Lkw. Denn ein Fahrrad hat keinen Airbag und keine Knautschzone. Bei einem Aufprall ist der Fahrradfahrer daher praktisch ungeschützt – ernste Verletzungen bei einer Kollision mit einem Auto drohen daher auch bei geringer Geschwindigkeit.
Es liegt demnach im Interesse des Radlers, ganz besonders umsichtig zu fahren und sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten, um Unfälle zu vermeiden. Ein Fahrradunfall muss nicht unbedingt im Straßenverkehr geschehen: Auch in anderer Umgebung, z. B. bei sportlichen Aktivitäten, kann der Radfahrer einen Unfall auf seinem Fahrzeug erleiden.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie unter anderem, welche Ursachen ein Fahrradunfall haben kann und wann die Versicherung in so einem Fall Schmerzensgeld zahlt.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Fahrradunfall
Ereignet sich ein Unfall mit dem Fahrrad, gilt es die Unfallstelle zu sichern, Erste Hilfe zu leisten und ggf. die Polizei zu verständigen. Darüber hinaus müssen die Unfallbeteiligten ihre Kontaktdaten für eine Schadensregulierung austauschen.
Bei einem Verkehrsunfall muss üblicherweise der Unfallverursacher für die entstandenen Schäden aufkommen.
Fahrradwege, Fahrradstraße und sonstige bauliche Maßnahmen, die den Radverkehr von den Kfz trennen, können die Verkehrssicherheit für Radler erhöhen.
Fahrradunfälle im Straßenverkehr in Deutschland
Unter einem Fahrradunfall ist sowohl der Unfall eines Radfahrers mit einem anderen Verkehrsteilnehmer (auch mit einem Fußgänger) als auch ein sogenannter Alleinunfall auf dem Rad zu verstehen. Beide Unfallarten können entweder durch eigenes Verschulden oder durch das Verschulden anderer verursacht werden. Möglich ist außerdem eine Teilschuld.
Es wird allgemein davon ausgegangen, dass eine hohe Anzahl an Unfällen mit dem Rad nicht der Polizei gemeldet wird. Daher tauchen viele Fahrradunfälle in der Statistik gar nicht auf.
Ein Alleinunfall mit dem Fahrrad liegt z. B. vor, wenn der Radfahrer aufgrund eines Schlaglochs in der Straße stürzt.
Welche Gründe gibt es für Fahrradunfälle?
Wenn eine Person auf dem Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird, sind mehrere Ursachen dafür möglich. Im Jahr 2015 verunglückten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 78.341 Fahrradfahrer. 18,1 Prozent davon waren Alleinunfälle. An den anderen waren ein oder mehrere andere Verkehrsteilnehmer beteiligt. Bei der Mehrzahl dieser Unfallgegner handelt es sich um einen Pkw.
Allerdings ist bei 42,3 Prozent der Fahrradfahrer der Hauptverursacher gewesen. Häufigste Unfallursache war die falsche Straßenbenutzung durch den Radfahrer – beispielsweise das Befahren von Gehwegen. Zu den anderen Gründen für einen Fahrradunfall gehören unter anderem unangepasste Geschwindigkeit, falsches Abbiegen und die Missachtung der Vorfahrtsregeln.
Zum Fehlverhalten von Kraftfahrzeugführern, die einen Unfall mit einem Fahrradfahrer verursachen, zählen laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ebenfalls Fehler beim Abbiegen. Außerdem würden Kfz-Fahrer häufig die Vorfahrt der Radfahrer missachten.
Präventivmaßnahmen gegen den Unfall mit dem Fahrrad
Der ADFC plädiert für eine fahrradfreundlichere Verkehrsplanung, z. B. durch eine Sichtverbindung zwischen Radfahrern und dem Kraftverkehr beim Fahren. Eine weitere Präventivmaßnahme stellt die Verkehrserziehung dar. Kinder können in Schulen eine Radfahrausbildung machen und eine entsprechende Prüfung ablegen.
Es gibt in Deutschland zwar keine Helmplicht für Radfahrer, doch wird oft das Tragen eines Fahrradhelms empfohlen. Dieser schützt bei einem Verkehrsunfall vor einer Kopfverletzung bzw. mindert die Schwere der Verletzung. Ein Fahradunfall ohne Helm kann bei einem Aufprall auf den Kopf tödlich enden.
Zahlt die Versicherung bei einem Fahrradunfall?
Hat bei einem Fahrradunfall die Versicherung die Kosten zu tragen? Das kommt darauf an, wer Schuld hat. Ist der Radfahrer der Verursacher, hat für den Fahrradunfall dessen Haftpflicht zu zahlen bzw. für die beim Unfallgegner entstandenen Schäden.
Umgekehrt muss die Versicherung des Autofahrers nach einem Fahrradunfall eventuell Schmerzensgeld bezahlen, wenn dieser Schuld hat und der Radfahrer verletzt worden ist – z. B. bei einem Auffahrunfall.
Fahrradunfälle ohne Helm bedeuten für den Radfahrer nicht automatisch, dass er eine Teilschuld am Verkehrsunfall trägt.