Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldkatalog: Verkehrskontrolle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Haltegebot oder Zeichen der Polizei nicht befolgt | 70 Euro | 1 | Nein |
Warnweste nicht mitgeführt oder bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt | 15 Euro | - | Nein |
Warndreieck nicht mitgeführt oder bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt | 15 Euro | - | Nein |
Führerschein oder Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder bei der Polizeikontrolle nicht ausgehändigt | 10 Euro | - | Nein |
Die Polizeikontrolle
Immer wieder werden in Deutschland verschiedene Verkehrskontrollen durch Polizisten durchgeführt. Bei einer Polizeikontrolle kann es jeden erwischen. Rechnen Sie mit unserem Bußgeldrechner aus, was nun auf Sie zukommen kann.
Polizeikontrolle und damit verbundene Bußgelder
Plötzlich während der Autofahrt taucht sie auf einmal auf, die Kelle der Polizei. Eine Kontrolle steht an. Nun heißt es „rechts ranfahren“. Zu allererst verlangt einer der beamten die Fahrzeugpapiere und den Führerschein. Obwohl sich die meisten Autofahrer keiner Schuld bewusst sind, ist die Aufregung bei einer Polizeikontrolle groß. Jetzt heißt es jedoch Ruhe bewahren. Beleidigungen, Arroganz und Überheblichkeit gegenüber der Polizei sollten strengstens vermieden werden, denn hier kann es gemäß dem Bußgeldkatalog 2017 richtig teuer werden. Der Anweisungen eines Beamten sind definitiv und in jeder Hinsicht Folge zu leisten.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Polizeikontrolle
Infos dazu, was bei Ihnen als Fahrer normalerweise bei einer Verkehrskontrolle überprüft wird, finden Sie hier.
An dieser Stelle erfahren Sie, was an Ihrem Kfz im Zuge einer Polizeikontrolle in der Regel in Augenschein genommen wird.
Aufschluss über mögliche Bußgelder bei einer Polizeikontrolle gibt diese Tabelle.
Allgemeine Verkehrskontrolle – Video
Was darf ein Polizeibeamter kontrollieren Was ist erlaubt und welche Rechte haben Sie?
Ein Polizist darf bei einer Verkehrskontrolle sowohl die Fahrtüchtigkeit des Fahrers als auch die Verkehrstauglichkeit des betroffenen Fahrzeuges bis ins kleinste Detail prüfen. Solche Polizeikontrollen dürfen im Straßenverkehr überall und zu jeder Zeit bei jedem Auto durchgeführt werden. Und für die Untersuchung braucht die Polizei keinerlei Gründe nachweisen.
Die Straßenverkehrsordnung besagt: „Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch:
- geeignete technis0che Einrichtungen am Einsatzfahrzeug
- eine Winkerkelle
- eine rote Leuchte
gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.“
Was wird beim Fahrer des Fahrzeugs kontrolliert?
In erster Linie wird geprüft, ob der Fahrer zum aktuellen Zeitpunkt verkehrstüchtig ist. Hier wird vor allem untersucht, ob er unter der Beeinflussung von berauschenden Mitteln wie Alkohol oder Drogen steht. Neben anderen Drogen zählen aber auch Übermüdung, Behinderungen und Krankheiten als Teil der Polizeikontrolle, die ebenfalls die Fahrtüchtigkeit massiv einschränken können. Zusätzlich werden die Papiere des Fahrers kontrolliert. Hierzu zählen Führerschein und Fahrzeugschein. Ist im Führerschein ein Vermerk, dass der Fahrer eine Sehhilfe tragen muss, wird auch dessen Einhaltung überprüft. Diese Papiere muss der Fahrer definitiv im Auto haben und vorzeigen, sobald diese verlangt werden. Auch wenn einer der beamten der Polizei bei der Verkehrskontrolle das Aussteigen aus dem Fahrzeug verlangt, muss Folge geleistet werden.
Haben Sie Alkohol getrunken?
Vor allem in den abendlichen Stunden werden Alkoholkontrollen bei Fahrern durchgeführt. Hier fragt der Polizeibeamte, ob Alkohol zu sich genommen wurde und wenn ja, um wie viel es sich dabei handelt. Je nach Ermessen kann bei der Polizeikontolle nun ein Alkoholtest angefordert werden. Dieser wird durch einen sogenannten Atemalkoholtest durchgeführt. Die Teilnahme der Person an diesem Test ist freiwillig. Sie haben das Recht, diesen abzulehnen. Weigert sich der Autofahrer, kann der Polizeibeamte allerdings einen Bluttest anordnen, welcher unverzüglich auf dem zuständigen Revier durchgeführt wird. Das Testergebnis eines Atemalkoholtests kann anschließend jedoch gegen den Fahrer verwendet werden. Dies gilt jedoch ausschließlich für das Bußgeldverfahren und nicht für ein eventuelles Strafverfahren.
Sollte der Fahrer einer solchen Alkoholkontrolle zustimmen, ist anschließend den Anweisungen des Beamten nachzukommen. Für den Atemalkoholtest gibt es unterschiedliche Modelle. Während das eine Modell die Atemalkoholkonzentration in Promille umrechnet, zeigen andere Ausführungen diese in Milligramm pro Liter Atemluft an. Bei der letzten Variante wird der Wert verdoppelt, sodass schlussendlich die Promillezahl herauskommt.
Weitere Tests, wie zum Beispiel Schriftproben oder Urintests dürfen jedoch verweigert werden. Experten raten sogar dazu, von diesem Recht ihrerseits Gebrauch zu machen und diese zu verweigern, was vor allem für das Gehen auf einer Linie gilt. Ein solcher Test kann nämlich schnell nach hinten losgehen. In einer solchen Situation versuchen Betroffene möglichst schwankfrei über die Linie zu gehen. Bei höheren Promillewerten kann dies jedoch so ausgelegt werden, dass der Fahrer an hohe Alkoholmengen gewohnt ist, was schlussendlich zum Nachteil führt.
Je nachdem, welcher Promillegehalt festgestellt wird, kann der Führerschein sichergestellt werden. Experten raten Betroffenen nun einen Rechtsanwalt, welcher sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, hinzuzuziehen. Sofern der Promillegehalt unter 1,6 Promille lag, kommt die Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten auf.
Wer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug fährt, kann mit ähnlichen Sanktionen rechnen!
Was wird am Fahrzeug bei einer Kontrolle untersuchtt?
Zu allererst wird kontrolliert, ob das entsprechende Fahrzeug verkehrstüchtig ist. Hierzu gehören unter anderem die Fahrzeugbeleuchtung, der allgemeine Zustand sowie die Profiltiefe aller vier Reifen, auffällige Beschädigungen und auch die Gültigkeit des TÜV und der HU werden kontrolliert. Wurde das Auto getuned, so werden im Fahrzeugschein die einzelnen Eintragungen genauestens unter die Lupe genommen. Des Weiteren wird geprüft, ob der Fahrer einen gültigen Verbandskasten sowie ein Warndreieck im Fahrzeug mitführt.
Wichtig zu beachten ist, dass ein Polizeibeamter das Öffnen des Kofferraums nicht erzwingen kann. Hierzu ist eine richterliche Anordnung in Form eines Durchsuchungsbefehls erforderlich. Doch auch hier gibt es Ausnahmeregeln. Besteht Gefahr im Verzug, sodass durch den Anruf eines Richters und die damit entstehende Zeitverzögerung den individuellen Durchsuchungszweck beeinflussen wurde, darf der Kofferraum eines Fahrzeugs ohne Einwilligung des Fahrers durchgeführt werden. In der Regel wird dies jedoch durch das Zeigen des Verbandskastens umgangen.
Polizeianordnung verweigert
Verweigert der Fahrzeugfahrer bei der Verkehrskontrolle die Anweisung der Polizei, droht ihm ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. Ignoriert ein Fahrer die Anweisung einer Polizei rechts ranzufahren, wird bereits ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Unser Bußgeldrechner hilft
Bei Verkehrskontrollen kann es neben geringen Verwarngeldern für den fehlenden Verbandskasten weitere Sanktionen geben. Werden Mängel am Fahrzeug entdeckt, so wird es, genauso wie Fahren unter Alkohol, teuer. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie sich schnell und unkompliziert die Strafe für Ihr Vergehen anzeigen lassen.