Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldrechner für Halten und Parken in der Feuerwehrzufahrt
Bußgeldtabelle: Für diese Verstöße in der Feuerwehrzufahrt droht ein Bußgeld
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt halten | 20 | - |
… mit Behinderung der Einsatzkräfte | 35 | - |
Vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt parken | 55 | - |
… mit Behinderung der Einsatzkräfte | 100 | 1 |
Im Bereich einer Feuerwehrzufahrt/Rettungswege (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) halten | 20 | - |
… mit Behinderung der Einsatzkräfte | 35 | - |
Im Bereich einer Feuerwehrzufahrt/Rettungsweg (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) parken | 55 | - |
… mit Behinderung der Einsatzkräfte | 100 | - |
Kurz & knapp: Feuerwehrzufahrt
In einer Feuerwehrzufahrt darf laut StVO nicht gehalten und geparkt werden. Das Halteverbot gilt aber nicht unmittelbar neben der Zufahrt. Dennoch muss für jedes eingesetzte Feuerwehrfahrzeug mindestens eine Bewegungsfläche von 7 Meter auf 12 Meter gewährleistet sein. Hinzu kommen mindestens 4 Meter an Übergangsfläche. In diesem Maße ist also auch das Parken neben einer Feuerwehrzufahrt oder dahinter eingeschränkt. In besonders engen Straßen kann dadurch sogar das Parken gegenüber einer Feuerwehrzufahrt verboten sein.
Beim Halten sowie Parken vor einer Feuerwehrzufahrt wird ein Bußgeld fällig. Bei kleineren Verstößen, wie halten in einer Feuerwehrzufahrt ohne Behinderung werden lediglich 20 Euro berechnet. War Ihr Auto aber dort geparkt und hat die Einsatzkräfte behindert, werden sogar 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Die Bußgelder im Überblick finden Sie in unserer Bußgeldtabelle oben. Nicht zu vergessen ist jedoch, dass das Parken vor einer Feuerwehrzufahrt im schlimmsten Fall auch Leben kosten kann.
Es gibt kein deutschlandweit geregeltes Schild für Feuerwehrzufahrten. Dennoch wird hier von den jeweiligen Gemeinden entweder ein Halteverbotsschild mit Zusatzschild verwendet, oder ein weißes Schild mit roter Umrandung auf dem sich die Aufschrift „Feuerwehrzufahrt – Halteverbot nach StVO“ oder eine ähnliche Beschriftung befindet. Um rechtsverbindlich als „amtlich“ zu gelten, muss sich auf dem Schild ebenfalls die Kennzeichnung der ausstellenden Gemeinde befinden.
Inhalt
Die rechtliche Bedeutung einer Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrten dienen in der Regel dazu einen zweiten Rettungsweg über die Drehleiter am Fahrzeug bereitzustellen. Personen die beispielsweise bei einem Brand in den oberen Geschossen des Gebäudes eingeschlossen sind, können so vor dem Feuer gerettet werden. Außerdem kann durch eine Feuerwehrzufahrt sichergestellt werden, dass weitere Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auf den davorliegenden Flächen Platz finden. Darum ist es so wichtig, dass Sie eine Feuerwehrzufahrt niemals zuparken.
Das Verhalten vor einer Feuerwehrzufahrt ähnelt der Pflicht, eine Rettungsgasse auf der Autobahn zu bilden: Einsatzkräfte der Feuerwehr oder Rettungskräfte müssen schnellstmöglich Zugang zum Ort des Geschehens erhalten, um Menschenleben zu retten. Auf der Autobahn heißt das: Rettungsgasse bilden, vor der Feuerwehrzufahrt heißt das: freihalten. Haben Sie eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt, drohen Sanktionen.
Gesetzlich geregelt ist das Park- und Halteverbot vor einer Feuerwehrzufahrt folgendermaßen:
„Das Halten ist unzulässig […] vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten“,
schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) bei einer Feuerwehrzufahrt in § 12 „Halten und Parken“, Absatz 1 Nr. 5 vor.
Immer dort, wo ein Halteverbot vorgesehen ist, gilt auch ein Parkverbot. Demnach ist auch das Parken in der Feuerwehrzufahrt verboten.
Wenn Sie trotzdem entgegen der Verkehrsregeln vor einer Feuerwehrzufahrt parken, droht keine Strafe, sondern ein Bußgeld. Eine Übersicht finden Sie in unserem Auszug aus dem Bußgeldkatalog oben.
Das gilt immer vor einer Feuerwehrzufahrt: Halteverbot sowie Parkverbot. Die Polizei hat die Ermächtigung, Sie jederzeit vor einer Feuerwehrzufahrt abschleppen zu lassen.
Dieses Schild heißt immer: Feuerwehrzufahrt freihalten
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung für das Verkehrszeichen einer Feuerwehrzufahrt. Dennoch muss eine Feuerwehrzufahrt durch ein Schild entsprechend gekennzeichnet sein. Das fällt jedoch in den Aufgabenbereich der einzelnen Gemeinden. Entweder sollen die Behörden das Verkehrszeichen Nummer 283 (Halteverbot) mit einem Zusatzschild verwenden oder eines der nach DIN 4066 genormten Hinweisschilder für die Feuerwehr.
Für die Kennzeichnung gibt es also zwei verschiedene Möglichkeiten:
Durch ein rot umrandetes, weißes Schild, das „Feuerwehrzufahrt freihalten“ oder eine ähnliche Beschriftung trägt, ist festgelegt, dass hier Sie Ihr Fahrzeug hier unter keinen Umständen abstellen dürfen. Der Name der Gemeinde muss unten rechts auf dem Schild ersichtlich sein.
Ein absolutes Halteverbotsschild mit Zusatzschild regelt das Verhalten auf den Flächen vor Feuerwehrzufahrten. Hier darf weder gehalten noch geparkt werden. Dieses Schild vor einer Feuerwehrzufahrt kennzeichnet das Halteverbot nach StVO. Es gibt hierfür keine offiziellen Zusatzschilder. Diese können vom zuständigen Verkehrsministerium genehmigt werden.
So verhalten Sie sich vor einer Feuerwehrzufahrt richtig
- Stellen Sie sicher, dass Sie im Bereich des Halteverbots vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten, noch parken
- Nicht über Schachtdeckeln oder Hydrantendeckeln parken (das gilt auch, wenn Sie sich nicht in der Nähe einer Feuerwehrzufahrt befinden)
- Feuerwehrzufahrten müssen sich nicht hinter abgesenktem Bordstein befinden, das heißt auch bei einer Bordsteinkante gilt hier absolutes Halteverbot